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Umweltministerin Wernicke bringt Bundesratsinitiative zur Grünen Gentechnik ein/Bund soll Eu-Richtlinie umsetzen

Description: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 104/03 Magdeburg, den 22. Mai 2003 Umweltministerin Wernicke bringt Bundesratsinitiative zur Grünen Gentechnik ein/Bund soll Eu-Richtlinie umsetzen Sachsen-Anhalt verlangt vom Bund eine sofortige Umsetzung längst überfälliger EU-Vorschriften zur Grünen Gentechnik und bringt dazu am morgigen Freitag, dem 23. Mai 2003, im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein. Ziel der Initiative ist es, Hemmnisse beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzubauen. Der Bund wird aufgefordert, die EU-Freisetzungsrichtlinie umzusetzen und sein Gentechnikgesetz entsprechend zu novellieren. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke, die die Bundesratsinitiative im Plenum vorstellen wird, erklärte: "Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Umsetzungsfrist für die EU-Freisetzungsrichtlinie im Oktober 2002 verstreichen lassen hat und damit zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. Eine weitere Blockade durch die Bundesregierung stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik sein." Wir stellen Ihnen im Folgenden den Wortlaut der Rede von Ministerin Wernicke zur Einbringung des Entschließungsantrages in der 788. Sitzung des Bundesrates zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Sperrfrist: Freitag, 23. Mai 2003, Redebeginn gegen 09.30 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, über die Bio- und Gentechnologie, insbesondere die Grüne Gentechnik, sind in letzter Zeit wieder verstärkt Diskurse und Grundsatzdebatten geführt worden. Allerdings wird hierbei verkannt, dass die alltägliche Praxis dieses Stadium längst verlassen hat. Die Gentechnik hat ¿ auf der Basis umfangreicher Sicherheitsprüfungen ¿ in vielen Teilen der Welt Einzug in die agrarische Rohstoff- und Lebensmittelerzeugung gehalten. Damit ist sie auch ohne einen kommerziellen Anbau im eigenen Land bei uns längst Realität. Die Anbaufläche für gentechnisch veränderte Pflanzen stieg im Jahr 2002 weltweit auf mehr als 58 Millionen Hektar an. Die Europäische Union blieb von dieser Entwicklung unberührt. Lediglich in Spanien wurden etwa 25.000 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. In Deutschland sind für das Jahr 2003 bislang nur 16,5 Tonnen transgener Mais für den kommerziellen Anbau freigegeben worden, was etwa einer bundesweiten Anbaufläche von 800 Hektar entspricht. Diese Zahlen sprechen für sich. Ursache für die Stagnation des Anbaus von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen in der Europäischen Union und in Deutschland ist das seit 1998 bestehende De-facto-Moratorium für alle Neuzulassungen. Seitdem sind nicht nur die Anmeldungen für den kommerziellen Anbau sondern auch die Feldversuche für die Forschung drastisch zurückgegangen. Die EU-Umweltminister einigten sich damals darauf, die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen erst wieder zu beginnen, wenn neue strengere Rechtsvorschriften angenommen sind. Zwischenzeitlich wurde die Freisetzungsrichtlinie novelliert, Vorschriften für die absichtliche Freisetzung weiterentwickelt sowie eine solide Basis für ein Bewertungs- und Anbaumanagement geschaffen. Außerdem hat man im Europäischen Rat und in der Kommission eine politische Einigung zu den anstehenden Verordnungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung erreicht. Anrede, inzwischen wissen wir, dass die USA und zwölf weitere Staaten gegen das Moratorium der EU vor der WTO Klage einreichen werden. Ein Handelsstreit mit den USA muss unverzüglich durch die Beendigung des Moratoriums abgewendet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine unverzügliche Aufhebung des Zulassungsmoratoriums einzusetzen. Eine weitere Blockade stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr zunehmend der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik darstellen. Auch der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zur Biotechnologie-Strategie, der dem Bundesrat heute ebenfalls zur Abstimmung vorliegt, bestätigt uns in unserer Initiative. Anrede, wer den Bürgern dieses Landes Wahlfreiheit verspricht, muss ihnen auch die praktische Möglichkeit dazu geben, sich Für oder Gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Was wir brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene, die der langfristigen und globalen Bedeutung der Grünen Gentechnik Rechnung tragen. Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsetzung und Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften werden allerdings sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Defizite gesehen. