Description: FFH-Gebiet 0112 „Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees“ Gesamt-Maßnahmentabelle Behandlungsgrundsätze (BHG) für LRT Ziel-LRTBezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination 40A0*• Ausnahme der Steppen-Kirsche von der Beweidung • periodische Freistellung der Steppen-Kirsche von konkurrierenden Gehölzen • Zurückdrängung konkurrierender Gehölze (insbesondere Schlehe (Prunus spinosa) und Berberitze (Berberis vulgaris), ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den Folgejahren • Vollständige Entfernung der Späten Traubenkirsche (Prunus serotina) aus der Fläche und blühender Exemplare aus der näheren Umgebung 6210 (*)Beweidung: • für alle Flächen sollte eine zweimalige Beweidung pro Jahr durchgeführt werden • in der Schafherde sollten mindestens 5 % Ziegen mitgeführt werden • bei Verzahnung von Beständen des LRT 6210 mit solchen des LRT 6240* sind die terminlichen Regelungen für den LRT 6240* prioritär, d. h. der erste Weidegang kann entfallen, soweit mit einem Weidegang nach dem 30.06. eine weitgehende Abschöpfung der aufgewachsenen Biomasse und eine Zurückdrängung von Gehölzjungwuchs erreicht werden. • Grundsätzlich soll die Beweidungsintensität so gestaltet werden, dass eine weitgehende Abschöpfung der jährlich aufwachsenden Biomasse erfolgt und aufkommende Gehölze sowie von den Weidetieren erreichbare Zweige etablierter Gehölze stark verbissen werden. • Teilgebiet NSG „Hasenwinkel“: erste Beweidung möglichst im Frühjahr (Anfang April), zweite Beweidung im Spätsommer (ab Anfang August) • Teilgebiet NSG „Lämmerberg und Vockenwinkel“: auf einer Vorkommensfläche von Orchis militaris und Muscari tenuiflorum ist es erforderlich, die Beweidung ab Mitte Juli durchzuführen. Eine einmalige Beweidung genügt hier, jedoch ist dabei sicherzustellen, dass dabei eine weitgehende Abschöpfung der Biomasse erfolgt. • Teilgebiet NSG „Galgenberg und Fuchshöhlen“: Auf eine Terminbindung der Beweidung im Gebiet sollte verzichtet werden, damit die Einhaltung der empfohlenen Beweidungstermine in den NSG „Hasenwinkel“ und „Lämmerberg und Vockenwinkel“ von Seiten des Schäfereibetriebes gewährleistet werden kann. 6240*Beweidung: • Grundsätzlich soll die Beweidungsintensität so gestaltet werden, dass eine weitgehende Abschöpfung der jährlich aufwachsenden Biomasse erfolgt und aufkommende Gehölze sowie von den Weidetieren erreichbare Zweige etablierter Gehölze stark verbissen werden. • Beweidung im Komplex mit den benachbarten Vorkommen des LRT 6210 • Die Terminbindung soll in den Teilgebieten analog zu den Hinweisen, die zum LRT 6210 gegebenen wurden, erfolgen • sonstige Hinweise: • Flächen mit der Steppen-Kirsche werden von einer Beweidung ausgenommen • Standorte für Wasserwagen sollen außerhalb des LRT liegen 9170• Erhaltung bzw. Förderung des lebensraumtypischen Gehölz- und Bodenpflanzeninventars, Erhaltung von Eichenanteilen, die einem günstigen Erhaltungszustand entsprechen • Wahrung oder Erhöhung des Anteils der Reifephase > 30% Deckung im Gebiet; • Erhaltung der vorhandenen Horst- und Höhlenbäume, • Erhaltung des stehenden und liegenden starken Totholzes (Weichlaubholz mind. 30 cm am starken Ende, wenn liegend, bzw. in Brusthöhe, wenn stehend, Hartlaubholz mind. 50 cm am starken Ende/in Brusthöhe, Länge/Höhe jeweils mindestens 3 m) • Vorrang der natürlichen Verjüngung lebensraumtypischer Gehölzarten vor künstlicher Verjüngung • Wenn eine Holznutzung erfolgt, soll diese einzelbaum- bzw. gruppenweise vorgenommen werden. • Anwendung bodenschonender Holzernteverfahren zur Verhinderung von Bodenschäden i. S. des BBodSchG bzw. zur Erhaltung und Förderung der lebensraumtypischen Bodenvegetation (Krautschicht und Strauchschicht). • Keine Einbringung gentechnisch veränderter Organismen • Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung und Jagdausübung im Umkreis von 300 m um den Niststandort des Rotmilans im Zeitraum vom 01. Februar (Horstbesetzung) bis 31. Juli (Ver- lassen des Brutbereiches durch die Jungvögel), Unterlassung jeglicher forstwirtschaftliche Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Charakters des Gebietes, insbesondere zu einer Beeinträchtigung von Nest, Nestbaum und unmittelbarer Umgebung führen, in einem Radius von 100 m um die Horststandorte auch außerhalb der Brutzeit Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 1 FFH-Gebiet 0112 „Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees“ Einzelmaßnahmen ID Maß- nahme- flächeLRT-ID/ Bezugs- fläche BIOLRTalle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/ Ziel-LRTMaß- nahme- Katego- rieBezeichnung/ Kurzerläuterung der VarianteArt der Maß- nahme Rangfolge der Maßnahme- varianten Dringlichkeit des Beginns der Umsetzung Adressat Bemerkungen 