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MMP258_MassnahmTab_Pruef

Description: Maßnahmentabelle für das FFH-Gebiet 258 "Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben" (Stand Oktober 2013) Behandlungsgrundsätze Aufgrund des Vorkommens von je einer LRT-Fläche wurde auf die Erstellung von Behandlungsgrundsätzen für die LRT 3260 (vgl. Kap. 7.1.2.1.) und 6430 (vgl. Kap. 7.1.2.4.) verzichtet. Hier wurden jeweils einzelflächenspezifische Maßnahmen geplant, welche in der folgenden Tabelle zu finden sind. LRT 6210 (*) Behandungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.2.): • regelmäßiger Entzug von Nährstoffen/Biomasse durch regelmäßige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Oligotrophie der Standorte, zur Vermeidung des Verfilzens durch abgestorbene Gräser und Kräuter sowie zur Verhinderung des Aufkommens dominierender Hochstauden • je nach Aufwuchs sind mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, dabei sollten zwischen den Beweidungsdurchgängen Nutzungspausen von mind. 6 Wochen eingelegt werden, es sollte mindestens einmal im Jahr eine weitgehende Abschöpfung der Biomasse erfolgen • Vermeidung bzw. Zurückdrängen des Aufkommens von Gehölzen, • Gehölzschnitt und ggf. Mahdgut grundsätzlich von der Fläche entfernen, • Verzicht auf Düngung, • Anlage von Pufferstreifen von mind. 10m auf angrenzenden Äckern zur Vermeidung des Eintrags von Düngemitteln und Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden und Ausbildung tiefer Erosionsrinnen • kein Zufüttern der Weidetiere auf der Fläche, kein Pferchen der Tiere über Nacht auf LRT-Flächen Zur Nutzung / Bewirtschaftung von Flächen mit Orchideen-Vorkommen wurden keine Behandlungsgrundsätze erstellt, sondern einzelflächenspezifische Maßnahmen vorgeschlagen. LRT 6240* Behandlungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.3.): • regelmäßiger Entzug von Nährstoffen/Biomasse durch regelmäßigen Biomasseentzug zur Aufrechterhaltung der Oligotrophie der Standorte, zur Vermeidung des Verfilzens durch abgestorbene Gräser und Kräuter sowie zur Verhinderung des Aufkommens dominierender Hochstauden, • es sind mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, jedoch sollte die Nutzung nicht vor Ende Juli stattfinden, ab Ende Juli ist eine Beweidung bis in den März auch im engen Gehüt möglich • Vermeidung bzw. Zurückdrängen des Aufkommens von Gehölzen, • Gehölzschnitt und ggf. Mahdgut sind grundsätzlich von der Fläche zu entfernen, • Verzicht auf Düngung, • Anlage von Pufferstreifen von mind. 10m zu angrenzenden Äckern zur Vermeidung des Eintrags von Düngemitteln und Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden und Ausbildung tiefer Erosionsrinnen • kein Mulchen, • kein Zufüttern der Weidetiere auf der Fläche, kein Pferchen der Tiere über Nacht auf LRT-Flächen. LRT 6510 Behandlungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.5.): • vollständiger Verzicht auf Wiesenumbruch und umbruchlose Narbenerneuerung (auch nicht zur Neueinsaat) • kein Biozideinsatz • ggf. Mulchen nur als einmalige ersteinrichtende Maßnahme • eine entzugsorientierte Grunddüngung ist prinzipiell möglich, darüber hinausgehende Stickstoffgaben sind zu unterlassen • keine Erhöhung der Schnitthäufigkeit und Beweidungsintensität • keine Aufforstung und Gehölzanpflanzungen auf der LRT-Fläche • Heuballen dürfen nicht auf der LRT-Fläche oder am Rand belassen werden, sie müssen von der Fläche entfernt werden, generell Abtransport des Mahdgutes • Erhaltung vorhandener