Description: Magdeburg. Auch in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 werden Sachsen-Anhalts Landwirte bei Investitionen gefördert. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens wies jetzt bei der Vorstellung der neuen Richtlinie darauf hin, dass aber nicht jede Investition mit Zuschüssen rechnen könne. Aeikens: ?Gefördert werden Investitionen von Landwirten nur dann, wenn sie besondere Anforderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Investitionen im Tierbereich müssen die Landwirt Forderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen. Die sind genau festgelegt. Geht ein Landwirt noch darüber hinaus, dann werden wir dies mit einem höheren Zuschuss unterstützen. ?Aeikens sagte weiter, in der Förderpolitik spiegelten sich auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die Landwirtschaft wieder. Es gehe schließlich um den Einsatz öffentlicher Mittel. Insgesamt stehen für die neue Förderperiode für diese Maßnahme etwa 46 Mio. ? europäische und nationale Mittel zur Verfügung.Mit der Förderung soll die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tierartengerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unterstützt werden.Folgende Bedingungen sollen dies sicher stellen:- Die Berücksichtigung des Verbraucher- und Umweltschutzes oder des Klimaschutzes ist in mindestens einem Bereich vom antragstellenden Unternehmen nachzuweisen - Es werden nur Unternehmen mit entsprechender Bodenbindung gefördert und - Investitionen im Bereich der Tierhaltung müssen den baulichen und technischen Anforderungen für den Tierschutz bei Stallbauten entsprechen.Es ist vorgesehen, die Erfüllung der baulichen und technischen Anforderungen an eine besondere tierartgerechten Haltung, ausgehend von dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm, anzuwenden.Die Anforderungen an die Stallbauten nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogrammes liegen dabei oberhalb der Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung.Minister Dr. Aeikens wies darauf hin, dass in der neuen Förderperiode besonderes Augenmerk auch darauf gelegt werden soll, dass nicht landwirtschaftliche Investoren von der Förderung ausgeschlossen werden. Börsennotierte Aktiengesellschaften können andere Finanzierungsquellen erschließen. Darüber hinaus wird es auch eine Größenbegrenzung geben. Bei Unternehmen, die nach der europäischen Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen einen Umsatz von mehr als 10 Mio. ? aufweisen, ist davon auszugehen, dass Investitionen auch ohne eine öffentliche Förderung möglich sind. Mehrfach durchgeführte Abstimmungen mit den Verbänden brachten einen weitgehenden Konsens zu den Zielen und Inhalten der Richtlinie zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Es ist vorgesehen, dass nach einer Ressortabstimmung die Richtlinie veröffentlicht wird. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/PDB
Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Artgerechte Tierhaltung ? Investitionsförderung ? Tierhaltung ? Kleine und mittlere Unternehmen ? Küstenschutz ? EU-Klimapolitik ? Finanzierungshilfe ? Öffentliche Investition ? Rahmenplanung ? Umweltschutzinvestition ? Umwelttechnik ? Klimaschutz ? Multifunktionale Landwirtschaft ? Agrarstruktur ? Landwirtschaft ? Tierschutz ? Verbraucherschutz ?
Region: Magdeburg
Bounding boxes: 11.62916° .. 11.62916° x 52.12773° .. 52.12773°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2014-08-03
Time ranges: 2014-08-03 - 2014-08-03
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