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6. Maßnahmenkonzept

Description: Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Managementkonzept 7.Managementkonzept 7.1Rahmenbedingungen und Zielrestriktionen 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3Erhaltungsmaßnahmen Maßnahmen im Bereich des Lebensraumtyps Salzstellen des Binnenlandes Maßnahmen im Bereich des Lebensraumtyps Trocken- und Halbtrockenrasen Maßnahmen im Bereich von sonstigen Biotopen 7.3 7.3.1 7.3.2 7.3.3Übergangsmaßnahmen Maßnahmen im Bereich des Lebensraumtyps Salzstellen des Binnenlandes Maßnahmen im Bereich des Lebensraumtyps Trocken- und Halbtrockenrasen Maßnahmen im Bereich von sonstigen Biotopen 7.4 7.4.1 7.4.2 7.4.3Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen Maßnahmen im Bereich des Lebensraumtyps Salzstellen des Binnenlandes Maßnahmen im Bereich des Lebensraumtyps Trocken- und Halbtrockenrasen Maßnahmen im Bereich von sonstigen Biotopen 7.5 7.5.1 7.5.2 7.5.3 7.5.4 7.5.5 7.5.6 7.5.7 7.5.6.1 7.5.6.2 7.5.6.3 7.5.7 7.5.8 7.5.9 7.5.10 7.6Maßnahmen für Nutzergruppen Landwirtschaft Forstwirtschaft Jagd und Fischerei Flurbereinigung Wasserwirtschaft Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeine Maßnahmen Besondere Arten- und Biotopschutzmaßnahmen Biotopverbundmaßnahmen Sonstige (Infrastruktur, Ver- und Entsorgung) Besondere Arten- und Biotopschutzmaßnahmen Biotopverbundmaßnahmen Sonstige Nutzungen Realisierungszeiträume 7.7Maßnahmenkatalog Tabellen Tab. 15: Tab. 16: Entwicklungschancen gefährdeter und wertgebender Arten Priorität und zeitlicher Rahmen vorgesehener Maßnahmen _________________________________________________________________________________________________________ 92 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 7. Managementkonzept Managementkonzept Die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der in Kap. 5 genannten Ziele werden im fol- genden Kapitel aufgeführt und erläutert (vgl. Sgk. 7). Als konkrete Umsetzung der Zielfestlegungen wurden die Maßnahmen in Kap. 7.2 – 7.4 in Erhaltungs- Übergangs- sowie Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterteilt. Somit wird der zeitlichen Abfolge und dem Charakter der Maßnahmen (im Hinblick auf die Zielerreichung der jeweiligen Flächenutzung) Rechnung getragen. 7.1 Rahmenbedingungen und Zielrestriktionen Die Managementmaßnahmen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlichen Interesses. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte im Sinne der FFH- Richtlinie und wurde (anlehnend an die Berichtspflicht) auf den Zeitraum der nächsten 7 Jahre ausgelegt, da aus vegetationskundlicher und zoologischer Sicht in diesem Zeitraum Umstellungen und Entwicklungstendenzen nachweisbar werden. Im Anschluss an diesen Zeit- raum wird eine Anpassung der vorgesehenen Maßnahmen erforderlich. Bei der Wahl des Zeitraumes wird davon ausgegangen, dass im Jahre 2003 die Feststellung des FFH- Gebietes erfolgt und die nächste Berichterstattung im Jahre 2009 erforderlich wird. Als Grundlage zur Bestimmung detaillierter Entwicklungsziele und -maßnahmen im Bereich der Salzbiotope der Entwicklungszone wird ein hydrologisches Gutachten als notwendige Grund- lage erachtet. Da jedoch kein hydrologisches Gutachten vorliegt, müssen (nach Vorlage dieses) für die Entwicklungszone ggf. die Teilziele und die Entwicklungsmaßnahmen für die Salzbiotope und die Grünländer mit Salzarten angepasst werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind eng abgestimmt auf die Zielerreichung unter Berück- sichtigung der Realisierbarkeit der vorgesehenen Nutzung. Die Maßnahmen orientieren sich an den lokalen Nutzungen. Die Realisierbarkeit wurde eingeschätzt unter Beachtung der wirt- schaftlichen und einheitlichen Flächennutzungen im Hinblick auf die Flächengrößen und Flä- chenzuschnitte, sowie die voraussichtliche Akzeptanz durch die Nutzer. Die im Gebiet wirtschaftenden land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sollen im größt- möglichen Umfang an der Ausführung der Maßnahmen beteiligt werden. Dies betrifft haupt- sächlich die Bewirtschaftung von Salzbiotopen, Halbtrockenrasen und Grünländern. Weiterhin kommen für eine Beteiligung an Pflegemaßnahmen (z.B. Gräben, Kopfbäume, Obstbäume) die lokalen Unterhaltungs- und Naturschutzverbände in Betracht. 7.2 Erhaltungsmaßnahmen Eine wesentliche Erhaltungsmaßnahme für die europaweit bedeutsamen Lebensraumtypen ist die Unterschutzstellung und damit Sicherung der Flächen nach dem bundesdeutschen Natur- schutzrecht. Dazu wird (vgl. Kap. 9.1) die naturschutzrechtliche Sicherung für die noch nicht in Schutzgebieten liegenden Lebensraumtypen empfohlen. 