Description: Zu s am m en f as s u n g d er L är m ak t i o n s p l an u n g an Hau p t ver k eh r s s t r aßen für die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß § 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) Berichterstattung der Stadt/Gemeinde Halberstadt vom 11.10.2018 1 1.1 Allgemeine Angaben Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde: Stadt Halberstadt Regionalschlüssel/Gemeindekennziffer:150850135135/15085135 Ansprechpartner: Herr Martin Habsick Adresse: Domplatz 49 Telefon: 03941/55-1620 E-Mail: habsick@halberstadt.de lnternetadresse: www.halberstadt.de 1.2 Beschreibung der Stadt/Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind: Hauptverkehrsstraße(n): B79; B81 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BlmSchG. Gemäß § 47d BlmSchG stellen die zuständigen Behörden bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne auf, mit denen die Lärmprobleme gemindert werden sollen, die sich aus den Ergebnissen der ausgearbeiteten Lärmkarten gemäß § 47c BlmSchG ergeben haben. Die Zuständigkeit der Gemeinde ist in der Immi-ZustV0 vom 08.10.2015 LSA gere- gelt. 1.4 Geltende Auslösewerte: Eine Prüfung der Lärmaktionsplanung ist in Sachsen-Anhalt dann erforderlich, wenn bei der 3. Stufe der Lärmkartierung (2017) Einwohner an Hauptverkehrsstraßen mit nächtlichem Beurteilungspegel LNight > 55 dB(A) ermittelt worden sind. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammengefasste Daten der Lärmkarten aus 2017: Zum vollständigen Bericht über die durchgeführte Lärmkartierung an Hauptverkehrs- straßen: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe- der-eu-laermkartierunp/berichte-dritte-stufe-der-eu-laermkartierunci-an- hauptverkehrsstrassen/ Geschätzte Zahl der von Nachtlärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Einwohner: Gemeinde 50-55 478 2.2 Einwohner in den Pegelklassen LNight rdB(A)] 65-70 60-65 55-60 15 177 643 >70 0 Verbale Beschreibung von vorherrschenden Lärmproblemen: Die B81 verläuft von Magdeburg (Anschluss an A14) nach Heimburg (Anschluss an „Nordharzauto- bahn" B6n) und stellt in Sachsen-Anhalt eine wichtige Verbindung zwischen der Landeshauptstadt und dem Hochharz dar. Die B81 durchkreuzt das Gemeindegebiet von Nordosten nach Südwesten, wobei sie den Verkehr durch bebautes Stadtgebiet führt. Innerhalb der östlichen Innenstadt Halber- stadts (am Heine-Platz) kreuzt die B81 die B79. Der Verkehr auf der B81 verursacht erhebliche Lärm- und Luftbelastungen, die zu einer erhöhten Stickstoffdioxid-Belastung an der Messstelle in der Friedenstraße führten. Ein Luftreinhalteplan für die Stadt Halberstadt wurde im Jahr 2015 erstellt und im Jahr 2016 veröffentlicht. Die B79 verbindet das Verwaltungsgebiet der Stadt Halberstadt mit dem nordöstlich gelegenen Wol- fenbüttel (Anschluss an A395) und dem südöstlich gelegenen Quedlinburg (Anschluss an „Nordharz- autobahn" B6n). Entsprechend ftihrt die B79 von Nordwesten in südöstlicher Richtung durch die Gemarkung Halberstadt. Dabei führt sie durch den Ortsteil Athenstedt, tangiert den Ortsteil Aspens- tedt und durchläuft das bebaute Stadtgebiet Halberstadts von Nordwesten nach Südosten. Aufgrund der Verkehrsbelegung auf der B79 treten entlang der Bundesstraße in einigen Bereichen des bebauten Stadtgebietes erhöhte Lärmbelastungen auf. 3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung (auch passiver Art): Instandhaltung und bauliche Maßnahmen an der