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VG Halle lehnt Eilantrag auf Baustopp A 143 ab

Description: Verwaltungsgericht Halle lehnt Eilantrag auf Baustopp am Landschaftstunnel der A 143 ab, weil insoweit keine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht worden ist. Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung abgelehnt, die einen sofortigen Baustopp am Landschaftstunnel „Porphyrkuppen“ im Zuge des Weiterbaus der Bundesautobahn A 143 (Westumfahrung Halle) erzwingen wollte. Der Kläger, ein Umweltverband, wandte sich gegen Bauarbeiten an dem besagten Landschaftstunnel. Konkret geht es um die Errichtung einer Mittelwand im Tunnel, die abweichend von den ursprünglichen Plänen in geschlossener statt in offener/aufgelöster Bauweise ausgeführt wird. Der Verband forderte, diese Arbeiten so lange zu stoppen, bis eine formelle Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung für diese Planänderung abgeschlossen ist. Er argumentierte, dass der zügige Baufortschritt vollendete Tatsachen schaffe und durch die veränderte Bauweise der Mittelwand später im Betrieb höhere Schadstoffausstöße und damit Schäden im angrenzenden FFH-Schutzgebiet drohen könnten. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Richter ließen dabei offen, ob der Antrag überhaupt zulässig war. Denn er ist nach Auffassung der Kammer jedenfalls unbegründet, weil der Umweltverband keinen gesetzlich erforderlichen Anordnungsgrund – also keine besondere, unaufschiebbare Eilbedürftigkeit – glaubhaft machen konnte. Ein schneller Baufortschritt allein reiche für einen gerichtlich angeordneten Baustopp nicht aus. Der Umweltverband habe nicht glaubhaft gemacht, dass allein durch den Weiterbau der Tunnelwand irreversible Schäden für die Natur entstehen. Sollte sich die geänderte Bauweise im Hauptsacheverfahren oder im laufenden Planänderungsverfahren als nicht genehmigungsfähig erweisen, könne der Tunnel wieder umgebaut werden. Dieses finanzielle und wirtschaftliche Risiko trage die Vorhabenträgerin. Das Argument des Verbandes, ein späterer Rückbau würde die Tierwanderung auf der über den Tunnel führenden Grünbrücke verzögern, überzeugte das Gericht nicht. Ein jetziger Baustopp würde das Gesamtprojekt und damit auch die Fertigstellung dieser Grünbrücke gleichermaßen verzögern. Die vom Verband befürchteten Abgaseffekte durch die geschlossene Tunnelwand könnten erst dann auftreten, wenn die Autobahn tatsächlich in Betrieb gehe. Da die Inbetriebnahme der A 143 nach aktuellen Planungen nicht vor dem Jahr 2030 zu erwarten ist, bleibe ausreichend Zeit, um die rechtlichen Fragen im Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren zu klären. Eine akute Eile bestehe somit nicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden. Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: 0345 220-2320 Fax: 0345 220-2332 Mail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

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    PressRelease,
)

Tags: Autobahn ? Bundesfernstraße ? Sachsen-Anhalt ? Schadstoffemission ? Saale ? FFH-Gebiet ? Grünbrücke ? Anerkannte Umweltvereinigung ? Tierwanderung ? Umweltorganisation ? Rückbau ? Arbeit ?

Region: Halle (Saale)

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

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Issued: 2026-06-05

Last harvest: 17.06.2026 00:48

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