Description: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, W I 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Referat WI3 – Gewässerschutz, Schutz der Oberflä- Per E-Mail an: chengewässer und des Grundwassers; Gewäs- serökologie und Wasserressourcen Martin Weyand - BDEW martin.weyand@bdew.de WI3@bmuv.bund.de www.bmuv.de Franz-Xaver Kunert - DBVW praesident@dbvw.de Thomas Abel - VKU abel@vku.de Trinkwassereinzugsgebieteverordnung Handlungshilfe der BDEW Landesgruppe Nord WI3 – 2128/001 – 2024.0004 Bonn, 22.11.2024 Sehr geehrter Herr Weyand, sehr geehrter Herr Kunert, sehr geehrter Herr Abel, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.06.2024 zur Umsetzung der Trink- wassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV). Ich bitte, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Die TrinkwEGV ist am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der Artikel 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie. Sie schreibt vor, dass Betreiber von Wassergewinnungsanlagen bis spätestens 12. No- vember 2025 erstmalig eine Dokumentation zur Risikobewertung der Trink- wassereinzugsgebiete an die zuständige Behörde übermitteln müssen. Wir erkennen an, dass diese Frist einige Betreiber von Wassergewinnungsanla- gen vor große Herausforderungen stellt. Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 Aus diesem Grund begrüßen wir es sehr, dass die niedersächsischen Was- serversorger unter dem Dach des Wasserverbandtag e.V. Bremen, Nieder- sachsen, Sachsen-Anhalt und der BDEW Landesgruppe Nord so frühzeitig eine Handlungshilfe erarbeitet haben. Sie ist für viele Wasserversorger be- stimmt eine wertvolle Hilfestellung bei der Erstellung der Dokumentation. Besonders die Wasserversorger, die bereits frühzeitig – also noch vor der Veröffentlichung von Informationen auf den landeseigenen Webseiten und der Veröffentlichung des DVGW Merkblattes W 1004 - mit der Erstellung der Dokumentation begonnen haben, konnten und können von der Hand- lungshilfe profitieren. Um den komplexen Prozess bestmöglich zu begleiten, wurde von der LAWA auch eine ad-hoc AG unter Obmannschaft des Bundes eingerichtet, welche derzeit eine Vollzugshilfe für die Behörden erarbeitet. Von der ad- hoc AG wurden bereits prioritär Dokumente zur Festlegung und Beschrei- bung von Einzugsgebieten erarbeitet, welche voraussichtlich zeitnah veröf- fentlicht werden und weitere Hilfestellungen leisten können. Bei der Erstel- lung der Dokumente wurden der BDEW und VKU beteiligt und auf Basis der Rückmeldungen konnten die Entwürfe präzisiert und praxistauglicher gestaltet werden. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und freuen uns, diese im weiteren Prozess fortzusetzen. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag gez. Scholz
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Bonn ? Sachsen-Anhalt ? Bremen ? Sachsen ? Grundwasserschutz ? U-Bahn ? EU-Trinkwasserrichtlinie ? Einzugsgebiet ? Gewässerschutz ? Wasserversorgungsanlage ? Schutz der Wasserressourcen ? Nukleare Sicherheit ? Trinkwassereinzugsgebieteverordnung ? Verbraucherschutz ? Naturschutz ? Umweltschutz ? Risikobewertung ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-11-22
Modified: 2024-11-22
Time ranges: 2024-11-22 - 2024-11-22
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