API src

2.__Fachliche Vorgaben

Description: Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 3. Fachliche Vorgaben Fachliche Vorgaben 15 _________________________________________________________________________________________________________ W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 3. Fachliche Vorgaben Fachliche Vorgaben Regionales Entwicklungsprogramm Gemäß dem Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Magdeburg MU LSA (2000A) dient das Gebiet der Sülzeniederung als Vorsorgegebiet für Natur und Land- schaft und Erholung. Ziel der Landesplanung ist es, die ökologisch wertvollen Bereiche vor nachhaltigen Störungen und schädigenden Einflüssen sowie unverträglichen Nutzungsansprü- chen zu sichern. Naturschutz und Erholung haben Vorrang vor allen übrigen Nutzungen. Landschaftsplanung Das Landschaftsprogramm MU LSA (1995) stellt als Fachplan die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gutachterlich dar und enthält übergeordnete Aussagen zum Planungsraum. Es bewertet Solquellen, Salzbachläufe, Salzstellen und Salzwiesen, aber auch Halbtrockenrasen und Streuobstwiesen als vorrangig schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosysteme. Die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf Landkreisebene im Landschaftsrahmenplan SCHUBE UND WESTHUS (1997) aufgezeigt. Vorrangige Ziele des Naturschutzes sind im Bereich salzbeein- flusster Standorte Erhalt, Pflege und Entwicklung der Salzwiesen. Die Täler der Sülze und des Seerennengrabens stellen Vorranggebiete für Naturschutz und landschaftsbezogene Erholung dar. Die Landschaftspläne der anliegenden Gemeinden weisen die salzbeeinflussten Standorte zusammen mit den Bachtälern von Sülze und Seerennengraben als Vorranggebiete für den Biotopschutz aus. Das Entwicklungsziel für das Niederungsgebiet ist eine kleinflächige Feucht- gebietslandschaft. Angestrebt ist weiterhin die Renaturierung der stark ausgebauten Fließge- wässer. Das Gebiet soll für die naturbezogene Erholungsnutzung erschlossen werden. Naturschutz Mit der Einrichtung des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „NATURA 2000“ gewinnt der Naturschutz im europäischen Raum zunehmend an Bedeutung. Die Kriterien für die Aufnahme von NATURA 2000- Gebieten in das europäische Netzwerk werden in der europäischen Schutz- bestimmung Fauna- Flora- Habitat- Richtlinie (FFH- Richtlinie) festgelegt, die eine fachliche Vorgabe für die Bearbeitung dieses Planwerkes darstellt. Die Pflege- und Entwicklungspläne für das NSG von USL (1997) und das LSG von WBI (1998) beinhalten fachliche Vorgaben für den Managementplan. Sie bewerten den Zustand von Natur und Landschaft gegen Ende der 1990-er Jahre und zeigen bereits Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der wertgebenden Arten und Biotope auf. Die Planungen wurden entsprechend ausgewertet, teilweise wurden Aussagen mit aktuellem Bezug in das vorliegende Gutachten übernommen. Weitere fachliche Vorgaben sind in der Schutzgebietsverordnung für das NSG vom RP MD (1995) enthalten. Für den Managementplan besonders beachtlich sind die vorgegebenen Ent- wicklungsziele gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Verbote gemäß § 4 Abs. 2 und 3. 16 _________________________________________________________________________________________________________ W. Blumenthal Ingenieurbüro

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Magdeburg ? Landschaftspflege ? Streuobstwiese ? Landschaftsprogramm ? Salzwiese ? Halbtrockenrasen ? Biotop ? Landesplanung ? Landschaftsplanung ? Landschaftsplan ? Landschaftsrahmenplan ? Renaturierung ? Salzquelle ? Natura-2000 ? Biotopschutz ? Erholungsgebiet ? Vorranggebiet ? Vorbehaltsgebiet ? Freizeit- und Erholungsnutzung ? Ökosystem ? Naturschutz ? Tal ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2010-10-07

Modified: 2010-10-07

Time ranges: 2010-10-07 - 2010-10-07

Status

Quality score

Accessed 1 times.