Description: Zusammenfassung der Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen für die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) Berichterstattung der Stadt/Gemeinde Coswig (Anhalt) vom 22.11.2019 (Stand: Entwurf) 1 Allgemeine Angaben 1.1 Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde: Regionalschlüssel/Gemeindekennziffer: Ansprechpartner: Adresse: Telefon: E-Mail: Internetadresse: 1.2 Coswig (Anhalt) 150910060060/15091060 Herr Sonntag, Leiter Bauamt Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt) 034903-610-112 bauamt@coswig-online.de www.coswigonline.de Beschreibung der Stadt/Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind: Die Stadt Coswig (Anhalt) liegt auf halber Strecke zwischen Berlin und Leipzig, im westlichen Teil des Landkreises Wittenberg. Westlich grenzt das Oberzentrum Dessau-Roßlau, östlich des Mittelzentrum Wittenberg an. Südlich befindet sich die Elbe und mit dem Biosphärenreservat Mittlere Elbe, nördlich der Naturpark Flä- ming. Coswig (Anhalt) zählt mit 295,7 km² flächenmäßig zu den größten Gemeinden des Bundeslandes. Die Einwohnerzahl liegt aktuell bei ca. 12.000 Einwohner und ist leicht rückläufig. Neben der Kernstadt gehören insgesamt 16 Ortschaften zur Ein- heitsgemeinde. Die Kernstadt ist als Grundzentrum festgelegt und nimmt damit die Nahversorgungsfunktion für das gesamte Stadtgebiet war. Hauptverkehrsstraße(n): -BAB 9 -B 187 Roßlauer Straße, Zerbster Straße, Schloßstraße, Goethestraße, Puschkinstraße, Johann-Sebastian-Bach-Straße, Wittenberger Straße -B 107 Luisenstraße, Göritzer Landstraße -L 121 Geschwister-Scholl-Straße 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG. Gemäß § 47d BImSchG stellen die zuständigen Behörden bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne auf, mit denen die Lärmprobleme gemindert werden sollen, die sich aus den Ergebnissen der ausgearbeiteten Lärmkarten gemäß § 47c BImSchG ergeben haben. Die Zuständigkeit der Gemeinde ist in der Immi-ZustVO vom 08.10.2015 LSA gere- gelt. 1.4 Geltende Auslösewerte: Eine Prüfung der Lärmaktionsplanung ist in Sachsen-Anhalt dann erforderlich, wenn bei der 3. Stufe der Lärmkartierung (2017) Einwohner an Hauptverkehrsstra- ßen mit nächtlichem Beurteilungspegel LNight > 55 dB(A) ermittelt worden sind. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammengefasste Daten der Lärmkarten aus 2017: Zum vollständigen Bericht über die durchgeführte Lärmkartierung an Hauptverkehrs- straßen: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe- der-eu-laermkartierung/berichte-dritte-stufe-der-eu-laermkartierung-an-hauptver- kehrsstrassen/ Geschätzte Zahl der von Nachtlärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Einwohner: Gemeinde 50-55 100 2.2 Einwohner in den Pegelklassen LNight [dB(A)] 55-60 60-65 65-70 200 300 80 >70 0 Verbale Beschreibung von vorherrschenden Lärmproblemen: Die Lärmprobleme innerhalb des Stadtgebiets sind am drängendsten entlang der auch in den Nachtstunden sehr stark befahrenen BAB 9 und der B 187. Das Stadtgebiet wird in Nord-Süd-Richtung von der BAB 9 gequert. Mit Coswig und Köselitz bestehen zwei Anschlussstellen. Vom Verkehrslärm der BAB ist der unmittelbar östlich der Trasse gelegene Ortsteil Buro am stärksten betroffen. Die ersten Wohnhäuser des Dorfes befinden sich weniger als 300m von der Fahrbahn entfernt. Durch die Hauptwindrichtung West sowie fehlende Lärmschutzmaßnah- men entlang der BAB 9 wird der Verkehrslärm innerhalb von Buro stark wahrge- nommen. In Teilen des Ortes gibt es nachts Lärmwerte von über 50 dB(A). Auch die Bewohner in der Streubebauung „Bernauer Mark“ sind vom Verkehrs- lärm, der von der BAB 9 ausgeht, betroffen. Des Weiteren verlaufen die Bundesstraßen 187 und 107 durch Coswig (Anhalt), wobei insbesondere die innerörtliche Führung der B 187 durch die Kernstadt er- hebliche Lärmbelästigung verursacht. Dieser Abschnitt der B 187 dient als Haupt- zubringer der Lutherstadt Wittenberg zur A9 und in Richtung Roßlau. Aufgrund der erfolgreichen Ansiedlung bzw. Erweiterung von Gewerbe und Industrie im Ortsteil Piesteritz der Lutherstadt Wittenberg hat in den vergangenen Jahren der Anteil am Schwerlastverkehr auf der B 187 deutlich zugenommen. Die Bundesstraße wird wegen der beengten örtlichen Verhältnisse in der Innenstadt im Einrichtungsver- kehr geführt (Innenstadtring). Tagsüber liegen die Lärmwerte auf der gesamten Ortsdurchfahrt bei über 70 dB(A), nachts bei 60 dB(A). Da die B 187 eng mit Wohngebäuden bebaut ist, sind vergleichsweise viele Bewohnerinnen und Bewoh- ner Coswigs den erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt. Auf den innerstädtischen Abschnitten der B 107 und der L 121 sind die Verkehrs- belegungszahlen deutlich niedriger als auf der B187. Überschreitungen der Immis- sionsgrenzwerte sind dennoch zu erwarten. Konkrete Ermittlungsergebnisse liegen der Stadt nicht vor, da diese Straßen bei der bisherigen Lärmkartierung nicht be- trachtet wurden. 3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung (auch passiver Art): - punktuelle passive Schallschutzmaßnahmen durch Einbau von Schallschutzfens- tern bei Wohnhäusern - regelmäßige Fahrbahnsanierung durch den Straßenbaulastträger 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre: Ortsdurchfahrt B 187: - Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h in den mit Wohn- gebäuden bebauten Abschnitten - Einbau von Schallschutzfenstern - Ortseingang B 187 aus Richtung Wittenberg: Einordnung einer Querungshilfe in Höhe Friedhof Coswig mit geschwindigkeitsreduzierender Wirkung 3.3 Langfristige Strategien zur Lösung von Lärmproblemen: Neubau Ortsumgehung B 187n Coswig/Griebo 3.4 Schutz „Ruhiger Gebiete“, falls solche ausgewiesen werden sollen! / Fest- legung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz: Spezielle Ausweisung ruhiger Gebiete ist derzeit nicht vorgesehen. Vorschläge sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung möglich. Planung und Bau der OU B 187n dürfen nicht zur Verlagerung der Lärmprobleme von der Innenstadt auf bisher ruhige Gebiete wie die Eigenheimsiedlung östlich der B 107 führen. Es sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. 3.5 Schätzwerte für die erfolgte Reduzierung der Zahl vom Lärm betroffener Einwohner: 600- 800 4 Formelle Informationen 4.1 Beginn der Information der Öffentlichkeit über die geplante Prüfung zur Aufstellung eines Entwurfs zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen: Datum des Beginns der Öffentlichkeitsbeteiligung: 22.08.2017 https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/laerm- aktionsplanung/
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2019-11-22
Modified: 2019-11-22
Time ranges: 2019-11-22 - 2019-11-22
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