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Anhang I

Description: Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Anhang I Anhang I : Vorschlag für die Neuabgrenzung des FFH- Gebietes 1 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Anhang I Die nachfolgend beschriebene Grenzführung orientiert sich soweit möglich, an vorhandenen Geländestrukturen wie Feldwegen oder Geländekanten. In Ausnahmefällen wurden auch Nut- zungsgrenzen für die Grenzfindung herangezogen. 1. Salzstelle westlich von Sülldorf Die Salzstelle westlich von Sülldorf umfasst das Sülzetal zwischen dem westlichen Ortsrand Sülldorfs und dem Feldweg nach Bahrendorf. Sie erstreckt sich über eine Länge von ca. 800 m. Charakteristisch sind die im Talgrund befindlichen Salzstellenbiotope, die von drei Quellen mit unterschiedlichem Salzgehalt gespeist werden. Die Muschelkalkhänge auf der Südostseite werden von Kalkmagerrasen und Streuobstwiesen geprägt. Bemerkung: Das bisher in die Abgrenzung einbezogene Feldgehölz an der Westgrenze des Gebietes wurde aus Gründen der Grenzarrondierung bei der neuen Grenzfindung nicht berücksichtigt, da es sich hierbei nicht um einen Lebensraumtyp gemäß FFH- Richtlinie handelt. Die von USL (1997) angegebenen Halbtrockenrasen an der Hangkante konnten durch die aktuelle Kartierung nicht bestätigt werden. Das Gehölz weist neben einheimischen Baum- und Straucharten auch einen hohen Anteil nicht heimischer Baumarten wie Robinien (Robinia pseudacacia) und Kastanien (Aesculus hippocastaneum) auf. Als Biotop ist das Gehölz gemäß § 30 NatSchG LSA bereits geschützt. Gemarkung Sülldorf Flur 1 Das FFH- Gebiet beginnt an der Sülzebrücke des Feldweges in Richtung Klingenberg am west- lichen Ortsrand Sülldorfs. Die Grenze verläuft entlang dieses Weges bis zur Einmündung des Feldweges nach Bahrendorf. Von hier aus verläuft sie auf der Ostseite des Bahrendorfer Feld- weges bis zu einem Kastaniengehölz und verschwenkt hier auf die südöstliche Böschungsober- kante. Die Grenze verläuft entlang der Böschungsoberkante am Ackerrand in östlicher Richtung bis zum westlichen Ortsrand Sülldorfs. Hier verläuft sie entlang des Flurstücks 79/1 hangab- wärts auf die Straße zu folgt dieser bis zur Sülzebrücke. Einbezogen sind die Flurstücke: 74/3, 75/1, 77/1, 78/2, 79/1, 81/2, 83, 84, 86/1, 87/1, 88/7, 94/5, 325/82, 349/75, 350/85 und 351/85. 2. Salzstellenkomplex zwischen Sülldorf und Dodendorf Dieser Teilbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 4 km. Er umschließt im Norden von Sülldorf die ausgedehnten Salzstellenbiotope des „Seerennengrabentals“ (mit „Pfingstwiese“ und ehemaligem Sportplatz) sowie die „Salzstelle östlich von Sülldorf“ mit ihrer einmalig ausge- prägten Salzflora und -fauna. In Richtung Osterweddingen nehmen flächige Ausdehnung und Ausprägung der Salzbiotope ab. Ab dem ehemaligen Freibad Osterweddingen schließen sich Grünlandbereiche an, die von vereinzelten, inselartig im Grünland verstreuten Salzstellen geprägt sind. Die Sülze weist ab dem ehemaligen Freibad Osterweddingen einen ausgeprägten Salzbachcharakter auf. Bemerkung: Die nördlich und südlich an das Sülzetal angrenzenden Gehölzbiotope, Staudenfluren und Röhrichtbiotope wurden als Pufferzonen mit in das Schutzgebiet einbezogen. 