Streuobstbestände auf der Fläche • zweimalige Nutzung im Jahr möglich (zweischürige Mahd oder Mähweide oder Weide mit Nachmahd von Weideresten), zwischen den Nutzungen Einhaltung einer Nutzungspause von mind. 6 Wochen bei Mahd: • generell mit Abtransport des Mähgutes • Einsatz von narben- und bodenschonendem Gerät bei hinreichend trockenem Boden bei Beweidung: • kein Einsatz von Hochleistungsrassen (z.B. Milch- oder Fleischrinder), • kein Zufüttern der Weidetiere auf der Fläche • Nachmahd von Weideresten LRT 9170 Behandlungsgrundsätze (vgl. Kap. 7.1.2.6.): • Die Behandlungsgrundsätze für den LRT werden mit den „Allgemeinen Grundsätzen zur Bewirtschaftung von Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (Naturschutzfachlicher Leitfaden für die Managementplanung in FFH- und SPA-Gebieten)“ des LAU (Fachbereich 4) abgedeckt und im genannten Kapitel dargestellt. FFH-LRT und -Arthabitate und deren Entwicklungsflächen bzw. -habitate (siehe auch Kap. 7 und Karte 6) ID_Maßnahme- fläche Bezugsfläche BIO-LRT naturschutzfachli alle Schutzgüter (bei Fläche Zielarten/Ziel- Maßnahmennummer che Priorisierung Habitaten mit ID) (ha) LRT gem. Liste BfN der Schutzgüter Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante Art der Maßnahme Rangfolge Dringlichkeit des der Beginns der Maßnahmev Umsetzung arianten Verantwortlichkeit 001-001-a315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.9.5.1. 12.4.3.Entbuschung auf der Fläche und Zurückdrängung des Gebüschrandes zu den Flächenrändern hin (vor allem neophytische Robinie und Sanddorn sind zu Erhaltung und entfernen), ca. 2-3m Gebüschränder zum Acker hin sollten als Pufferzone erhalten Wiederherstellun bleiben g Abtransport des entbuschten Materials, dieses darf nicht am Flächenrand abgelagert werden001-002-a315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.9.1.1.auf ca. 2/3 der Fläche Ersteinrichtung durch einmalige Mahd mit Abräumen des Mahdgutes um dichte Grasstreudecke zu entfernenErhaltung und Wiederherstellun g1sofortLandwirtschaft, Projektträger 001-003-a315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.2.5.1. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung und Wiederherstellun g1kurzfristigLandwirtschaft 001-003-b315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.2.8.3. 1.2.5.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Erhaltung und Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr Wiederherstellun weitgehende Abschöpfung der Biomasse g unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 62102kurzfristigLandwirtschaft Erhaltung und Wiederherstellun g3kurzfristigProjektträger 1sofortUNB, Landwirtschaft, Projektträger 001-003-c315, 2, tlw. 12 (6210), 315 (6210), 1 (HSF)2,13621062101.9.1.1. 1.2.1.4.Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes aus dem FFH-Gebiet, mindestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann mit periodischer Entbuschung nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210002-001-a1111 (6510)0,4651065101.2.1.2.zweischürige Mahdnutzung: 1. Nutzung ab Anfang Juni, 2. Nutzung (kann auch eine Beweidung sein) frühestens nach mind. 6 Wochen Nutzungspause, mit Abtransport des Mahdgutes unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6510Erhaltung1sofortLandwirtschaft 002-001-b1111 (6510)0,4651065101.2.4.1. 1.2.8.3.Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung mit 0,3 - 0,5 GVE/ha ab Mai, mit Nachmahd zur Beseitigung von Weideresten und mit Abtransport des Mahdgutes, zweite Beweidung nach Nutzungspause von mind. 6 Wochen unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6510Erhaltung2sofortLandwirtschaft 002-001-c1111 (6510)0,4651065101.2.3.1. 