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Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die

Description: KURZFASSUNG Relevanz von neuen per- sistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswe- ge in Sachsen-Anhalt für Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Postfach 200841 06009 Halle (Saale) November 2019 von: sowie als Unterauftragnehmer: Eurofins Umwelt Ost GmbH Gewerbegebiet Freiberg Ost Lindenstraße 11 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf Tel.: (0 37 31) 2 07 65 00 Fax: (0 37 31) 2 07 65 55 info_freiberg@eurofins-umwelt.de www.eurofins.de INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management Pohlandstraße 17 01309 Dresden Tel.: (03 51) 3 18 23-0 Fax: (03 51) 3 18 23-33 intecus.dresden@intecus.de www.intecus.de 1 Veranlassung und Vorgehensweise Persistente organische Schadstoffe (POP) stellen aufgrund ihrer langlebigen, bioakkumulativen und toxischen Eigenschaften sowie der hohen Mobilität eine erhebliche Umweltgefahr dar. Als so genannte neue POP gelten jene Stoffgruppen, welche seit 2010 in das Stockholmer Überein- kommen aufgenommen wurden. Zu diesen gehören:     kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) polybromierte Diphenylether (PBDE) Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) Hexachlorbutadien (HCBD) Bisher gibt es in Sachsen-Anhalt keine hinreichende Informationen über die Verbreitung der genann- ten POP in den Entsorgungswegen. In der im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt erstellten Studie wurde auf der einen Seite durch Literatur- und Internetrecherche das theoretisch zu erwartende Inventar an POP im Wirtschaftskreislauf ergründet und auf der anderen Seite das tatsächliche Vorhandensein bestimmter POP mittels Probenahme und Laboranalyse von Proben aus ausgewählten Anlagen in Sachsen- Anhalt untersucht. Die Ergebnisse wurden hinsichtlich der abfallrechtlichen Einstufung, der Möglich- keiten des Recyclings und der Wiederverwendung von Erzeugnissen und der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entsorgung nach der EG-Verordnung und der POP-Abfall-Überwachungs- Verordnung bewertet. 2 Zusammenfassung der Literaturrecherche SCCP, PBDE, PFOS und HCBD sind zwar erst 2010 in den Anhang der Stockholm Konvention auf- genommen worden, es gab jedoch schon vorher Bemühungen, diese einzuschränken oder komplett aus den Herstellungsprozessen zu verbannen. Die POP wurden jedoch in teils langlebigen Produkten eingesetzt, die nach wie vor als Abfälle anfallen. Vor allem für PFOS gibt es gemäß POP-Verordnung mehrere Ausnahmeregelungen, da bisher keine adäquaten Substitute gefunden wurden, welche we- niger schädliche Umweltauswirkungen haben. Tabelle 1 zeigt einen Vergleich der Grenzwerte der betrachteten POP. Bei den Grenzwerten wird un- terschieden, ob es sich um die Konzentrationsgrenze für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwen- dung gemäß Anhang I der POP Verordnung oder um den Ausschluss von der Recyclingfähigkeit ge- mäß Anhang IV der POP Verordnung handelt. Tabelle 1: Zusammenfassung der Grenzwerte der POP Vorgaben der EU- POP-VerordnungSCCPPBDEPFOSHCBD Konzentrations- grenze für Herstel- lung, Inverkehrbrin- gen und Verwen- dung gemäß An- hang I- Stoffe und Zube- reitungen, die SCCP in Konzentra- tionen von weniger als 1 Gew.-% ent- halten- höchstens 10 mg/kg (0,001 Gew.-%) je BDE in Stoffen, Zubereitungen, Erzeugnissen oder als Bestandteil mit Flammschutzmittel behandelten Teilen von Erzeugnissen- in Stoffen oder Zubereitungen höchstens 10 mg/kg (0,001 Gew.-%)- keine gezielte Herstellung und Verwendung 1.000 mg/kg 150 mg/kg100 mg/kg -bis 1.000 mg/kg im untertägigen Ver- satz - Erzeugnisse, die SCCP in Konzentra- tionen von weniger als 0,15 Gew.-% enthalten Zerstörung/Um- wandlung der POP- Bestandteile gemäß Anhang IV ab10.000 mg/kg abweichende zer- störungsfreie Ent- sorgung gemäß Anhang V Teil 2- - Ausnahmen bei bestimmten Er- zeugnissen - Erzeugnisse, die bis zum 10. Juli 2012 bereits ver- wendet wurden, dürfen in Verkehr gebracht und ver- wendet werden. als Summe der einzelnen PBDE (Tetra- bis Hepta-, DecaBDE) bis 10.000 mg/kg im untertägigen Ver- satz ohne Konzentrationsobergrenze durch untertägige Deponierung Durch die niedrigeren Konzentrationsgrenzen für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Ver- wendung soll der weitere Eintrag von POP in die Stoffkreisläufe verhindert werden. Um die stoffliche Verwertung von Abfällen nicht zu gefährden, gelten für Recyclingmaterialien als Kompromisslösung höhere Grenzwerte. Nachteil dieser Regelung ist allerdings, dass die vollständige Ausschleusung der POP aus den Stoffkreisläufen verzögert wird. 3 Analytik ausgewählter Abfälle Im Rahmen des Projekts wurden Abfallbehandlungsanlagen und Kläranlagen in Sachsen-Anhalt für eine Analytik von dort anfallenden bzw. gehandhabten Abfallarten, bei denen eine POP-Relevanz vermutet werden kann, auf die zu betrachtenden POP beprobt, welche vom Auftraggeber vorgegeben wurden. Es sollte stichpunktartig überprüft werden, ob und welche Abfallströme in Sachsen-Anhalt mit den POP belastet sind. Zusätzlich wurde überprüft, inwieweit sich eventuelle POP-Belastungen durch den Halogengehalt indizieren lassen. Hierzu wurde die Konzentration an Fluor, Chlor und Brom im Labor und zusätzlich Chlor und Brom mittels mobiler Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) bestimmt. Die Probenahme der beiden Kampagnen fand im Oktober/November 2018 sowie im März/April 2019 statt. Insgesamt wurden in den beiden Kampagnen 72 Proben (27 in der ersten, 45 in der zweiten Kam- pagne) aus 16 Anlagen analysiert. Die Proben wurden 15 verschiedenen Abfallschlüsseln zugeord- net. 1 Dieser Grenzwert in der POP-Verordnung wird von dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament bis 2021 überprüft und voraussichtlich auf 500 mg/kg gesenkt werden.

