Description: Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneEinheitsgemeinde Stadt Tangerhütte BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte Gemeinde 15090546 Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte Bismarckstraße 5 39517 Tangerhütte 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte liegt in der südlichen Altmark und ist das Zuhause für 10.599 Einwohner (Stand 31.12.2022), welche über 19 Ortschaften verteilt leben; die Fläche der Gemeinde beträgt 294,92 km2. Durch die Stadt Tangerhütte und am Ortsteil Demker führt eine Haupteisenbahnstrecke entlang, welche Magdeburg und Stendal verbindet. Ebenfalls führt eine Bundesstraße, die B189, durch die Einheitsgemeinde, welche aber voraussichtlich 2025/26 zur Landesstraße herabgestuft wird. Einer Verpflichtung zur Lärmkartierung und einer hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung unterfallen Straßenabschnitte, die eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von über 8.200 Kfz/24h aufweisen. Im Territorium der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte liegen die DTV-Werte der B189 im Bereich Lüderitz mit 8.549 Kfz/24 h (davon 15,5% Schwerlastverkehrsanteil) auf einer Länge von 3,33 km und 9.636 Kfz/24h (davon 14,5% Schwerlastverkehrsanteil) auf einer Länge von 2,22 km über dem maßgebenden Schwellenwert. Somit beträgt die lärmkartierungspflichtige Gesamtlänge 5.55 km. Weiterhin unterliegen die Schienenverkehrswege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr einer Lärmkartierungs-/Lärmaktionsplanungspflicht. Diese Aufgaben fallen jedoch in die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes. Auf dem im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte befindlichen Streckenabschnitten (Strecke 6402) beträgt die jährliche Gesamtzahl 41.833 Zugbewegungen. Davon entfallen auf den hauptsächlich im Nachtzeitraum stattfindenden Güterzugverkehr 13.956 Zugbewegungen. Seite 1 Mithin sind die betreffenden Abschnitte der Strecke 6402 sowohl Gegenstand der Lärmkartierung (siehe Kartierungsergebnisse unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de) als auch der zentralen Lärmaktionsplanung für das bundesweite Haupteisenbahnverkehrsnetz des Eisenbahnbundesamtes; siehe https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.htm l erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 65 dB(A) sowie LNight = 55 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohngebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zu ziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 161 >50-54 10 >55-59 50>60-64 9>65-69 1>70-74 0 > 55-59 3>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 5,23 28 0 0 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,88 0 0 0 >75 0,14 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 01 8 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 451 >50-54 235 >55-59 249>60-64 172>65-69 22>70-74 1 > 55-59 131>60-64 17>65-69 1>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 9,45 212 0 3 65 - 74 1,32 11 0 0 >75 0,02 0 0 0 Seite 3
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2024-12-02
Modified: 2024-12-02
Time ranges: 2024-12-02 - 2024-12-02
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