1.2.4.1.Beweidung mit Extensiv-Rindern mit 0,3 - 0,5 GVE/ha ab Mai, mit Nachmahd zur Beseitigung von Weideresten und mit Abtransport des Mahdgutes, zweite Beweidung nach Nutzungspause von mind. 6 Wochen unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6510Erhaltung3sofortLandwirtschaft 003-001-a1212 (E-6210)0,27621062101.9.5Entbuschung (vor allem Weißdorn, Rosen, Liguster und Eschen) mit Abtransport des Materials, nicht am Flächenrand ablagernEntwicklung1kurzfristigUNB, Landwirtschaft, Projektträger 003-002-a1212 (E-6210)0,27621062101.9.1.1.Ersteinrichtung: einmalige Mahd mit Abräumen des MahdgutesEntwicklung1kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung1kurzfristigLandwirtschaft 003-003-a1212 (E-6210)0,27621062101.2.5.1. 1.2.8.3.003-003-b1212 (E-6210)0,27621062101.2.5.3. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung1kurzfristigLandwirtschaft Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes, minestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann mit periodischer Entbuschung nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung1kurzfristigProjektträger aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung, Entwicklung1sofortLandwirtschaft 003-003-c 004-001-a 12 12 (E-6210) 15 (6210), 16 (6210), 13 (E-6510), 9 (HSB. 9, 13, 14, 15, 16, 17, 18, RHD, HSA), 14 (RHD, 353, 354 HHA, HSB), 17 (HHB), 18 (GMF), 353 (HSF), 354 (HHB) 0,27621062101.9.1.1. 1.2.1.4. 2,86210, 651062101.2.5.1. 1.2.8.3. Bemerkungen in BZF 2 Vorkommen von wenigen Sanddorn- Exemplaren, Verbuschung BZF 2 ca. 20% stark verfilzt teilweise eingezäunt, gepflanzte Ziergehölze Thuja, Fichten, Jochelbeere, Flieder, Buchsbaum, Hasel, Vorkommen der neophytischen Kanad. Goldrute (Solidago canadensis ) als "sonstige Maßnahme" Nr. 1001 wird die Anlage eines Ackerrandstreifens als Pufferstreifen zum angrenzenden Acker empfohlen dichte Grasstreu teilweise stark reliefiert, tlw. eingezäunt, aktuell tlw. Mähwiese und tlw. Weide, nur teilweise mahdfähig ID_Maßnahme- fläche 004-001-b 004-002-a 005-001-a 005-002-a 005-002-b Bezugsfläche BIO-LRT naturschutzfachli alle Schutzgüter (bei Fläche Zielarten/Ziel- Maßnahmennummer che Priorisierung gem. Liste BfN Habitaten mit ID) (ha) LRT der Schutzgüter 15 (6210), 16 (6210), 13 (E-6510), 9 (HSB. 9, 13, 14, 15, 16, 17, 18, RHD, HSA), 14 (RHD, 353, 354 HHA, HSB), 17 (HHB), 18 (GMF), 353 (HSF), 354 (HHB) 1313 (E-6510) 20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*) 20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*) 20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*) 2,8 0,24 0,97 0,97 0,97 6210, 6510 6510 6210, 6240* 6210, 6240* 6210, 6240* Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/VarianteArt der Maßnahme Rangfolge Dringlichkeit des der Beginns der Maßnahmev Umsetzung arianten Verantwortlichkeit Bemerkungen 62101.2.5.3. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung, Entwicklung2sofort65101.2.1.2. 1.9.1.1.zweischürige Mahdnutzung: 1. Nutzung ab Anfang Juni, 2. Nutzung (kann auch eine Beweidung sein) frühestens nach mind. 6 Wochen Nutzungspause, mit Abtransport des Mahdgutes unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Entwicklung3sofortLandwirtschaft, Nutzer tlw. aus Ansaat hervorgegangen 62101.9.5.1. 