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Recycling ? Dresden ? Sachsen-Anhalt ? Freiberg ? Polybromierte Diphenylether ? Brom ? Chlor ? Fluor ? Wiederverwendung ? Stoffliche Verwertung ? Perfluoroctansulfonsäure ? POP-Verordnung ? Abfallverwertung ? Flammschutzmittel ? Deponierung ? Europäisches Parlament ? Fluorimetrie ? Umweltauswirkung ? Röntgenspektroskopie ? Europäischer Rat ? Niger ? Kurzkettige Chlorparaffine ? Abfallbehandlungsanlage ? Gewerbegebiet ? Ratte ? Rezyklat ? Persistenter organischer Schadstoff ? Stockholmer Konvention ? Saale ? Schädliche Umwelteinwirkung ? Stoffgemisch ? Organischer Schadstoff ? Abfallart ? Studie ? Toxizität ? Literaturauswertung ? Umweltgefährdung ? Produktionstechnik ? Abfallwirtschaft ? Recyclingfähigkeit ? Abfalleinstufung ? Produktlanglebigkeit ? Grenzwert ? Umweltschutzanlage ? Stoffkreislauf ? Verkehr ? Arbeit ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2020-01-16

Modified: 2020-01-16

Time ranges: 2020-01-16 - 2020-01-16

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