Description: Legende Im Gesamtgebiet des SPA sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich:Für die Gewässerflächen des SPA sollten folgende Nutzungsregelungen gelten: keine Durchführung zusätzlicher Entwässerungsmaßnahmenkeine Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerrandsstreifen gem. WG LSA (Gewässer 1. Ordnung 10 m, Gewässer 2. Ordnung 5 m) keine Veränderung des BodenreliefsAuszäunung der Gewässer bei Beweidung, Weidezäune müssen entlang der Gewässer mindestens einen Abstand von 1 m von der Böschungskante einhalten bei Errichtung temporärer Elektrozäune Verwendung bandförmiger Stromleiter erforderliche Krautungen immer entgegen der Fließrichtung erfolgen, um dem Benthos Flucht- und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten zu schaffen Für die Landschaftspflege ergeben sich folgende Regelungen:Minimierung der Einleitung von Abwässern und Fremdstoffen aller Art zum Schutz der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenarten Abschnittsweises "Auf den Stock setzen" von Schwarzerlenkeine Veränderungen der natürlichen hydrologischen Verhältnisse durch den Bau von Verwallungen und Auspolderungen oder durch Entwässerungsmaßnahmen erfolgen Einbau von Kiesrauschen und/oder Querschnittsverengungen durch Buschbündel an einigen Bachabschnitten keinerlei Besatz der Gewässer mit Fischen Beseitigung von Wehren oder Fischtreppenbau, Umbau von Sohlabstürzen insbesondere auch außerhalb des FFH-Gebietes (Tucheimer Bach) Instandsetzung/Unterhaltung von Stauanlagen. Für die Grünlandflächen des SPA sollten folgende Nutzungsregelungen gelten: kein Umbruch von Grünland Für die jagdliche Nutzung ergeben sich folgende Regelungen: wirksame Reduktion von Neozoen, wie Waschbär oder Marderhund wirksame Reduktion der Fuchspopulation in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine störenden Handlungen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell für Rotmilan und Kranich) keine Errichtung jagdlicher Einrichtungen und keine Kirrungen in und an Senken innerhalb größerer unstrukturierter Grünlandflächen Für die Waldflächen des SPA sollten folgende Nutzungsregelungen gelten: keine Holzernte und -rückung innerhalb der Vegetationsperiode von März bis Oktober kein Dünger- und Pestizideinsatz keine Kalkung in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine den Charakter des unmittelbaren Horstbereiches verändernde Maßnahmen, insbesondere durch Freistellen von Brutbäumen oder Anlegen von Sichtschneisen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell für den Rotmilan) Erhalt aller Höhlenbäume (insbesondere des Schwarzspechtes). SPA-Gebiet "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" Managementplan für das EU SPA "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" einschließlich des FFH-Gebietes "Fiener Bruch" SPA_0013 (DE 3639 401) und FFH_0158 (DE 3639 301) Karte 6 Sonstige Maßnahmen und Nutzungsregelungen Maßstab 1 : 20.000 Auftraggeber: Sachsen-Anhalt LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: September 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
Tags: Schwarzspecht ? Dessau-Roßlau ? Kranich ? Landschaftspflege ? Pflanzenschutzmittel ? Waschbär ? Sachsen-Anhalt ? Bach ? Fisch ? Vogel ? Wehr ? Biotopbaum ? Rotmilan ? Holzeinschlag ? Landschaftsplanung ? Ökologie ? Abwassereinleitung ? Neozoen ? Marderhund ? Stauanlage ? Kalkung ? Pflanzenart ? Karte ? Benthos ? Grünland ? Tierart ? FFH-Gebiet ? Waldfläche ? Umweltschutzmaßnahme ? Beweidung ? Vogelschutzgebiet ? Gewässerschutz ? Chemische Schädlingsbekämpfung ? Umweltbildung ? Umweltplanung ? Vegetationsperiode ? Naturschutz ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2011-09-21
Modified: 2011-09-21
Time ranges: 2011-09-21 - 2011-09-21
Accessed 1 times.