7.2.1 Maßnahmen im Bereich des Lebensraumtyps Salzstellen des Binnenlandes _________________________________________________________________________________________________________ 93 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Managementkonzept Die bisherigen Pflegemaßnahmen (vgl. Kap. 4.4) wurden geprüft und auf die Sicherung des Erhaltungszustandes der wertgebenden Lebensraumtypen bewertet. Sich positiv auswirkende Bewirtschaftungsweisen (Rinderbeweidung der Salzbiotope im „Seerennengrabental“ und der „Salzstelle östlich von Sülldorf“) wurden beibehalten. Insgesamt wird eine Beweidung der Salzstellen des Binnenlandes für das Plangebiet als opti- male Pflegeform bewertet. Die innerhalb der Kernzone eingesetzte Besatzdichte von 1,4 GVE/ ha (Rinder) führt zu positiven Ergebnissen der Bestandsentwicklung der Lebensraumtypen. Hervorzuheben ist, dass es seit 1997 (PEP NSG) durch Rinderbeweidung gelang, einen Teil der Schilfbestände zurückzudrängen und dadurch Salzarten wiederanzusiedeln. Um die Standort- und Lebensvoraussetzungen für die Laufkäfer- und Webspinnenfauna zu si- chern, wurde die Beweidungsdichte auch in der Entwicklungszone auf 1,8 GVE/ ha reglemen- tiert. Auftriebs- und Mahdtermine variieren zwischen Kern- und Entwicklungszone. Aus Gründen des Wiesenbrüterschutzes sind innerhalb der Entwicklungszone spätere Auftriebstermine vorgese- hen. Diese späteren Termine werden sich auf die Lebensraumtypen nicht nachteilig auswirken, da der Entwicklungsschwerpunkt der Salzbiotope im Spätsommer liegt. Im weiteren Verlauf des Gebietsmanagements können die optimalen Pflegetermine ermittelt und entsprechend angepasst werden. Der Einsatz von Schafen ist gegenüber Rindern und Pferden als suboptimal zu betrachten, da die Trittwirkung der Großtiere viel stärker ausgeprägt ist (s.u.). Dennoch wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für die „Salzstelle westlich von Sülldorf“ eine Schafbeweidung vorgese- hen, da diese gegenüber der bisherigen Nichtnutzung eine akzeptable Alternative darstellt. Um die kontinuierliche Bewirtschaftung entsprechend naturschutzfachlicher Kriterien langfristig zu gewährleisten, wird der Ankauf der „Salzstelle westlich von Sülldorf“ als prioritäre Maßnahme empfohlen. Bei der Weidenutzung sind folgende Vorgaben zu beachten: 1. Verzicht auf Zufütterung des Weideviehs 2. Verzicht auf Düngung 3. frühzeitiger Weideauftrieb bzw. Spätbeweidung nur bei nicht stark feuchten Flächen 4. Auszäunung von Uferrandstreifen, Quellbereichen, vegetationsfreien Flächen, Gehölzen und anderen, nicht durch Fraß oder Tritt zu beeinflussenden Biotopen 5. Beweidung mit gebietstypischen Tierrassen 6. Aufwuchs ist mindestens einmal im Jahr vollständig von der Fläche zu entfernen 7. nach Bedarf Weidepflege in Form der Nachmahd zur Entfernung der Weidereste Im Vergleich zur Mahd bietet die Beweidung der Binnenlandsalzstellen generell folgende ent- scheidende Vorteile: - - - - - „... ausschließliche Mahd kann zum Rückgang oder Ausfall einiger Salzarten führen die Wirbellosen-Fauna erfährt durch eine Mahd oft eine höhere Schädigung als durch Beweidung durch den Tritt der Weidetiere werden vegetationsfreie Stellen geschaffen, die von kon- kurrenzschwachen Arten (meist Einjährige) bzw. Pionierarten und –gesellschaften be- siedelt werden, so dass die Pflanzenartenzahlen bei Beweidung meist höher liegen als bei Mahd auf gleichen Flächen ebenso bevorzugen einige halophile und halobionte Vertreter der Fauna vegetations- arme bis –freie Bodenbereiche, z.B. die meisten Salzarten unter den Laufkäfern und die halophilen Spinnenarten Beweidung fördert meist ein kleinräumiges Vegetationsmosaik und damit Strukturvielfalt, da die Teilflächen einer Weide oft unterschiedlich stark zertreten und abgefressen werden, wohingegen Mahd zu einheitlicheren Beständen führt _________________________________________________________________________________________________________ 94 W. Blumenthal Ingenieurbüro

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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Schaf ? Landschaftspflege ? Gewässerrandstreifen ? Berichtspflicht ? Flurbereinigung ? Gehölz ? Huhn ? Biotoptyp ? Obstbaum ? Halbtrockenrasen ? Biotop ? Mahd ? Pferd ? Rind ? Artenverlust ? Graben ? Landzunge ? Biofilm ? Grünland ? Landwirtschaftlicher Betrieb ? Pionierpflanze ? Unterschutzstellung ? Naturschutzverband ? Beweidung ? Düngung ? Flächennutzung ? Pedosphäre ? Schutzrecht ? Plangebiet ? Naturschutz ? Landwirtschaft ? Fischerei ? Schutzgebiet ? Bewirtschaftungssystem ? Fauna ? Ver- und Entsorgung ? Wasserwirtschaft ? Jagd ? Forstwirtschaft ?

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Language: Deutsch

Persons

Issued: 2010-10-07

Modified: 2010-10-07

Time ranges: 2010-10-07 - 2010-10-07

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