Fahrbahnoberfläche Wichtigste Maßnahme der Straßenbauverwaltung zur Reduzierung der Verkehrsgeräusche ist stets die Instandhaltung bzw. die Erneuerung der Straßen. Maßnahmen derzeit in Umsetzung: • • Seit 2017: Magdeburger Straße B8I (Lärmschwerpunkt 4) Seit 2018: Quedlinburger Straße B79 (kein Lärmschwerpunkt, aber lärmkartierter Bereich mit Lärmpegeln über dem Grenzwert) Passive Lärmschutzmaßnahmen Von der Möglichkeit, Fördermittel zur Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen (Schallschutz- fenster) in Anspruch zu nehmen, wurde in Halberstadt in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Gefördert wurden im Rahmen der Lärmvorsorge und Lärmsanierung passive Schallschutzmaßnah- men an 41 Gebäuden1. Räumlich verteilen sich die Schallschutzmaßnahmen auf 30 Gebäude entlang der B81 und 11 Gebäude entlang der B79. Im Bereich des Lärmschwerpunktes 1 (siehe Tabelle 5) wurden Schallschutzmaßnahmen an zwei Gebäuden gefördert. Im Bereich des Lärmschwerpunktes 2 flossen Fördermittel für Schallschutzmaßnahmen an sechs Gebäuden. Im Bereich des Lärmschwer- punktes 4 wurden Schallschutzmaßnahmen an vier Gebäuden gefördert. Wie viele Einwohner oder Wohnungen durch diese Maßnahmen vor Lärm geschützt wurden, ist ohne erheblichen Erhebungs- aufwand nicht nachvollziehbar. In gewissen Fällen spricht der Denkmalschutz gegen den Einbau von Schallschutzfenstern. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre: In Halberstadt existiert ein moderner Verkehrsrechner, der nach Abschluss der „Einlaufphase" so programmiert wird, dass der Verkehrsfluss verstetigt wird. Von dieser Maßnahme werden lärmmindernde Auswirkungen für das gesamte Stadtgebiet erwartet. Im Bau befindet sich zurzeit die Ortsumfahrung B79 Halberstadt-Harsleben. Diese wird dazu beitra- gen, die Verkehrsstärke innerhalb des Stadtgebietes zu senken, so dass auch mittelfristig die Lärmemissionen des Durchgangsverkehrs verringert werden. Die Ortsumfahrung B79 Halberstadt- Harsleben wird auch im Luftreinhalteplan für Halberstadt als die am besten geeignete Maßnahme zur Verringerung der Konzentration an Schadstoffen in der Luft angeführt. Von dieser Maßnahme werden lärmmindernde Auswirkungen für das gesamte Stadtgebiet erwartet. Weitere kurz- und mittelfristige Maßnahmen seitens der LSBB Regionalbereich West sind nicht ge- plant Zur Erarbeitung und Bearbeitung von Plänen und Konzepten, die der Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes dienen sollen, wurde im Oktober 2017 ein Verkehrsplaner für die Stadt Hal- berstadt eingestellt. Im Zuge dessen wird momentan ein Integriertes Verkehrskonzept für die Innen- stadt erarbeitet. In den kommenden Jahren soll ein Radverkehrskonzept die zukünftige Gestaltung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes unterstützen. ' Aufgrund von Gebietsreformen und Wechsel der Zuständigkeiten ist die Förderung von Schallschutzmaßnah- men heute nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Die genannten Objekte wurden im Rahmen der Prüfung von Maßnahmen der Lärmvorsorge oder Lärmsanierung erfasst bzw. haben diese Objekte Fördermittel ftir Lärm- schutzmaßnahmen erhalten. Die genannte Anzahl an geförderten Objekten erhebt keinen Anspruch auf Vollstän- digkeit.
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Language: Deutsch
Issued: 2018-10-15
Modified: 2018-10-15
Time ranges: 2018-10-15 - 2018-10-15
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