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Teufelsmauer nördlich Thale

Description: LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt Teufelsmauer nördlich Thale (DE 4232-301) Natura 2000–Gebiet: FFH 0091 Das Naturschutzgebiet „Teufelsmauer nördlich Thale“ beinhaltet das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Teufelsmauer nördlich Thale“ (DE 4232-301, FFH0091). Für das FFH-Gebiet „Teufelsmauer nördlich Thale“ (DE 4232-301) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) Landesverwaltungsamtes Nr. 1 vom 17.01.2012 formuliert. des Amtsblattes des § 3 Schutzzweck (1) Die maßgebenden Bestandteile des im nordöstlichen Harzvorland gelegenen Naturschutzgebietes „Teufelsmauer und Bode bei Neinstedt“ sind als FFH-Gebiete Teil des kohärenten europäischen Netzes besonderer Schutzgebiete „Natura 2000“. Von zentraler Bedeutung sind mehrere aus einer Schichtrippe herausgewitterte und sich schroff und weithin sichtbar aus der umgebenden Ackerlandschaft erhebende Gruppen bizarrer Sandsteinfelsen. Diese geologisch und geomorphologisch beispiellosen Felsgebilde bestehen aus etwa 83 Millionen altem, verkieselten Heidelberg-Sandstein (Obersanton der Oberkreide) und wurden seit dem Endabschnitt der Saale Kaltzeit in ihrer heutigen Gestalt herauspräpariert. Die im unmittelbaren Umfeld der Felsen sowie auf dem benachbarten Höhenzug des Mühlenberges befindlichen Biotopkomplexe des Offenlandes mit Sand- und Lösstrockenrasen, Halbtrockenrasen und Heiden stellen Lebensräume für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar. Im weiteren Umfeld von Teufelsmauer und Mühlenberg wird diese Biotopausstattung durch teils brach gefallene Streuobstwiesen, Gebüsche, Ruderalstandorte und die umgebenden großräumigen Ackerfluren ergänzt. Zusätzlich wird ein Teil des Naturschutzgebietes durch die Bode geprägt, deren naturnaher Flusslauf mit flutender Vegetation durch eine entsprechende Fließgewässerdynamik, unterschiedlichste Substratdimensionierung von groben Blöcken bis Feinsand und naturnahe Flussbett- und Uferstrukturen charakterisiert ist. Flussbegleitend sind Hybridpappelforste und Gebüsche mit hohem Entwicklungspotential sowie kleinräumig auentypische Hochstaudenfluren vorhanden. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt sowohl zur Sicherung als geologisches Lehr- und Demonstrationsobjekt als auch zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten sowie zum Schutz eines einmaligen Landschaftsbildes. (2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung und Sicherung der geologisch einmaligen Felsgebilde als wissenschaftliche geologische Lehr- und Demonstrationsobjekte, als besonders geeigneter Landschaftsausschnitt für Breiten- und Allgemeinbildung und hinsichtlich ihres Erlebnis- und Erholungswertes, für die regionalspezifische Identifikation sowie als herausragende Besonderheit landschaftlicher Ausstattung und des Landschaftsbildes. Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt (3) Die Festsetzung erfolgt gleichermaßen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten und zwar: 1. der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL), 2. der strukturellen und standörtlichen Vielfalt sowohl der Felsen und ihres engeren und weiteren Umfeldes als auch von Bodelauf und umgebender Aue als Voraussetzung für das Vorkommen verschiedenartiger Lebensräume und ihrer Arten, 3. der durch die seit langem traditionelle Nutzungsform der Beweidung mit Schafen und Ziegen entstandenen Trocken- und Halbtrockenrasen, Heiden und Streuobstwiesen als Grundlage für den Erhalt ihrer charakteristischen Vegetation und ihrer Arten sowie insgesamt des Offenlandcharakters, 4. eines Biotopverbundes im Sinne des Art. 10 der FFH-Richtlinie der innerhalb der Agrarlandschaft mehr oder weniger voneinander isolierten, nicht ackerbaulich genutzten Landschaftsausschnitte, 5. der vorhandenen Waldflächen, insbesondere der Entwicklung der Waldflächen entlang der Bode zu standortgerechten Auenwaldbeständen, Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 1/2012 4 6. der extensiv ackerbaulich genutzten Flächen im Umfeld der Komplexe aus Offenland und Streuobstwiesen im Hinblick auf den Erhalt und die Entwicklung einer verbesserten Habitatsituation für Feldhamster und für artenreiche, für das Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten geeignete Segetalzönosen sowie für das Landschaftsbild, 7. der für die Bode typischen Gewässerdynamik, die Vorlandüberschwemmungen beinhaltet, sowie der durch die Hydrodynamik bedingten Erosions- und Sedimentationsprozesse mit unbefestigten Uferbereichen, sich verändernden Sand- und Kiesbänken und einer natürlichen Substratvielfalt mit groben Blöcken bis hin zu feinklastischem Material als Grundlage für den Erhalt einer daran angepassten Fließgewässerlebensgemeinschaft mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. (4) Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Naturschutzgebietes „Teufelsmauer und Bode bei Neinstedt“ als Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen „Natura 2000“ durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaßnahmen als Vorkommensgebiet zahlreicher Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten nach der FFH-Richtlinie wie auch von Vogelarten nach der Vogelschutz-Richtlinie, insbesondere: 1. natürliche Lebensräume und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: a) die prioritären Lebensraumtypen: - LRT 6120* - Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt Trockene, kalkreiche Sandrasen - LRT 6240* Subpannonische Steppenrasen b) die übrigen Lebensraumtypen: -LRT 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion -LRT 4030 Trockene europäische Heiden - LRT 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen Brometalia) und deren Verbuschungsstadien (Festuco - LRT 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation - LRT 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi Veronicion dillenii, 2. streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach den Anhängen II und IV der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere: Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Code 1308), Großes Mausohr (Myotis myotis, Code 1324), 3. weiteren Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere: Bachneunauge (Lampetra planeri, Code 1096), Westgroppe (Cottus gobio, Code 1163), 4. weitere streng zu schützende Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-RL, hierzu zählen insbesondere: Kreuzkröte (Bufo calamita, Code 1202), Zauneidechse (Lacerta agilis, Code 1261), Schlingnatter (Coronella austriaca, Code 1283), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus, Code 1309), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, Code 1309), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula, Code 1312), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii, Code 1314), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii, Code 1320), Fransenfledermaus (Myotis nattereri, Code 1322), Braunes Langohr (Plecotus auritus, Code 1326), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus, Code 1327), Graues Langohr (Plecotus austriacus, Code 1329), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus, Code 1330), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri, Code 1331), Feldhamster (Cricetus cricetus, Code 1339), Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2015-08-19

Modified: 2015-08-19

Time ranges: 2015-08-19 - 2015-08-19

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