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(LG MD) Urteil verkündet: Stadt muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen beschädigt

Description: Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 045/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 045/11 Magdeburg, den 1. August 2011 (LG MD) Urteil verkündet: Stadt muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen beschädigt 10 O 735/11 ¿ 10. Zivilkammer ¿ Staatshaftung Am 29.07.2011 hat das Landgericht die Stadt zur Zahlung von Schadensersatz von rund 1000 ¿ verurteilt. Eine Mitarbeiterin der Stadt Haldensleben mähte am 16.06.2010 im Bereich der Dorfstrasse 3 in Wedringen den Rasen in der Nähe von Parkflächen. Dabei wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe des PKW¿s des Klägers. Die herabfallende Scheibe verursachte zudem Lackschäden. Der Kläger  bekommt seinen gesamten Schaden ersetzt. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Mitarbeiterin der Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da sie nicht ausreichend für Schutz von umher fliegenden Steinen gesorgt habe. Wenn öffentliche Rasenflächen in unmittelbarer Nähe zu Parkflächen gemäht werden, hätte die Stadt weitere Schutzmaßnahmen treffen müssen. In Betracht kommt etwa die vorübergehende Sperrung Parkflächen oder es hätte durch Aufstellen von Planen die geparkten Fahrzeuge geschützt werden müssen. Der Kläger als Mitarbeiter der Straßenmeisterei, ebenfalls beruflich mit Mäharbeiten betraut, hat beispielsweise ausgeführt, dass in vergleichbaren Fällen ein Mitarbeiter neben dem Rasenmäher mit einer großen Pappwand als Schutz vor umher fliegenden Steinen neben dem Mäher her geht, damit Fahrzeuge nicht beschädigt werden können.  Derartige Maßnahmen sind für die Stadt zumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat die Möglichkeit binnen 1 Monats beim Oberlandesgericht in Naumburg Berufung einzulegen. Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für den in dieser Übersicht angekündigten Prozess ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten. (Miriam Soehring) Stv. Pressesprecherin Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/PDB

Tags: Rasenmäher ? Magdeburg ? Mahd ? Parkplatz ? Rasen ? Ruhender Verkehr ? Entschädigung ? Gebäude ? Pressemitteilung ? Produktionstechnik ? Staatshaftung ? Gestein ?

Region: Magdeburg

Bounding boxes: 11.62916° .. 11.62916° x 52.12773° .. 52.12773°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2011-07-31

Time ranges: 2011-07-31 - 2011-07-31

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