001-001-a1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerDBewirtschaftung unter Einhaltung der BHG für LRT 6210EH001-002-a1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerDBeweidung entsprechend BHG (1. Termin Anfang April, 2. Termin ab Anfang August)EH14Landwirtschaft 001-002-b1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerDPflegemahd (ab Anfang Juli)EH21Landwirtschaft 001-003-a1037; 10386210, Steinschmätzer: 300221,036210, Stein- schmätzerPbedarfsweise Entbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze und weniger Gehölzgruppen mit dem Ziel einer Gehölzbedeckung unter 10%, insbesondere manuelle Beseitigung von Gehölzen an Trockenmauern, um diese freizustellen ohne sie zu zerstören, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEH2Naturschutz/ Projektträger 002-001-a1036HTA1,45HTABErhaltung der TrockengebüscheSo002-002-a1036HTA1,45HTAEEntfernung der Robinie im NordwestenSo3003-001-a1040; 1032; 1033; 1029; 1027; 10256210, Steinschmätzer: 300234,326210, Stein- schmätzerDBewirtschaftung unter Einhaltung der Behandlungsgrundsätze für LRT 6210, Beweidung (1. Termin Anfang April, 2. Termin ab Anfang August)EH4Naturschutz/ Projektträger Landwirtschaft 003-002-a1040; 1032; 1033; 1029; 1027; 10256210, Steinschmätzer: 300234,326210, Stein- schmätzerPbedarfsweise Entbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze (inbs. Obstgehölze) und weniger Gehölzgruppen mit dem Ziel einer Gehölzbedeckung unter 10%, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEH3004-001-a1034HTA (E-6210), Steinschmätzer: 300230,596210, Stein- schmätzerEEntbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze und weniger Gehölzgruppen mit dem Ziel einer Gehölzbedeckung unter 10%, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEW 2Naturschutz/ Projektträger 004-002-a1034HTA (E-6210), Steinschmätzer: 300230,596210, Stein- schmätzerDextensive Beweidung mit Schafen und Ziegen im Zusammenhang mit der benachbarten Maßnahmefläche 003EW 2Landwirtschaft Landwirtschaft Naturschutz/ Projektträger Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 2 FFH-Gebiet 0112 „Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees“ ID Maß- nahme- flächeLRT-ID/ Bezugs- fläche BIOLRTalle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/ Ziel-LRTMaß- nahme- Katego- rieBezeichnung/ Kurzerläuterung der VarianteArt der Maß- nahme 005-001-a1049HHB0,17HHBBErhaltung der Strauch-BaumheckenSo 006-001-a1049HHB0,07RHXEGehölzfreistellung als Durchtrieb für die Schafbeweidung006-002-a1049HHB0,07RHXD007-001-a1049HHB0,30HHB008-001-a1030HSA (E-6210)0,546210008-002-a1030HSA (E-6210)0,54008-003-a1030HSA (E-6210)009-001-a1017009-002-a Rangfolge der Maßnahme- varianten Dringlichkeit des Beginns der UmsetzungAdressatBemerkungen EH2Naturschutz/ ProjektträgerMaßnahme dient Erhalt der Schutzgüter LRT 6210 und Steinschmätzer auf der benachtbarten Maßnahmefläche 003 extensive BeweidungEH2LandwirtschaftMaßnahme dient Erhalt der Schutzgüter LRT 6210 und Steinschmätzer auf der benachtbarten Maßnahmefläche 003 BErhaltung der Strauch-BaumheckenSoEEntbuschung unter Belassen einzeln stehender Gehölze (inbs. Obstgehölze) und weniger Gehölzgruppen, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenEW 2Naturschutz/ Projektträger6210Dextensive Beweidung mit Schafen und Ziegen im Zusammenhang mit der benachbarten Maßnahmefläche 003EW 2Landwirtschaft0,54HSABNachpflanzung von Obstbäumen (Hochstamm), vorzugsweise WildobstSoNaturschutz/ ProjektträgerHSB0,42HSBEEntbuschung unter Belassen von Obstgehölzen, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenSoNaturschutz/ Projektträger1017HSB0,42HSBDextensive Beweidung mit Schafen und Ziegen im Zusammenhang mit der benachbarten Maßnahmefläche 012SoLandwirtschaft010-001-a1017HSB, Hirschkäfer: 300011,14HSBESo010-002-a1017HSB, Hirschkäfer: 300011,14HSBDEntfernung der Stockausschläge von Gehölzen nach bereits erfolgter Entbuschung, Belassen von Obstgehölzen, Entnahme bislang belassener Eschen Extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen in Zusammenhang mit benachbarter Maßnahmefläche 011011-001-a1017HSB, Hirschkäfer: 300010,22HSBEEntbuschung unter Belassen von Obstgehölzen, ggf. Nachschnitt wiederaustreibender Gehölze in den FolgejahrenSo3Naturschutz/ Projektträger011-002-a1017HSB, Hirschkäfer: 300010,22HSBDExtensive Beweidung mit Schafen und Ziegen in Zusammenhang mit benachbarter Maßnahmefläche 011So3Landwirtschaft 3 So Zielt auf Erhaltung der Streuobstwiese Naturschutz/ Projektträger Landwirtschaft Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 3
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2017-12-06
Modified: 2017-12-06
Time ranges: 2017-12-06 - 2017-12-06
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