Description: Allgemeine Behandlungsgrundsätze für LRT und Arten nach Anhang II und IV Zielarten/ Ziel-LRT alle Wald- und Offenland-LRT alle Wald-LRT Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/ Variante Erhaltung des Flächenumfanges der kartierten LRT Einhaltung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze gemäß LVO(vgl. MMP-Bericht Kap. 7.1.3.8) LRT 3150kein Uferverbau und -befestigung kein Besatz mit allochthonen Fischarten insbesondere Wasserpflanzen schädigenden Arten wie Graskarpfen Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe Erhalt bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts LRT 3260Ausschluss von Begradigungen, Uferverbau, Sohlveränderungen und Verrohrungen ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung, Beschränkung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen auf das für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss erforderliche Mindestmaß keine Pflanzung von standortfremden Gehölzen im Uferbereich, bei Neupflanzung Verwendung von Gehölzen entsprechen der potenziellen, natürlichen Vegetation Fernhaltung von Abwassereinleitungen sowie Nähr- und Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft LRT 6110*, 6210/6210*, 6240* kontinuierlicher Entzug der jährlich, aufwachsenden Biomasse durch mindestens zweimal jährliche Beweidungsgänge möglichst kurzzeitige Intensivweidegänge mit dem Ziel eines möglichst vollständigen Verbiss der Vegetation und einer Zurückdrängung aufkommender Gehölze Einhaltung von 6- bis 8-wöchigen Beweidungspausen aufwuchsorientierte Besatzstärke: Zur Abschöpfung der Biomasse des jährlichen Aufwuchses der Halbtrockenrasen ist bei 200 Weidetagen eine Besatzstärke von mindestens 0,5 bis 0,7 GVE, in aufwuchsstarken Jahren ggf. bis 1,0 GVE notwendig. In trockenen, aufwuchsschwachen Jahren kann die Besatzstärke auf 0,3 GVE abgesenkt werden. Dies entspricht einer Besatzleistung von mindestens 105 bis 210 GVE –Weidetagen/ha bzw. 700 bis 1.400 Mutterschaf- Weidetagen/ha bei Einsatz einer üblichen Wirtschaftsrasse jährlicher Wechsel der Nutzungsreihenfolge zugehöriger Teilflächen Vermeidung bzw. periodisches Zurückdrängen des Aufkommens von Gehölzen bei Bedarf, bei Rinder- und Pferdebeweidung obligat keine Standweide, kein Pferchen auf den LRT-Flächen Ausschluss einer Düngung LRT 6510 Wiederinnutzungnahme durch zweischürige Mahd bzw. die Umstellung darauf, hoch angesetzte Schnitthöhe von mindestens 7 cm, vollständige Beräumung des Mahdgutes Variation der Schnittzeitpunkte entsprechend der witterungsbedingten Vegetations¬entwicklung, Erstschnitt zum Beginn des Ährenschiebens der hauptbestandsbildenden Gräser, Einhaltung einer mindestens 8-wöchigen Nutzungspause zwischen den Nutzungsgängen Ersetzen des zweiten Nutzungsgangs durch Beweidung mit Schafen/Ziegen oder Rindern möglich: kurzzeitige Intensivweidegänge zur Vermeidung von selektivem Verbiss und Trittschäden, kein Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln, entzugsorientierte (PK)-Düngung zur Förderung des Kräuterreichtums möglich keine Nutzung der LRT-Flächen als intensive Standweide (insbe¬sondere mit Pferden) kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Selektivherbiziden Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft oder ein Mahdgutübertrag von artenreichen, regionalen Spenderflächen kann erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen, vorher Mahd mit geringer Schnitthöhe, im Nachsaatjahr drei- bis viermaliger Schnitt um Keimlingserfolg der eingebrachten Arten zu erhöhen, extensive Grünlandnutzung wie oben beschrieben als Folgepflege LRT 8230zweimal jährliche Beweidung mit Ziegen oder Schafen, optimal Hütehaltung bei Koppelhaltung aufgrund des Nährstofftransfers keine Integration in wüchsige Weideflächen sporadische Pflegeeinsätze zur Beseitigung von Gehölzaufwuchs LRT 9110Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung, insbesondere eines Buchenanteils über 50 %, Wahrung oder Erhöhung des Anteils der Reifephase mit mind. 30 %, Belassen eines ehöhten anteils von Biotop- und Altbäumen bzw. Altholzinseln (insbesondere Erhaltung der Altbuchen) bis zum natürlichen Zerfall als Verjüngungsinitialen und Strukturelemente, Förderung der Naturverjüngung, Erhaltung und Förderung der Begleitbaumart Eiche LRT 9130Verjüngung der Buche ausschließlich über Naturverjüngung, Wahrung oder Erhöhung des Anteils der Reifephase durch Festlegung mind. 30 %, Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung, insbesondere eines Buchenanteils von über 50 %, Förderung von typischen Begleitbaumarten (z.B. Esche, Hainbuche, Winterlinde), insbesondere der Eiche, konsequente Entnahme von nichtheimischen/problematischen Gehölzarten im Rahmen von Pflegemaßnahmen, Durchforstungen und Erntenutzungen LRT 9170Beibehaltung bzw. Anhebung des Reifephasenanteils auf das LR-typische Mindestniveau von 30 %, Erhaltung bzw. Entwicklung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung, insbesondere Förderung der Eiche in allen Waldentwicklungsphasen und Sicherung eines Eichenanteils von mind. 10 %, Gewährleistung eines ausreichenden Eichenanteils in der Nachfolgegeneration durch geeignete Verjüngungsverfahren, vollständige, periodische Entnahme der LRT-fremden Rotbuche, konsequente Entnahme von nichtheimischen/problematischen Gehölzarten im Rahmen von Pflegemaßnahmen, Durchforstungen und Erntenutzungen LRT 9180*optimal: Prozessschutz, da prioritärer Hangschuttwald mit Schutzwaldfunktion, Erhaltung des Schutzwaldcharakters durch Sicherung einer dauerhafter Bestockung; möglichst keine Nutzung, wenn Pflegemaßnahmen notwendig, keine flächige Nutzung, lediglich einzelstammweise Entnahme; langfristige Anhebung der Reifephase auf dem für einen günstigen Erhaltungszustand erforderliche Niveau von mind. 30% LRT 91E0*Förderung und Erhaltung von mittlerem Baumholz mit mind. 30 % Deckung in der B1, Förderung mehrerer Altersstadien, Belassen eines ausreichenden Anteil an Alt- und Totholz sowie Biotopbäumen, Erhaltung/ Entwicklung des Anteils der vorliegenden Hauptgehölzarten Gemeine Esche und/ oder Schwarz-Erle auf mind. 50 %, Zulassen der natürlichen Fließgewässerdynamik,
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2020-07-09
Modified: 2020-07-09
Time ranges: 2020-07-09 - 2020-07-09
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