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Artensteckbrief_Cypripedium_calceolus.pdf

Description: Gelber Frauenschuh Cypripedium calceolus L. Artbeschreibung Der Gelbe Frauenschuh (Cypripedium calceo- lus) gehört zur Pflanzenfamilie der Knaben- krautgewächse (Abb. 1). Er erreicht Wuchshö- hen von 15 bis 50 cm. Sein aufrechter Stängel trägt zwei bis fünf sitzende Laubblätter. Diese sind breit elliptisch, fein behaart und an ihrem Ende zugespitzt, die parallel verlaufenden Blattnerven treten deutlich hervor. Charakteris- tisch sind die im Mai erscheinenden Blüten mit der aufgeblasenen, goldgelben, in ihrer Form an einen Schuh erinnernden Lippe. Die übrigen Blütenblätter sind purpurbraun. Vitale Triebe bilden häufig zwei, bisweilen sogar drei Blüten aus. Hierbei handelt es sich um sogenannte Kesselfallenblumen. Sie verströmen einen süß- lichen Duft und locken v. a. von Sand- und Fur- chenbienen an (ANTONELLI et al. 2009). Reu- senhaare im Inneren der Blüte hindern die In- sekten solange am Austritt, bis die Bestäubung vollzogen wurde (JÄGER 2011). In der Folge Abb. 1: Gelber Frauenschuh (Cypripedium calceo- bringt die Pflanze Kapselfrüchte hervor, in de- lus), Foto: M. Bulau, bei Erdeborn, 2009. nen unzählige winzige Samen heranreifen und schließlich mit dem Wind ausgebreitet wer- den. In ihrer Keimung und Entwicklung ist die Art sehr eng an spezifische Mykorrhiza- Pilzarten gebunden. Bis zur ersten Blüte vergehen mehr als 10 Jahre (NICOLÈ et al. 2005). Vorkommen und Bestandssituation Der Gelbe Frauenschuh besiedelt basenreiche, mäßig frische bis frische, lichte Laub- und Nadelmischwälder, Gebüsche und deren Säume sowie Kalktrockenrasen. MEYSEL (2016) zeigt die beachtliche Standortsamplitude der Art und unterstreicht ihre Anpassung an ver- schiedene Vegetationseinheiten in Wald- und Offenlandgesellschaften. Die Art besitzt ein ausgedehntes Gesamtareal, welches die temperate Zone der sommergrü- nen Laubwälder und Waldsteppen sowie die boreale Zone der nördlichen Taiga-Nadelwälder Eurasiens einschließt (MEUSEL et al. 1965). In Deutschland befindet sich der Verbreitungs- schwerpunkt in den Alpen und im Alpenvorland sowie in den Muschelkalk- und Zechsteinge- bieten der Randplatten des Thüringer Beckens (PETERSON 2001). Die einst zahlreichen Be- stände im nördlichen Harzvorland in Sachsen-Anhalt gelten mittlerweile als erloschen, ähn- lich verhält es sich mit kleinen und vereinzelten Beständen in der Altmark und im Mittelelbe- gebiet. Lediglich im unteren Unstruttal und am Südharzrand sind noch Vorkommen zu finden (AHO 2011, KRUMBIEGEL et al. 2012). Gefährdung Häufig ist der Gelbe Frauenschuh durch das Ausbleiben einer generativen Vermehrung la- tent gefährdet, was ein Vergreisen der Vorkommen und einen schleichenden Bestands- schwund zur Folge hat. Als ursächlich hierfür gelten für die Art ungeeignete Lichtverhältnisse sowie ungünstige Humuszustände. Eine weitere wesentliche Bedrohung des Gelben Frau- enschuhs stellen Lebensraumverluste dar. Vielfach sind diese auf forstwirtschaftliche Maß- nahmen zurückzuführen, so zum Beispiel die direkte Zerstörung durch Holzeinschlag und - transport sowie durch Wegebau. Darüber hinaus entstehen Beeinträchtigungen aus einer stärkeren Beschattung durch die Umwandlung lichter Gebüsche und Mittel- und Niederwäl- der in schattigere Hochwälder bzw. durch ein generell höheres Gehölzaufkommen. Eine zu starke Auflichtung der Waldvorkommen vermag jedoch ebenfalls die Vitalität der Art zu ge- fährden, da sie Konkurrenzarten fördert. Überdies stellt der Orchideentourismus ein ernstes Problem dar. Zum einen reagieren besonders Jungpflanzen empfindlich auf Trittbelastung durch die Besucher, zum anderen werden die Pflanzen auf Grund ihrer hohen Attraktivität vielfach ausgegraben und gestohlen. Der Gelbe Frauenschuh wird in der Roten Liste Deutschlands (KORNECK et al. 1996) mit 3 (gefährdet) und in der Roten Liste von Sachsen-Anhalt (FRANK et al. 2004) mit 2 (stark ge- fährdet) bewertet. Schutz Generell sollten zum Schutz der Art die zuvor genannten Gefährdungsursachen vermieden werden. Dort, wo Vorkommen des Gelben Frauenschuh belegt sind, sollte die forstwirtschaft- liche Nutzung eingeschränkt werden. In jedem Fall sollte sie dem Schutzerfordernis der Art nicht entgegenstehen. Die Beschattung sollte durch eine regelmäßige, aber sehr moderate Gehölzentnahmen reduziert werden (PETERSON et al. 2001). Als optimal werden 30 % bis maximal 50 % der Offenlandstrahlung angesehen. Derartige Pflegemaßnahmen sollten auch die Erhaltung geeigneter Habitate für Bestäuberinsekten zum Ziel haben, um auch zukünftig eine generative Reproduktion und damit eine Populationsverjüngung zu gewährleisten. So sollten geeignete Futterpflanzen für Sandbienen und Furchenbienen wie Weiden und Rosen in Pflegekonzepte einbezogen und Totholz und lockere Sandböden erhalten werden (AN- TONELLI et al. 2009). Darüber hinaus müssen der Orchideentourismus mittels eines Wege- leitsystems reguliert und vor allem die illegale Entnahme der Pflanzen durch Ausgraben un- terbunden werden. Der Gelbe Frauenschuh zählt zu den besonders geschützten sowie zu den streng geschütz- ten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 7 (2) 13 bzw. 14) und zu den streng geschützten Pflanzenarten des Anhangs I der Berner Konvention. Darüber hinaus wird er im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie im Anhang A der entspre- chenden Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zu dessen Umsetzung (EG-VO Nr. 338/97) aufgeführt. Ferner ist die Art in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) in den Anhängen II und IV enthalten. Zur Erfüllung der Berichtspflicht gemäß FFH-RL der Mitglieds- staaten an die EU wird die Art einem Monitoring unterzogen. Dieses Monitoring entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und sieht Erfassungen der Vorkom- men der Art in zwei Untersuchungsjahren innerhalb eines Berichtszeitraums von insgesamt sechs Jahren vor. Hierbei werden Daten aufgenommen, die in einem abschließenden Bericht am Ende eines Berichtszeitraums eine Einschätzung des Erhaltungszustandes der Art an-

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Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2017-07-24

Modified: 2017-07-24

Time ranges: 2017-07-24 - 2017-07-24

Status

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Accessed 1 times.