Description: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 145/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 145/05 Magdeburg, den 13. September 2005 Sachsen-Anhalt: Besonnene Vorsorge gegen Vogelgrippe Sachsen-Anhalt setzt wie die Mehrheit der Bundesländer die Bundeseilverordnung zur Krisenprävention gegen die Vogelgrippe eins zu eins um. Darüber hinaus gehende Verbote gibt es vor dem Hintergrund der entspannten Seuchensituation in Russland aktuell nicht, wie Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke am Dienstag erklärte. Die Ministerin betonte: "Für die Geflügelbestände in Deutschland besteht derzeit kein unmittelbares Seuchenrisiko. Einschneidende Maßnahmen wie etwa ein generelles Verbot von Freilandhaltung ist daher für Sachsen-Anhalt aktuell kein Thema. Wenn sich die Situation jedoch ändert, können sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden." Laut Eilverordnung des Bundes müssen in der Wildbahn erlegte Gänse und Enten sowie krankes und verendetes Wildgeflügel nach näherer Anweisung des Veterinäramtes auf das Vogelgrippe-Virus untersucht werden. Halter von Hausgeflügel mit mehr als 100 Tieren und alle Geflügelzüchter werden verpflichtet, vom 15. Oktober bis 15. Dezember Tiere, die nicht ausschließlich im Stall sind ¿ also im Freiland gehalten werden oder Auslauf haben - stichprobenartig untersuchen zu lassen. In einer ersten Beratung mit dem Landesjagdverband hat das Landwirtschaftsministerium Möglichkeiten zur Ausstattung der Jägerschaft mit Probeentnahmegeräten erörtert. Als potentiell besonders gefährdete Gebiete wurden Rastplätze für Zugvögel entlang von Elbe, Saale, Havel und Mulde sowie das Gebiet um den Arendsee, die Gerlebogker Teiche (Landkreis Bernburg) und den Schollener See (Altmark) definiert. Beim Landesuntersuchungsamt und in den Kreisen wurden Kurier- und Bereitschaftsdienste eingerichtet. Von der Verordnung für Hausgeflügelhalter ¿ die ab Mitte Oktober dann greift ¿ sind in Sachsen-Anhalt 79 Betriebe mit Gänse- und Entenhaltung sowie 129 Firmen betroffen, die Hühner und anderes Geflügel halten. Zur Umsetzung der Verordnung werden mit dem Landesverwaltungsamt, dem Landesamt für Verbraucherschutz und den Landkreisen die Arbeitsabläufe und Schnittstellen koordiniert. Im Ergebnis soll es ein effektives Informationssystem geben, das schnell den jeweils aktuellen Untersuchungsstand ausgibt. Wernicke betonte: "Wir treffen die nötige Vorsorge mit aller Ernsthaftigkeit. Wir verfallen aber nicht in Aktionismus." Die Ministerin verwies zudem darauf, dass Experten eher den Reiseverkehr als ein Einfallstor für die Vogelgrippe ausgemacht haben und die Gefahr durch Zugvögel als eher gering einschätzten. Die ersten Zugvögel würden zudem erst im späteren Herbst erwartet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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Tags: Magdeburg ? Tierhaltungsanlage ? Sachsen-Anhalt ? Ente ? Federwild ? Gans ? Huhn ? Zugvogel ? Geflügel ? Elbe ? Russland ? Vogelgrippe ? Pressemitteilung ? Saale ? Havel ? Informationssystem ? Touristischer Verkehr ? Landwirtschaft ? Verbraucherschutz ?
Region: Magdeburg
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2005-09-12
Time ranges: 2005-09-12 - 2005-09-12
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