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20160725_Leitfaden Überwachung_F-Gase_Ozon

Description: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung von Anlagen mit klimawirksamen und ozonschichtschädigenden Stoffen in Sachsen-Anhalt Mai 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung .............................................................................................................................. 3 2. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................... 3 2.1 Ozonschichtschädigende Stoffe ....................................................................................... 3 2.2 Fluorierte Treibhausgase .................................................................................................. 4 3. Kälte- und Klimaanlagen ........................................................................................................ 6 4. Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ............................................................................................... 7 4.1 Betreiberpflichten.............................................................................................................. 8 4.2 Ausbildung und Zertifizierung ......................................................................................... 10 4.2.1 Personal ...................................................................................................................... 10 4.2.2 Unternehmen ............................................................................................................... 10 4.3 Leckageerkennungssystem ............................................................................................ 11 5. Überwachung von Anlagen mit klimawirksamen und ozonschichtschädigenden Stoffen ...... 12 5.1 Überwachungsbogen – Abschnitt 1 ................................................................................ 13 5.2 Überwachungsbogen – Abschnitt 2 – Teil A: Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten ......................................................................................................................... 13 5.3 Überwachungsbogen – Abschnitt 2 – Teil B: Anlagen mit ozonschichtschädigenden Stoffen............................................................................................................................. 14 5.4 Überwachungsbogen – Abschnitt 3 ................................................................................ 14 Anhang I ................................................................................................................................... 15 16. Mai 2017 2 1. Einführung Es gibt eine Vielzahl an halogenierten chemischen Substanzen, die über ein gewisses Ozonabbaupotenzial verfügen und somit zur Schädigung der Ozonschicht beitragen. Dazu ge- hören u. a. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Halone, Tetrachlorkohlenstoff, Methylbromid und wei- tere teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe. Der Abbau der Ozonschicht hat eine Erhöhung der UV-B-Strahlung an der Erdoberfläche zur Folge. Dadurch wird wiederum das Immunsystem des Menschen beeinträchtigt und bestimmte Krankheiten treten verstärkt auf. Gleichzeitig werden bestehende Ökosysteme geschädigt. Zum Schutz der Ozonschicht wurde bereits 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet, in dem sich die Unterzeichnerstaaten zur Reduktion bzw. dem Ausstieg aus der Produktion und Verwendung von ozonabbauenden Stoffen verpflichteten. Als FCKW-Ersatzstoffe werden häufig fluorierte Treibhausgase eingesetzt. Die klassischen Treibhausgase werden meist als unerwünschte Nebenprodukte, z. B. bei der Verbrennung fos- siler Rohstoffe, freigesetzt. Im Gegensatz dazu werden fluorierte Treibhausgase zum überwie- genden Teil gezielt produziert und in Produkten als Treibgas, Treibmittel, Kältemittel, Feuer- löschmittel etc. eingesetzt. Wegen ihrer hohen Klimawirksamkeit sind neben den klassischen Treibhausgasen Kohlendi- oxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) auch die fluorierten Treibhausgase HFKW, FKW und SF6 im Kyoto-Protokoll enthalten. Darin haben die Industrieländer erstmals eine verbindli- che Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zugesagt. 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Ozonschichtschädigende Stoffe Am 20. November 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, in Kraft getreten. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 ab 01. Januar 2010. Die Verordnung regelt: • die Produktion, die Einfuhr, die Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rück- • • • • gewinnung, das Recycling, die Aufarbeitung und die Zerstörung von ozonabbauenden Stof- fen; die Übermittlung von Informationen über diese Stoffe; die Ein- und Ausfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produkten und Einrich- tungen, die solche Stoffe enthalten oder benötigen; Inspektionen und Sanktionen; Verbot und Begrenzung der genannten Substanzen in der EU. Die Verordnung gilt für geregelte und neue Stoffe sowie für Produkte und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen. Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, dürfen nur noch in Ausnahmefällen produziert oder in Verkehr gebracht werden. Diese Stoffe unterliegen einer besonderen Überwachungs- pflicht. Ergänzt wird o.g. Verordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 744/2010 zu kritischen Ver- wendungszwecken für Halone sowie durch die Verordnung (EU) Nr. 291/2011 über wesentliche Verwendungszwecke geregelter Stoffe außer FCKW zu Labor- und Analysezwecken. ACHTUNG Eine dieser Ausnahme betraf das Inverkehrbringen und die Verwendung von aufgearbeiteten bzw. rezyklierten teilhalogenierten FCKW für die Instandhaltung oder Wartung von bestehenden Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen. Seit dem 1. Januar 2015 ist der Einsatz dieser 16. Mai 2017 3

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Tags: Brommethan ? Klimaanlage ? Recycling ? Tetrachlorkohlenstoff ? Sachsen-Anhalt ? FCKW ? Treibgas ? Europäisches Parlament ? Halogenkohlenwasserstoffe ? Kältemittel ? UV-Strahlung ? Europäischer Rat ? Löschmittel ? Anwendungsverbot ? Lachgas ? Leitfaden ? Methan ? Produktionsverbot ? Schwefelhexafluorid ? Wärmepumpe ? HFCKW ? Kyoto-Protokoll ? Ozonabbauende Substanzen ? Treibhausgasminderung ? Anlagenüberwachung ? Handelsbeschränkung ? Ausbildung ? Immunsystem ? Nebenprodukt ? Ozonabbaupotenzial ? Treibhauspotenzial ? Ozonschicht ? Produktionsbeschränkung ? Abbau der Ozonschicht ? Rechtsgrundlage ? Montrealer Protokoll ? F-Gase ? Energie ? Rohstoff ? Erdoberfläche ? Landwirtschaft ? Verkehr ? Ökosystem ? Treibhausgas ? Industrieland ? Chemischer Stoff ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2017-05-16

Modified: 2017-05-16

Time ranges: 2017-05-16 - 2017-05-16

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