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MMP FFH0155 Weiße Elster nordöstlich Zeitz - Massmahnetabelle

Description: Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope/LRT gemäß Natura 2000-Landesverordnung für Managementplan FFH-Gebiet 0155 "Weiße Elster nordöstlich Zeitz" DE 4839-301 Biotope/LRT/Arten LRT 3260 LRT 6430 LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • Befahren nur mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und nur auf der Weißen Elster; in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli ist außerhalb von Schleusen oder Wehren das Gebiet zügig zu durchfahren, • Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • Entnahme von Totholz (v.a. Höhlen- oder Horstbäumen) nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, • die Vermeidung von technischem Gewässerausbau, • soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, • die Anlage von Pufferstreifen zwischen Gewässerufer und landwirtschaftlicher Nutzfläche, • die Durchführung ggf. notwendiger Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in gestaffelter bzw. schonender und an den jeweiligen Standort und an das Schutzgut angepasster Form, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, • ggf. die Anbindung von Altwässern oder Altarmen, • die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung, • die Vermeidung von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, die Beschränkung einer fischerei- und angelwirtschaftlichen Nutzung entsprechend der LRT- typischen Anforderungen, • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers. • Mahd im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August, mit Abtransport des Mahdgutes, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, • die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze, • die Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. • ohne Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, • ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet, • auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, • Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 der Landes-Verordnung, • die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels zweischüriger Mahd oder ggf. Beweidung mit Nachmahd bzw. Mähweide zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken, • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Nach- oder Einsaat, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT. Auf Deichen in den FFH-Gebieten gilt: • generell: Grasnarbenerneuerung nur mit Regiosaatgut, • für LRT 6510 auf Deichen: Grasnarbenerneuerung für LRT nur mit zertifiziertem Saatgut gebietsheimischer und lebensraumtypischer Arten, keine Düngung von LRT, Deichpflege auf LRT grundsätzlich nur durch Beweidung oder ein- bis zweischürige Mahd. Biotope/LRT/Arten Wald-LRT (LRT 91E0*, LRT 91F0) Biber Fischotter Kammmolch Bitterling Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha, • Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • die Erhaltung und Förderung einheimischer, gebiets- und lebensraumtypischer Arten im Rahmen der Bewirtschaftung, die Förderung der Eichenanteile in Eichen-LRT durch Mischungsregulierung, • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, z. B. für eichengeprägte Lebensräume die Durchführung historischer Nutzungsformen (Mittel-, Hudewaldwirtschaft), • die Vermeidung von Düngung, Biozideinsatz, Kalkung, Entwässerung, Befahrung, Bodenbearbeitung sowie von Kahlhieben, Stoffeinträgen und überhöhten Schalenwildbeständen, • die Entwicklung von LRT-typischen Waldrand- und Waldinnenstrukturen, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Alt- und Biotopbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ein Bewirtschaftungsverzicht in Altholzinseln, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze, •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes. •Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruk-tur, die Gewährleistung einer guten bis optimalen Verfügbarkeit an Winternahrung sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artange-passte Gewässerunterhaltung, •keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue. •keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er-kennbare Biberbaue •kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue •bei Bedarf Initiierung von Weichholzaue (beim Fehlen geeigneter Standorte Vorlandabtrag im Bereich der Aue prüfen) •Initiierung Hartholzaue großflächig (kleine Flächen anfällig gegen Wildverbiss) •Prüfung der Möglichkeit der Anlage von Wildrettungshügeln im Überflutungsbereich •Prävention potenzieller Konfliktsituationen v. a. im Bereich der Ufer erkennbare Biberbaue. • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue, • Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von strukturreichen Landlebensräumen (z. B. Brachland, feuchte Waldgebiete, extensives Grünland, Hecken) und Laichgewässern (besonnte Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und reichhaltiger Ufer- und Wasservegetation), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in die Habitate. • Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen sowie Besatz in Fließgewässern nur entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertyps gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie, • kein vorrätiges Anfüttern von Fischen, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), • Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, • Vermeidung von nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer mit strukturreicher Ufervegetation und einer naturnah oder natürlich ausgebildeten Gewässersohle, Grüne Flußjungfer • Erhaltung, die Anlage oder die Wiederherstellung von Pufferstreifen mit extensiv genutztem Offenland, Staudenfluren oder Röhrichten beiderseits des Gewässers, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung, eine deutliche Verschlammung der Habitate oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Biotope/LRT/ArtenBezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Mopsfledermaus und Großes Mausohr• Erhalt von Höhlenbäumen, Erhalt der Gehölzbestände im Offenland als Leitstrukturen kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Lebensräume (strukturreiche Offenländer, insbesondere in Form kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit Streuobstwiesen, extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Weg- und Feldsäumen, verzahnt mit standortgerechten Laubwaldbeständen einheimischer Gehölzarten, Vermeidung von starken Auflichtungen in der Baumschicht, um unterwuchsarme Hallenwaldstrukturen zu erhalten und zu fördern), • Förderung von Laubholzbeständen mit einem Bestandsalter von mindestens 80 Jahren vorzugsweise als Altholzinseln von mehr als 30 % des Gesamtwaldbestandes zur Sicherung der Quartierbaumdichte, • die Sicherung von bekannten ober- und unterirdischen Quartieren mittels fledermausgerechter Verschlüsse, • Durchführung fledermausgerechter Umbauten, Sanierungen und Beleuchtungen in Gebäudequartieren und die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen insektizid-wirkenden Substanzen.

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Biber ? Gülle ? Festmist ? Gewässertyp ? Hecke ? Rodung ? Ufer ? Ufervegetation ? Wildverbiss ? Fisch ? Fischotter ? Gehölz ? Litoral ? Röhricht ? Schalenwild ? Stickstoffdünger ? Verschlammung ? Wehr ? Grundwasserabsenkung ? Landschaftszerschneidung ? Gewässereutrophierung ? Biotopbaum ? Saatgut ? Fließgewässer ? Baum ? Wildbestand ? Stillgewässer ? Grundwasserentnahme ? Wirtsorganismus ? Totholz ? Uferentwicklung ? Verschlämmung ? Schleuse ? Mahd ? Rind ? Deich ? Ökologische Durchgängigkeit ? Gewässerrenaturierung ? Verlandung ? Stickstoffdüngung ? Biozideinsatz ? Abwasserverwertung ? Gewässerunterhaltung ? Gewässerverunreinigung ? Grünland ? Grundwasserverunreinigung ? Habitat ? Flussaue ? Bestockung ? Naturnaher Wasserbau ? Grundwassernutzung ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? Wasserrahmenrichtlinie ? Kalkung ? Weiße Elster ? Gewässerstruktur ? Einheimische Art ? Futtermittel ? FFH-Gebiet ? Waldfläche ? Künstliches Gewässer ? Pflanzenschutzmittelrückstand ? Gewährleistung ? Gewässerausbau ? Gülledüngung ? Kahlschlag ? Extensive Landwirtschaft ? Brachfläche ? Beweidung ? Bodenbewirtschaftung ? Flachwasser ? Weideland ? Wasserfahrzeug ? Waldverjüngung ? Nutzungsänderung ? Düngung ? Bauliche Anlage ? Technisches Risiko ? Gärrest ? Gewässerbewirtschaftung ? Einzugsgebiet ? Gewässergrund ? Gewässernutzung ? Fauna ? Wassergewinnung ? Jagd ? Landwirtschaftliche Fläche ? Schadstoffbeseitigung ? Wasserhaushalt ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2024-04-19

Modified: 2024-04-19

Time ranges: 2024-04-19 - 2024-04-19

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