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung erneut die Umsetzungsfrist für eine europarechtliche Gentechnikvorschrift verstreichen lässt und zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. So war die Freisetzungsrichtlinie bis zum 17. Oktober 2002 in das nationale Gentechnikrecht zu überführen. Inzwischen wurde Deutschland durch ein formelles Mahnschreiben der Europäischen Kommission erneut aufgefordert, die neue Freisetzungsrichtlinie endlich umzusetzen. Es ist unverantwortbar, wenn infolge der Blockade sogar Freilandversuche zur Sicherheitsforschung reduziert oder ganz eingestellt werden. Auch Züchter und Forscher können ohne verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen nicht arbeiten. Deutschland besitzt hervorragende Potenziale in der Landwirtschaft und Züchtungsforschung. Wir können diese Potenziale allerdings nur entwickeln, wenn wir die Stagnation im Bereich der Grünen Gentechnik beenden und die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit herstellen. Und ich möchte hier ausdrücklich betonen: Ein klarer und schlüssiger regulatorischer Rahmen ist nicht nur unabdingbare Voraussetzung für Forschung, Produktion und Handel sondern auch für die Sicherung umfassender Verbraucherrechte. Es geht nicht um den Abbau von Sicherheit. Vielmehr garantiert auch die neue Freisetzungsrichtlinie sowie der regulatorische Rahmen für Lebens- und Futtermittel ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf: die Freisetzungsrichtlinie unverzüglich in nationales Recht umzusetzen und anzuwenden, und die Voraussetzung für eine Trendwende beim Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen zu schaffen. Novellieren Sie das Gentechnikgesetz, nur bitte nicht so, wie Sie es gerade planen. Setzen Sie sich für die Verabschiedung der der EG-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ein. Beschleunigen Sie das Verfahren zur EU-weiten Einführung entsprechender Regelungen für den Saatgutbereich. Ein zentraler Punkt dieser Regelungen werden Schwellenwerte für so genannte zufällige oder technisch unvermeidbare gentechnisch veränderte Beimischungen zum Beispiel in konventionellen Produkten sein. Hierbei geht es nicht mehr um Fragen der biologischen Sicherheit, denn die gentechnisch veränderten Pflanzen sind genehmigt bzw. wissenschaftlich als unbedenklich bewertet. Vielmehr müssen diese Schwellenwerte den Gegebenheiten und der Praxis der internationalen Handels- und Warenströme Rechnung tragen und auch für klein- und mittelständische Unternehmen praktikabel sein. Eine Bemerkung zur immer wieder diskutierten Frage der Koexistenz. Eine solche Koexistenz ist auch in Bezug auf den ökologischen Landbau durchaus möglich, wenn dafür die erforderlichen Voraussetzungen auf den Weg gebracht werden. Auch hier müssen entsprechende Schwellenwerte festgelegt werden, wozu die EG-öko-Verordnung geändert werden muss. Des Weiteren müssen entsprechenden Haftungsfragen, zum Beispiel wegen GVO-Kontaminationen im öko-Landbau, sachgerecht geklärt werden. Nur durch eine solche Herangehensweise wird es auch künftig möglich sein, dass die unterschiedlichen Formen der Landbewirtschaftung Bestand haben, in ihrer Existenz nicht bedroht werden und die Landwirte vernünftig und unvoreingenommen miteinander umgehen können. Noch etwas gebe ich zu bedenken: Die Bundesregierung beabsichtigt umfangreiche Zuständigkeitsänderungen im Gentechnikrecht. Auch wenn es hier ausschließlich um den Kompetenzbereich des Bundes geht, lassen Sie mich dennoch einige Anmerkungen hierzu machen. Insbesondere zur geplanten Aufgabenverlagerung vom Umweltbundesamt zum Bundesamt für Naturschutz bestehen erhebliche Bedenken, die auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausgeräumt sind. Es erschließt sich uns nach wie vor nicht, warum die in den vergangenen Jahren im Umweltbundesamt aufgebauten Kompetenzen im Bereich Gentechnik ohne Not aufgegeben bzw. aus dem UBA herausgelöst werden sollen. Der vom UBA bislang verfolgte medien- und schutzgutübergreifende Arbeitsansatz wird unseres Erachtens auch perspektivisch den Anforderungen im Bereich Gentechnik am besten gerecht. Nunmehr steht zu befürchten, dass eine Bewertung auf rein naturschutzfachliche Aspekte begrenzt bleibt. Immerhin wird dem Umweltbundesamt künftig weder eine Einvernehmens- noch eine Benehmenszuständigkeit übertragen. Anrede, setzen Sie heute ein Zeichen. Machen wir deutlich, dass die Gentechnik nicht nur in der Medizin, sondern auch in der Landwirtschaft große Chancen hat, die genutzt werden sollten. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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Region: Magdeburg

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License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2003-05-21

Time ranges: 2003-05-21 - 2003-05-21

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