Description: Managementplan für das FFH-Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ Erhaltungsziele ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Teil III Schutz- und Erhaltungsziele 166 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ Erhaltungsziele ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 3.1Vorgaben entsprechend übergeordneten und weiteren Fachplanungen 3.1.1Europäische Gemeinschaft Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 20001 (EU-Wasser-Rahmenrichtlinie) Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 23. Oktober 2000 die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist gemäß Artikel 1 die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks a) b) c) d) e) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen, Anstrebens eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen, Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung einer weiteren Verschmutzung, und Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren. Im Artikel 2 der Richtlinie werden folgende Begriffsbestimmungen vorgenommen: „guter Zustand des Oberflächengewässers“: der Zustand eines Oberflächengewässers, der sich in einem zumindest „guten“ ökologischen und chemischen Zustand befindet. „ökologischer Zustand“: die Qualität von Struktur und Funktionsfähigkeit aquatischer, in Verbindung mit Oberflächen- gewässern stehender Ökosysteme gemäß der Einstufung nach Anhang V. „guter ökologischer Zustand“: der Zustand eines entsprechenden Oberflächenwasserkörpers gemäß der Einstufung nach Anhang V. Dabei soll das Ziel eines guten Gewässerzustands ausdrücklich für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden. Zu diesem Zweck sorgt jeder Mitgliedsstaat dafür, dass für jede Fluss- gebietseinheit ein Maßnahmenprogramm festgelegt wird (Artikel 11). Hinsichtlich der Maßnahmenprogramme unterscheidet die Richtlinie zwischen „grundlegenden Maßnahmen“ (zu erfüllende Mindestanforderungen) und ggf. „ergänzende Maßnahmen“. Daneben richten die Mitgliedsstaaten u.a. chemische und biologische Überwachungssysteme ein, um die für jede Kategorie von Oberflächengewässern spezifischen Werte der biologischen Qualitäts- komponenten (siehe unten) abzuschätzen. Bei diesen Systemen kann auf besondere Arten oder Artengruppen zurückgegriffen werden, die für die Qualitätskomponente insgesamt repräsentativ sind. 1 Kompletter Titel: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. 167 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ Erhaltungsziele ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Im Anhang V der Richtlinie werden weitere Begriffsbestimmungen vorgenommen und Qualitätskomponenten für die Einstufung des ökologischen Zustands von Oberflächen- gewässern benannt. Auszugsweise seien diese hier für die Flüsse wiedergegeben: Biologische Komponenten •Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflora •Zusammensetzung und Abundanz der benthischen wirbellosen Fauna •Zusammensetzung, Abundanz und Altersstruktur der Fischfauna Hydromorphologische Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten •Wasserhaushalt (Abfluss und Abflussdynamik, Verbindung zu Grundwasserkörpern) •Durchgängigkeit des Flusses •Morphologische Bedingungen (Tiefen- und Breitenvariation, Struktur und Substrat des Fluss- bettes, Struktur der Uferzone) Hier bestehen folglich direkte Beziehungen zur FFH-Richtlinie. Im Anhang VI (Teil A) wird deshalb die Richtlinie 92/43/EWG als eine der Richtlinien benannt, welche die Grundlage für Maßnahmen bilden, die in die Maßnahmenprogramme nach Artikel 11 aufzunehmen sind. Engere Verknüpfungen bestehen dabei wohl in erster Linie zur Bestandsaufnahme und dem turnusmäßigen Monitoring fließgewässer-relevanter FFH-Lebensraumtypen (z.B. LRT 3260 – Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis) und Arten des Anhang II, z.B. Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) und Bachmuschel (Unio crassus), die beide für eine regelmäßige Überwachung des ökologischen Gewässer- zustandes in hervorragender Weise geeignet erscheinen (vgl. Kap. 5.2.2). 3.1.2Land Sachsen-Anhalt a)Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Das Plangebiet wird entsprechend der Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-Anhalt komplett dem Landschaftsraum Helmeniederung zugeordnet, gemäß der überarbeiteten Landschaftsgliederung zum Großteil der Helme- und Unstrutniederung und zu einem kleineren Teil dem Helme-Unstrut-Buntsandsteinland. Tab. 3-1 gibt einen Überblick über die im Landschaftsprogramm explizit herausgestellten schutz- und entwicklungsbedürftigen Biotoptypen, die im Rahmen dieser Planung relevant sind. Tab. 3-1: Schutz- und entwicklungsbedürftige und im PG relevante Biotoptypen der Helmeniederung gemäß Leitbildern des Landschaftsprogramms Sachsen-Anhalts (MUN 1994) Biotoptypen der Helmeniederung vorrangig schutz- und entwicklungs- bedürftig besonders schutz- und entwicklungsbedürftig Erlen-Eschen-Wälder Wälder und Gebüsche Feuchtgrünland und Sümpfe Sonstige Biotope schutzbedürftig, z.T. auch entwicklungsbedürftig Weidengebüsche Röhrichte Salzwiesen FeuchtwiesenSümpfe Kopfweidendörfliche Ruderalfluren 168
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2008-04-25
Modified: 2008-04-25
Time ranges: 2008-04-25 - 2008-04-25
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