Description: Legende Für die jagdliche Nutzung ergeben sich folgende Regelungen für das Gesamtgebiet: Einhaltung bzw. Erreichen einer Schalenwilddichte, die eine natürliche Verjüngung der lebensraumtypischen Hauptbaumarten gewährleistet Reduktion von Neozoen, wie Waschbär oder Marderhund in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine störenden Handlungen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell im TG Ringelsdorfer Bach für den Kranich) keine Errichtung jagdlicher Einrichtungen und keine Kirrungen in und an Moorwald sowie Quellmooren Für die NSG sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: kein aktives Einbringen nicht standortheimischer, lebensraumfremder und invasiver Gehölzarten, wie beispielsweise Fichte, Douglasie, Lärche, Roteiche oder Hybrid-Pappel keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen. Rückegassenabstand mindestens 40 m keine Holzernte innerhalb der Vegetationsperiode von März bis Oktober (bei vorheriger Kontrolle auf Nichtbetroffenheit potenzieller Fledermausquartierbäume ist Holzernte auch ab Anfang September möglich) keine Holzrückung innerhalb der Vegetationsperiode von März bis August kein Dünger- und Pestizideinsatz keine Kalkung keine flächige Befahrung keine flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung kein Durchrücken von Bachläufen in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine den Charakter des unmittelbaren Horstbereiches verändernde Maßnahmen, insbesondere durch Freistellen von Brutbäumen oder Anlegen von Sichtschneisen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell im TG Ringelsdorfer Bach für den Kranich). Für das Totalreservat sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: die Totalreservatsregelung der bestehenden Verordnung ist umzusetzen mittel- bis langfristige Umwandlung der Forsten aus nicht standortheimischen, lebensraumfremden Baumarten innerhalb der Kernzone des NSG Magdeburgerforth in Bestände, die der natürlichen Vegetation entsprechen Für die Gewässer sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: Für die Gewässerrandstreifen sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: Managementplan für das FFH- Gebiet "Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming" keine Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerrandsstreifen gem. WG LSA (Gewässer 1. Ordnung 10 m, Gewässer 2. Ordnung 5 m) keine Veränderung des Bodenreliefs, FFH_0055 (DE 3738 301) keine Ausbringung von Gülle und Pflanzenschutzmitteln, zulässiger Viehbesatz von maximal 1,4 GVE/ha, keine Anlage offener Tränkstellen an den Gewässern, Karte 7 Gebietsspezifisch angepasste Gestaltung Auszäunung der Gewässer bei Beweidung, Weidezäune müssen entlang der Gewässer mindestens einen Abstand von 1 m von der Böschungskante einhalten; Maßstab 1 : 25.000 kein Umbruch von Grünland. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung ist zu regeln, dass: Auftraggeber: Sachsen-Anhalt keine Veränderungen der natürlichen hydrologischen Verhältnisse durch den Bau von Verwallungen und Auspolderungen oder durch Entwässerungsmaßnahmen erfolgen vorhandene Biberansiedlungen geduldet werden erforderliche Krautungen immer entgegen der Fließrichtung erfolgen, um dem Benthos Flucht- und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten zu schaffen Eine fischereiliche Nutzung der Gewässer des Gebietes findet nicht statt. Es ergibt sich dennoch folgende Regelung: keinerlei Besatz der Gewässer mit Fischen LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: September 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Dessau-Roßlau ? Douglasie ? Fichte ? Kranich ? Lärche ? Pflanzenschutzmittel ? Waschbär ? Gewässerrandstreifen ? Sachsen-Anhalt ? Bach ? Tierökologie ? Vegetation ? Vogel ? Fisch ? Viehbesatz ? Gewässerökologie ? Baum ? Holzeinschlag ? Landschaftsplanung ? Neozoen ? Marderhund ? Gewässerunterhaltung ? Kalkung ? Benthos ? Pflanzenart ? Karte ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? Gehölzpflanze ? Gülledüngung ? Bodenbewirtschaftung ? Beweidung ? Umweltbildung ? Umweltplanung ? Umweltschutzvorschrift ? Vegetationsperiode ? Chemische Schädlingsbekämpfung ? Waldverjüngung ? Forst ? Moorwald ? Schutzgebiet ? Naturschutz ? Fischerei ?
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Language: Deutsch
Issued: 2011-09-23
Modified: 2011-09-23
Time ranges: 2011-09-23 - 2011-09-23
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