Description: Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneEilsleben BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Eilsleben Gemeinde 15083190 Eilsleben Zimmermannplatz 2 39365 Eilsleben 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Gemeinde Eilsleben liegt im nord-westlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt im Landkreis Börde. Sie grenzt an die Hauptverkehrsstraße A2 und Teile des Haupteisenbahnnetzes. Insgesamt leben in der Gemeinde 3.677 Personen auf einer Gesamtfläche von 55,61 km². Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag) und Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zugbewegungen im Jahr). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die die in Klammern stehenden Schwellenwerte überschreiten. Untersucht und als relevant erachtet wurde die A2. Alle anderen Straßen sind aufgrund der Unterschreitung des maßgebenden Schwellenwertes für die Verkehrsstärke nicht Teil der Lärmkartierung gewesen und in Zuge dessen für die Lärmaktionsplanung nicht relevant. Verkehrslärmbelastete Flächen umfassen insgesamt 7,66 km² bei LDEN-Werten über 55 dB(A), 1,27 km² bei LDEN -Werten über 65 dB(A), und 0,2 km² bei LDEN-Werten über 75 dB(A). Innerhalb dieser Bereiche gibt es 320 betroffene Wohnungen bei LDEN-Werten über 55 dB(A) und 59 Wohnungen bei LDEN - Werten über 65 dB(A). Zudem liegen zwei Schulen und zwei Krankenhäuser in diesen Bereichen. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansnein Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansja vom: 20.06.2018 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 0>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 0,02 0 0 0 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0 0 0 0 >75 0 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 00 0 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 710 >50-54 332 >55-59 420>60-64 128>65-69 101>70-74 23 >55-59 125>60-64 85>65-69 9>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 7,64 320 2 2 65 - 74 1,27 59 0 0 >75 0,2 0 0 0 Seite 3
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Hauptverkehrsstraße ? Sachsen-Anhalt ? Gesundheitsgefährdung ? Kindertagesstätte ? Lärmminderung ? Lärmsanierung ? Schallquelle ? Lärmkartierung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Verkehrslärm ? Verkehrsweg ? EU-Umgebungslärmrichtlinie ? Verordnung über die Lärmkartierung ? Lärmbekämpfung ? Schlafstörung ? Verkehrsaufkommen ? Krankenhaus ? Lärmaktionsplan ? Schule ? Lärmgrenzwert ? Aktionsplan ? Lärmaktionsplanung ? Grenzwert ? Richtwert ? Schwellenwert ?
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Language: Deutsch
Issued: 2024-11-22
Modified: 2024-11-22
Time ranges: 2024-11-22 - 2024-11-22
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