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Maßnahmentabelle F45/S27LSA

Description: Behandlungsgrundsätze für Arten/LRT Ziel-LRT/ Ziel- Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Art alle LRT, Gewährleistung der ökologischen Erfordernisse und erforderlichen Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der FFH-LRT, der Vogelarten sowie der Tier- und Pflanzenarten Anhang 2-Arten nach Anhang 2 der FFH-Richtlinie gemäß Anlage 2 §§1 und 2 LVO N2000 Sachsen-Anhalt und Vogelarten Erhalt der LRT keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B alle LRT keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen innerhalb von LRT und keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT Jagdausübung nur als Bewegungs-, Ansitz-, Pirsch-, Fallen- oder Baujagd keine Baujagd in der Zeit vom 01. März bis 31. August keine Bewegungsjagd in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September Fallenjagd nur mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat keine Düngung über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr im Mittel der vom jeweiligen Betrieb im jeweiligen besonderen Schutzgebiet Offenland-LRT bewirtschafteten Grünlandfläche; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kaliumdüngung unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C kein Lagern von Düngemitteln sowie ohne dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT keine Nach- oder Einsaat keine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten oder Lebensraumelementen wie Einzelbäume mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 35 cm, Feldraine, Findlinge, alte Lesesteinhaufen oder Trockenmauern Keine Beseitigung von Höhlen- oder Horstbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung der lebensraumtypischen Strukturen und Standortbedingungen (insbesondere nährstoffarme, trockene Standorte) Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischesn Arteninventars mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen Erhaltung oder Wiederherstellung lückiger, niedrigwüchsiger, besonnter Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, mit höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich LRT 6210, thermophilen Saumstrukturen und. anstehendem Festgestein, mit einem lebensraumtypischen Arteninventar, in Kombination mit in Folge von Erosionsprozessen partiell vegetationsfreien Bereichen 6240* Nutzung von Nachtpferchen auf den LRT 6110*, 6210 und 6240* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Beweidung oder Mahd sowie Maßnahmen zur Grünlandpflege (z. B. Walzen oder Schleppen) auf den LRT 6210* und 8160* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige keine Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6210 sowie ohne jedwede Düngung auf den LRT 6110*, 6210*, 6240* und 8160* Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 9160 und 91E0* hinreichend hohe Wasserstände), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen Nutzung von Rückegassen zur Holzernte in Wald-LRT mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm in einem Abstand von mindestens 40 m bzw. bei einem BHD unter 35 cm in einem Abstand von mindestens 20 m Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen sowie von Quartierbäumen, insbesondere Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger biologischer Maßnahmen kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln keine Kalkung natürlich saurer Standorte kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFHRL durch Holzpolterung flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde Wald-LRT Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung Wald-LRT Ziel-LRT/ Ziel- Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Art keine Aufforstung von Flächen mit Offenland-LRT Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischens Arteninventars Erhaltung eines ein hinreichend hohen Anteils an Alt- und Biotopbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen) Abkehr von schlagweisen Endnutzungsverfahren und Umstellung auf Einzelbaum- bzw. femelweise Nutzung, Kahlhiebflächen dürfen in den LRT 9130, 9150 und 9180* nicht größer als 0,2 ha und in den LRT 9170 und 91E0* nicht größer als 0,5 ha sein, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung keine Ganzbaum- und Vollbaumnutzung unterhalb der Derbholzgrenze Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern Erhaltung Solitäreichen; bevorzugte Freistellung von starken Eichen mit Habitatpotential in den Beständen im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen Erhaltung bzw. Förderung lebensraumtypischer Gehölze keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze Überwachung und Bekämpfung relevanter Neophyten Erhaltung strukturreicher Laub(misch)wälder oder sonstiger artspezifisch geeigneter Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwälder, Streuobstwiesen) mit hohem Alt- und Totholzanteil Erhaltung von geeigneten Leitstrukturen und von Jagdhabitaten, die lediglich einer extensiven Nutzung unterliegen Erhaltung von Quartierbäumen in hinreichendem Umfang (insbesondere (Alt-)Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Großes Erhaltung störungsarmer bzw. –freier natürlicher und anthropogener Quartiere mit geeigneten Strukturen und mikroklimatischen Bedingungen zur Nutzung als Wochenstuben-, Schwärm-, Zwischen-, Mausohr, Ausweich- oder Winterquartier Mopsfleder- kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, maus insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften zwischen den Habitaten Zutrittsicherer Verschluss geeigneter Winterquartiere Kammmolch Luchs Erhaltung natürlicher oder naturnaher, nicht hypertropher, schadstoff- und fischfreier Habitatgewässer mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer-und Vegetationsstrukturen Gewährleistung von störungsarmen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen, Erhaltung geeigneter Winterquartiere im Umfeld der Reproduktionsgewässer sowie nicht bzw. extensiv genutzter Landlebensräume Erhaltung von wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen Erhaltung geeignete Wanderkorridore Erhaltung von lichten, naturnahen Wäldern (insbesondere im Hinblick auf Gehölzarten zusammensetzung und Altersstruktur) mit störungsfreien Bereichen, natürlicher Dynamik und strukturreichen Waldrändern in engem Verbund mit offenen und halboffenen Bereichen Mittelspecht, Rotmilan, Wespen- bussard Schwarzspecht, Erhaltung von naturnahen Wälder mit natürlicher Dynamik (insbesondere im Hinblick auf Gehölzartenzusammensetzung und Altersstruktur) und störungsfreien Bereichen, Altbäumen und Totholz Grauspecht, Zwerg- schnäpper Maßnahme- ID neu 745-01-a 559-001-a Bezugs- fläche BioLRT Art der Maßnahme (Erhalts-, Wiederherstellungs-, Entwicklungs-maßnahme) Bemerkungen Rangfolge der Maßnahme- varianten Verantwortlichkeit EH11,206210 Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Kalkmagerrasen (LRT 6210) (Kap. 7.1.2, 7.1.3)die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,206210Ersteinrichtungzweischürige Mahd mit Beräumung, erster Schnitt zwischen Ährenschieben und Blütezeit von Bromus erectus, Nutzungspause mind. 8 WochenEH31,206210Dauerpflegeeinschürige Mahd nach 15.6. mit BeräumungEH31Naturschutz 1,206210DauerpflegeHütebeweidung mit Schafen und Ziegen, dabei jahresweise wechselnde Reihenfolge der Beweidung,EH32Landwirtschaft 3HRB Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002,0,19Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH14VWB, Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002,0,11Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,186210 Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs, Schwarzspecht,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Kalkmagerrasen (LRT 6210) (Kap. 7.1.2, 7.1.3)die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,186210DauerpflegeHütebeweidung mit Schafen und Ziegen, dabei jahresweise wechselnde Reihenfolge der Beweidung,EH3Landwirtschaft EH3Naturschutz 2 559-003-b2 558-003-a Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante neuBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten Vogelarten2 558-002-a Maßnahme- Kategorieadministrative Regelung559-003-a 558-001-a Zielarten/Ziel-LRT Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,2 747-01-a HTA Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, Fläche [ha] NEU 0,82 1 559-002-a 746-01-a alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID) 6210 Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, 5 5 6210 Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, Schwarzspecht: ID 30009, 5 557-001-a6 557-002-a6 557-003-a6 748-01-a7 556-001-a8 6210 Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, BIY, Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, RHY Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, Schwarzspecht: ID 30009, periodische Entbuschung (außer geschlossene Gebüschgruppen, ab Deckung Sträucher > 25%, entspricht Grenze für A-Bewertung gemäß Kartieranleitung Lebensraumtypen LSA) Landwirtschaft, Naturschutz 1,186210periodische Pflege1,226210 Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Kalkmagerrasen (LRT 6210) (Kap. 7.1.2, 7.1.3)die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,226210DauerpflegeHütebeweidung mit Schafen und Ziegen, dabei jahresweise wechselnde Reihenfolge der Beweidung,EH3Landwirtschaft 1,226210periodische Pflegeperiodische Entbuschung (außer geschlossene Gebüschgruppen)EH3Naturschutz 1,04Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH12,06Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs, Schwarzspecht,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH1

