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Description: Vertra~ - nachfolgend Eigentümer genannt — Landkreis Merseburg-Querfurt vertreten durch den Landrat Herrn Dr. Heuer Domplatz 9 06217 Merseburg - nachfolgend Landkreis genannt — wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel Herr und Frau sind Eigentümer des . Im Wasserschlosses in St. Ullrich in der Gemarkung Mücheln, Flur 7, Flurstück ein Fledermausquartier. Die Dachgeschoss des Schlossgebäudes befindet sich Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dieses Fledermausquartier erhalten und optimiert werden soll. Zum Zweck der Erhaltung des Fledermausquartiers ist die Nutzung des Dachgeschosses nur eingeschränkt mit der Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde möglich. Für die Nutzung sind daher nachstehende Regelungen zu beachten. Zur Optimierung sind bauliche Maßnahmen im Dachgeschoss erforderlich. Zu diesem Zweck wird ein Antrag auf Förderung durch den Landkreis gestellt. Entsprechend der Förderrichtlinie ist eine Förderung bis zu 80 % möglich, für die Finanzierung der übrigen Kosten sind Eigenmittel durch den Landkreis bereit zu stellen. Zusätzlich soll der oberste Spitzboden des Dachgeschosses im ehemaligen Haus der Verwalter östlich der Zufahrt zukünftig ausschließlich für die Fledermäuse nutzbar bleiben. Eine zukünftige Optimierung dieses Dachraumes ist in einem gesonderten Verfahren zu regeln. §1 Vertragszweck Gegenstand der Vereinbarung ist die Beteiligung des Eigentümers an der Finanzierung der baulichen Maßnahmen zum Ausbau des Fledermausquartiers im obersten Dachgeschoss des Schlossgebäudes sowie die Regelung der künftigen Nutzungen des obersten Dachgeschosses sowohl des Schlossgebäudes als auch des östlich der Zufahrt liegenden ehemaligen Haus der Verwalter. §2 Finanzierung 1. Der Eigentümer übernimmt die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 12.841 Euro. Die Zahlung wird fällig nach Inkrafttreten des Vertrages und ist auf das Konto der Kreissparkasse Merseburg-Querfurt, BLZ 800 50 500, Konto 3310005762 unter Angabe des Verwendungszwecks: HHST 12.200 17.700 zu leisten. 2. Sollte sich aus dem Zuwendungsbescheid oder der weiteren Planung ein geänderter Eigenmittelanteil ergeben, ist bei einer Mehrausgabe von mehr als 100 Euro über den in Pkt.l vereinbarten Betrag neu zu verhandeln mit dem Ziel, diesen entsprechend zu erhöhen. 3. Minderausgaben sind dem Eigentümer schnellstmöglich, jedoch spätestens mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes zurück zu erstatten. 4. Eine Verzinsung durch den Landkreis erfolgt nicht. §3 Nutzungsrechte 1. Der Eigentümer verpflichtet sich auf die Nutzung des obersten Dachgeschosses sowohl im Schlossgebäude als auch im östlich der Zufahrt liegenden ehemaligen Haus der Verwalter zu Gunsten der Erhaltung und Entwicklung eines Fledermausquartiers zu verzichten. 2. Der Eigentümer verpflichtet sich zukünftige bauliche Veränderungen in diesen obersten Dachräumen nur im Einvernehmen bzw. mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorzunehmen. 3. Der Eigentümer verpflichtet sich, wenn nicht vermeidbar Konservierungs-, Pflege- und Schutzmitteln (z.B. Holzschutzmittel) nur im Einvernehmen bzw. mit der Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde in diesen obersten Dachräumen einzusetzen. 4. Eine Entscheidung im Einzelfall zur Aufnahme einer Nutzung, welche die Erhaltung des Fledermausquartiers nicht gefährdet, kann auf Antrag bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Regelungen der § 42 BNatSchG (Vorschriften für besonders geschützte Tierarten) und § 62 BNatSchG (Befreiung) bleiben von diesem Vertrag unberührt. Bei einer Genehmigung entfällt die Nutzungsbeschränkung nach diesem Vertrag. 5. Der Eigentümer trifft dafür Vorsorge, dass diese Dachräume im Zeitraum zwischen dem 16.4. bis 17.10 eines jeden Jahres von niemandem betreten werden. Unberührt von dieser Regelung ist die Benutzung des Dachgeschosses im Fall einer gegenwärtigen Gefahr im Sinne von § 3 Nr. 3 b) des Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOGLSA) und das Betreten gemäß § 5 dieses Vertrages. §4 Rechtsnachfolge Der Eigentümer verpflichtet sich im Falle der Eigentumsübertragung auf einen Dritten den Rechtsnachfolger in gleicher Weise in diese Vertragspflichten eintreten zu lassen, so dass alle Rechte des Landkreises in vollem Umfang erhalten bleiben. §s Duldungspflichten Der Eigentümer duldet das Betreten durch Mitarbeiter der zuständigen Naturschutzbehörde oder in dessen Auftrag handelnde Personen zu Kontroll- und Uberwachungszwecken. Der Landkreis verpflichtet sich mindestens ein mal pro Jahr zur Beseitigung von Kot und Unrat der Fledermäuse im Bereich des Dachbodens auf seine Kosten. Der Eigentümer wird jeweils darüber informiert. §6 Haftung Eine Haftung für Schäden jeglicher Art wird vom Landkreis nicht übernommen. Entschädigungsansprüche nach § 42 NatSchG LSA fir Nutzungsbeschränkungen werden durch den Eigentümer nicht geltend gemacht. §7 Inkrafttreten Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien in Kraft. Die Beendigung des Vertrages ist nur möglich durch gegenseitiges Einvernehmen beider Vertragspartner und der Zustimmung des Zuwendungsgebers. §8 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Merseburg. §9 Schriftform Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. §10 Vertragsauslegung Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine gleichkommende Regelung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Merseburg, den -3. '11, t /r . Dr. Tilo Heuer Landrat 2003 , • -rs ;(C 2003

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Holzschutzmittel ? Schutzmittel ? Merseburg ? Fledermaus ? Tannen ? Sachsen-Anhalt ? Fäkalien ? Naturschutzbehörde ? Geschützte Arten ? Verfahrensoptimierung ? Haftung ? Rechtsnachfolge ? Vertrag ? Nutzungsrecht ? Finanzierung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2020-01-30

Modified: 2020-01-30

Time ranges: 2020-01-30 - 2020-01-30

Status

Quality score

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