API src

FFH0122LSA - Maßnahmentabelle

Description: Behandlungsgrundsätze für Arten/LRT Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination alle LRT und Gewährleistung der ökologischen Erfordernisse und erforderlichen Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der FFH-LRT sowie der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang 2 der FFH- Anhang 2- Richtlinie gemäß Anlage 2 §2 LVO N2000 Sachsen-Anhalt Arten Erhalt der LRT keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B alle LRT keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen innerhalb von LRT und keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT Jagdausübung nur als Bewegungs-, Ansitz-, Pirsch-, Fallen- oder Baujagd keine Baujagd in der Zeit vom 01. März bis 31. August keine Bewegungsjagd in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September Fallenjagd nur mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März Offenland- keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat LRT kein Lagern von Düngemitteln sowie ohne dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT keine Nach- oder Einsaat keine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten oder Lebensraumelementen wie Einzelbäume mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 35 cm, Feldraine, Findlinge, alte Lesesteinhaufen oder Trockenmauern Keine Beseitigung von Höhlen- oder Horstbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung der lebensraumtypischen Strukturen und Standortbedingungen (insbesondere nährstoffarme, trockene Standorte) Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischesn Arteninventars mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen Erhaltung oder Wiederherstellung lückiger, niedrigwüchsiger, besonnter Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, mit höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich LRT 6210 thermophilen Saumstrukturen und. anstehendem Festgestein, mit einem lebensraumtypischen Arteninventar, in Kombination mit in Folge von Erosionsprozessen partiell vegetationsfreien Bereichen Nutzung von Nachtpferchen nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige keine Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln sowie ohne jedwede Düngung Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für den hydromorph geprägten LRT 9160* hinreichend hohe Wasserstände), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen Nutzung von Rückegassen zur Holzernte in Wald-LRT mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm in einem Abstand von mindestens 40 m bzw. bei einem BHD unter 35 cm in einem Abstand von mindestens 20 m Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen sowie von Quartierbäumen, insbesondere Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger biologischer Maßnahmen kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln keine Kalkung natürlich saurer Standorte kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen Wald-LRT keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFHRL durch Holzpolterung flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung keine Aufforstung von Flächen mit Offenland-LRT Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischens Arteninventars Erhaltung eines ein hinreichend hohen Anteils an Alt- und Biotopbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen) Abkehr von schlagweisen Endnutzungsverfahren und Umstellung auf Einzelbaum- bzw. femelweise Nutzung, Kahlhiebflächen dürfen in den LRT 9160 und 9170 nicht größer als 0,5 ha sein keine Ganzbaum- und Vollbaumnutzung unterhalb der Derbholzgrenze Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern Erhaltung Solitäreichen; bevorzugte Freistellung von starken Eichen mit Habitatpotential in den Beständen im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen Erhaltung bzw. Förderung lebensraumtypischer Gehölze keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze Überwachung und Bekämpfung relevanter Neophyten Erhaltung eines hinreichenden Angebots an Habitatbäumen mit ausreichender Dimensionierung sowie unbeeinträchtigten Höhlen und Mulmkörpern Eremit Erhaltung eines ein hohen und dauerhaften Anteils an Alt- und ggf. Totholz sowie an Großhöhlen und Uraltbäumen geeigneter Habitatbaumarten Erhaltung lichter Gehölzbestände mit geeigneten Habitatbäumen Erhaltung strukturreicher Laub(misch)wälder oder sonstiger artspezifisch geeigneter Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwälder) mit hohem Alt- und Totholzanteil Erhaltung von geeigneten Leitstrukturen und von Jagdhabitaten, die lediglich einer extensiven Nutzung unterliegen Erhaltung von Quartierbäumen in hinreichendem Umfang (insbesondere (Alt-)Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Großes Erhaltung störungsarmer bzw. –freier natürlicher und anthropogener Quartiere mit geeigneten Strukturen und mikroklimatischen Bedingungen zur Nutzung als Wochenstuben-, Schwärm-, Zwischen-, Mausohr, Ausweich- oder Winterquartier Mopsfleder- kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere maus Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; Erhaltung wenig zersiedelter oder zerschnittener Landschaften zwischen den Habitaten Zutrittsicherer Verschluss geeigneter Winterquartiere ID_Maß- nahme- flächeBezugs- fläche BIO- LRT 001-01-a001 alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID) Art der naturschutz- Maß- fachliche nahme Eignung Rang- Dringlichkeit folge der des Beginns Maß- der nahme- Umsetzung varianten Maßnahme- Oberkartegorie (Kartendarstellung) Fläche (ha)Zielarten/Ziel- LRTMaßnahme- KategorieBezeichnung/Kurzerläuterung0,399160, Großes Mausohr, Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbarWgut geeignetkurzfristigForstwirtschaftMischungsregulierung kurzfristigForstwirtschaftNeophyten zurückdrängen Adressat Bemerkungen 0,399160Dauerpflegeschrittweise Entnahme der Rotbuche in allen Schichten sukzessiver Aufbau der Reifephase, v. a. bei Trauben-/Stieleiche, Ziel: dauerhafte Deckung der Reifephase 30% Mischungsregulierung zugunsten von Stiel- und/oder Traubeneiche0,399160DauerpflegeZurückdrängung neophytischer GehölzartenWgut geeignetXGX, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)18,07Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar003XYK, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)1,25Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar004-01-a004XQX, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)2,30Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar005-01-a005XGX, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)2,02Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar006-01-a006XGX, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)3,50Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar007-01-a0071,399160, Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Wälder (LRT 9160) und die FledermausartenEH 1unverzichtbarWgut geeignetkurzfristigForstwirtschaftMischungsregulierung kurzfristigForstwirtschaftNeophyten zurückdrängen 001-02-a001 001-03-a001 002-01-a002 003-01-a 9160, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12) 1,399160Dauerpflegeschrittweise Entnahme der Rotbuche in allen Schichten Erhaltung der Reifephase, v. a. bei Trauben- /Stieleiche Ziel: dauerhafte Deckung der Reifephase 30% Mischungsregulierung zugunsten von Stiel- und/oder Traubeneiche1,399160DauerpflegeZurückdrängung neophytischer GehölzartenWgut geeignet XGX, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)2,19Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 009XGX, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)1,01Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 010-01-a010XGX, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)1,17Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 011-01-a0110,739160, Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Wälder (LRT 9160) und die FledermausartenEH 1unverzichtbar 007-02-a007 007-03-a007 008-01-a008 009-01-a 9160, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12) 9160, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12) ID_Maß- nahme- fläche 011-02-a Bezugs- fläche BIO- LRT alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID) 011 Fläche (ha) Zielarten/Ziel- LRT Maßnahme- Kategorie 0,739160Dauerpflege 9160, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12) Bezeichnung/Kurzerläuterung schrittweise Entnahme der Rotbuche in allen Schichten sukzessiver Aufbau der Reifephase, v. a. bei Trauben-/Stieleiche, Ziel: dauerhafte Deckung der Reifephase 30% Mischungsregulierung zugunsten von Stiel- und/oder Traubeneiche Verjüngung der Stieleiche in Bestandslücken ab einem Durchmesser von einer Baumlänge, vorzugsweise als Nesterpflanzung Art der naturschutz- Maß- fachliche nahme Eignung Bemerkungen Maßnahme- Oberkartegorie (Kartendarstellung) gut geeignetkurzfristigForstwirtschaftMischungsregulierung Wgut geeignetkurzfristigForstwirtschaftVerjüngung kurzfristigForstwirtschaftNeophyten zurückdrängen 0110,739160Dauerpflege011-04-a0110,739160DauerpflegeZurückdrängung neophytischer GehölzartenWgut geeignet 012-01-a012XGX, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)0,64Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 013-01-a013XGX, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)2,95Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 014-01-a014XGX, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)0,50Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 015-01-a0151,55Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 016-01-a0161,52Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 017-01-a0171,41Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 018-01-a018VWB, WUB, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11)0,07Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 019-01-a019VSB, VBB, HRC, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11)5,07Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 020-01-a020XGX, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)1,00Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 021-01-a021XQX, VWA, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)1,30Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 022-01-a022VWC, VPB, BWY, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11)0,26Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 023-01-a023XXJ, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12)0,55Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die FledermausartenEH 1unverzichtbar 024-01-a0240,129160, Großes Mausohr Mopsfledermausadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Wälder (LRT 9160) und die FledermausartenEH 1unverzichtbar 9160, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12) Adressat W011-03-a PSA, VWB, VPB, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12) PSA, VWB, VPB, Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11) XGX, Großes Mausohr Großes Mausohr (21), Mopsfledermaus (11, 12) Rang- Dringlichkeit folge der des Beginns Maß- der nahme- Umsetzung varianten