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Mittelspecht ? Schwarzspecht ? Festmist ? Bussard ? Gülle ? Eiche ? Fledermaus ? Landschaftspflege ? Luchs ? Populationsdynamik ? Rodung ? Streuobstwiese ? Ufer ? Waldrand ? Sachsen-Anhalt ? Ökologischer Korridor ? Stickstoffdünger ? Vogel ? Grundwasserabsenkung ? Biotopbaum ? Rotmilan ? Holzeinschlag ? Mahd ? Naturschutzbehörde ? Erosion ? Totholz ? Pflanzenschutzmittelrückstand ? Kalkung ? Blütenpflanze ? Maus ? Bodendegradation ? Pflanzenart ? Bodenstruktur ? Abwasserbeseitigung ? Stickstoffdüngung ? Tierart ? Futtermittel ? Gewährleistung ? Oberflächenwasser ? Gewässerüberwachung ? Ackerrandstreifen ? Bestockung ? Kryptogame ? Landschaftswandel ? Neophyt ? Grünland ? Grundwasserverunreinigung ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? Gewässerstruktur ? FFH-Gebiet ? Waldfläche ? Gehölzpflanze ? Flächensparen ? Habitat ? Gülledüngung ? Wiederaufforstung ? Artenbestand ? Aufforstung ? Anlagenüberwachung ? Beweidung ? Waldverjüngung ? Neuanlage ? Festgestein ? Flächenanteil ? Anwendungstechnik ? Naturnaher Wald ? Nutzungsänderung ? Oberflächengewässer ? Bodenbewirtschaftung ? Abwasser ? Geländerelief ? Abwasseranlage ? Gärrest ? Landschaftswasserhaushalt ? Naturlandschaft ? Naturnahe Landschaft ? Düngung ? Standortbedingung ? Anthropogener Einfluss ? Forstwirtschaft ? Wasserhaushalt ? Wasserstandsmessung ? Jagd ?

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Language: Deutsch

Persons

Issued: 2022-11-11

Modified: 2022-11-11

Time ranges: 2022-11-11 - 2022-11-11

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