2 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Anhang I Gemarkung Osterweddingen, Flur 6 Das FFH- Gebiet beginnt an der Sülzebrücke der K 1224 und folgt dem Seerennengraben in nordwestlicher Richtung bis hinter das letzte, in diesem Bereich befindliche Haus. Entlang der Grundstücksgrenze verschwenkt die Gebietsgrenze auf die nördliche Böschungsoberkante und folgt dieser von hier aus in westlicher Richtung bis zu einem kleinen Tälchen, das in diesem Bereich eine besondere Geländeform darstellt. Vor dem Tälchen verschwenkt die Grenze in südwestlicher Richtung hinunter in´s Serennengrabental und verläuft hier entlang eines Draina- gegrabens auf die südwestliche Böschungsoberkante zu. Einbezogen sind die Flurstücke: 16/1, 17, 18, 19, 20, 21, 44/15, 69/16, 70/16, 71/16. Gemarkung Sülldorf, Flur 1 Die Grenze verläuft entlang der Böschungsoberkante in südöstlicher Richtung bis zum Feldweg in Höhe der vegetationsfreien Fläche am Ortsrand. Sie folgt dem Feldweg bis zur Einmündung der Straße und schließt dabei den quelligen Bereich und die Salzvegetation mit ein. Einbezogen sind die Flurstücke: 57, 60/1, 319/65. Gemarkung Sülldorf, Flur 2 Die Grenze folgt der Bahrendorfer Straße ca. 100 m in südlicher Richtung und verschwenkt dann auf die Bebauung und folgt dieser in nordöstlicher Richtung bis zur Kreisstraße K 1224. Entlang der K 1224 verläuft sie etwa 100 m in nördlicher Richtung und verschwenkt dann in Richtung Osten. Entlang des östlichen Ortsrandes verläuft sie in Richtung Dodendorfer Weg. Diesem folgt sie über etwa 400 m Länge. Am Ende des Grünlandes verschwenkt die Grenze in nördlicher Richtung auf den Salzgraben. Diesem folgt sie bis zum Beginn eines Erlenforstes, um dann auf die südöstliche Böschungsoberkante zu verschwenken. Die Böschungsoberkante stellt bis zum Feldweg zwischen Osterweddingen und Dodendorf die Grenzlinie dar. Entlang des Feldweges verläuft die Grenze bis zum Ende der Gemarkung Sülldorf. Einbezogen sind die Flurstücke: 27, 30/1, 40, 41, 46/1, 48/1, 56/1, 86/2, 87/1, 88/1, 88/7, 89, 92, 94/1, 97/1, 99/1, 99/2, 101, 102, 104, 109/1, 110, 114/28, 115/28, 116/28, 140/90, 142/29, 143/29, 154/38, 164/54, 187/39, 190/38, 200/38, 209/38, 210/38, 211/38, 234/88, 237/86. Gemarkung Dodendorf, Flur 2 Der Feldweg bildet bis zum westlichen Ortsrand Dodendorfs weiterhin die Grenze. Vom Orts- rand aus verschwenkt die Grenze in nördlicher Richtung auf die Sülze. Der Bach markiert über eine Strecke von ca. 150 m den Grenzverlauf. Einbezogen sind die Flurstücke: 21/3, 27, 28/2, 28/3, 28/4, 28/5, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, 30/5, 30/6, 30/7, 32/1, 32/4, 32/5, 234/23, 235/23, 321/24, 322/24, 325/32, 349/1, 360/29, 361/29, 507, 510. Gemarkung Dodendorf, Flur 1 Die Grenze verschwenkt dann auf einen mit Kopfweiden bestandenen Feldweg in nördlicher Richtung. Ab der Einmündung des Feldweges Richtung Osterweddingen verläuft sie entlang des Weges in südwestlicher Richtung bis zum Ende der Gemarkung Dodendorf. Einbezogen sind die Flurstücke 26, 39/1, 39/2, 43, 44, 45, 46/1, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 46/6, 46/7, 46/8, 46/9, 46/10, 46/11, 46/12, 46/13, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/11, 47/12, 47/13, 47/14, 276/42. 3 W. Blumenthal Ingenieurbüro

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Kastanie ? Streuobstwiese ? Weidenbaum ? Flurgehölz ? Bach ? Gehölz ? Biotoptyp ? Halbtrockenrasen ? Baum ? Biotop ? Flechte ? Kartierung ? Sportanlage ? Strauch ? Grünland ? Salzpflanze ? Salzgehalt ? Badeanstalt ? Geländerelief ? Schutzgebiet ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2010-10-07

Modified: 2010-10-07

Time ranges: 2010-10-07 - 2010-10-07

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