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Festmist ? Gülle ? Buche ? Eiche ? Fledermaus ? Rodung ? Ufer ? Sachsen-Anhalt ? Grundwasserabsenkung ? Biotopbaum ? Holzeinschlag ? Naturschutzbehörde ? Erosion ? Totholz ? Tierart ? Blütenpflanze ? Futtermittel ? Pflanzenart ? Pflanzenschutzmittelrückstand ? Gewährleistung ? Abwasserbeseitigung ? Gewässerüberwachung ? Grundwasserverunreinigung ? Oberflächenwasser ? Bodenstruktur ? Ackerrandstreifen ? Bestockung ? Kryptogame ? Landschaftswandel ? Neophyt ? Habitat ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? Bodendegradation ? Gewässerstruktur ? Waldfläche ? Flächensparen ? Kalkung ? Gülledüngung ? Wiederaufforstung ? Maus ? Anwendungstechnik ? Beweidung ? Naturlandschaft ? Naturnahe Landschaft ? Anlagenüberwachung ? Neuanlage ? Waldverjüngung ? Nutzungsänderung ? Oberflächengewässer ? Festgestein ? Flächenanteil ? Bodenbewirtschaftung ? Abwasseranlage ? Geländerelief ? Artenbestand ? Gärrest ? Landschaftswasserhaushalt ? Düngung ? Aufforstung ? Jagd ? Forstwirtschaft ? Anthropogener Einfluss ? Standortbedingung ? Wasserstandsmessung ? Wasserhaushalt ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2023-03-20

Modified: 2023-03-20

Time ranges: 2023-03-20 - 2023-03-20

Status

Quality score

Accessed 1 times.