12.4.4.Entbuschung auf der Fläche und Zurückdrängung des Gebüschrandes zu den Erhaltung, Flächenrändern hin (insbesondere allem Prunus mahaleb ist zu entfernen), ca. 2- Wiederherstellun 3m Gebüschränder zum Acker hin sollten als Pufferzone erhalten bleiben g und Abtransport des entbuschten Materials, dieses darf nicht am Flächenrand Entwicklung abgelagert werden1sofortUNB, Landwirtschaft, Projektträgerals "sonstige Maßnahme" Nr. 1003 wird die Entfernung eines außerhalb des Gebietes, jedoch direkt angrenzenden Acer negundo-Bestandes emfpohlen 62101.2.5.1. 1.2.8.3. 1.2.4.1.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse bei der Nutzung ist mindestens bis Ende Juli der östliche Teil der Fläche von der Nutzung auszunehmen (LRT 6240*) unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Erhaltung, Wiederherstellun g und Entwicklung1kurzfristigLandwirtschaftals "sonstige Maßnahme" Nr. 1002 wird die Anordnung der Wiederherstellung des nördlichen Flächenzugangs empfohlen 62101.2.5.3. 1.2.8.3. 1.2.4.1.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr Erhaltung, weitgehende Abschöpfung der Biomasse Wiederherstellun bei der Nutzung ist mindestens bis Ende Juli der östliche Teil der Fläche von der g und Nutzung auszunehmen (LRT 6240*) Entwicklung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 62102kurzfristigLandwirtschaftals "sonstige Maßnahme" Nr. 1004 wird die Anlage eines Ackerrandstreifens als Pufferstreifen zum angrenzenden Acker empfohlen Erhaltung, Wiederherstellun g und Entwicklung3mittelfristigProjektträgerSteilhanglage, Adonis vernalis -Vorkommen Landwirtschaft 005-002-c20, 22, 24, 2320 (6210, HSB), 22 (6240*), 23 (E-6240*), 24 (6240*)0,976210, 6240*62101.9.1.1. 1.2.1.4. 1.2.1.6.Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes aus dem FFH-Gebiet, mindestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann mit periodischer Entbuschung; bei der Nutzung ist mindestens bis Ende Juli der östliche Teil der Fläche von der Nutzung auszunehmen (LRT 6240*) nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210006-001-a9898 (6210, HSB, HRA)1,13621062101.9.1.1.Ersteinrichtung: einmalige Mahd mit Abräumen des MahdgutesWiederherstellun g1sofortLandwirtschaft, Projektträgerüber Feldweg gut erreichbar 62101.2.5.1. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210Wiederherstellun g1sofortLandwirtschaftals "sonstige Maßnahme" Nr. 1006 wird das Belassen des Gehölzstreifens als Pufferstreifen zwischen Acker und angrenzender Maßnahmefläche empfohlen 62101.2.5.3. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Koppelhaltung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr Wiederherstellun weitgehende Abschöpfung der Biomasse g unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 62102sofortLandwirtschaftWiederherstellun g3kurzfristigProjektträgersonstige1mittel- bis langfristig 006-002-a 006-002-b 98 98 98 (6210, HSB, HRA) 98 (6210, HSB, HRA) 1,13 1,13 6210 6210 006-002-c9898 (6210, HSB, HRA)1,13621062101.9.1.1. 1.2.1.4.Minimalnutzung: jährliche Pflegemahd mit Abtransport des Mahdgutes aus dem FFH-Gebiet, mindestens jedoch alle 2-3 Jahre, dann ggf. mit periodischer Entbuschung nur bei regelmäßiger Kontrolle des Erhaltungszustands der aufgeführten Schutzgüter und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210 006-003-a9898 (6210, HSB, HRA)1,13621062101.10.2. 1.12.4. 12.3.2.Pflege vitaler Obstbäume, Ersatzpflanzung abgängiger Obstbäume 1.2.5.1. 1.2.8.3.aufwuchsorientierte Beweidung mit Schafen in Hutung, es sind je nach Aufwuchs mehrere Beweidungsdurchgänge im Jahr möglich, mind. einmal im Jahr weitgehende Abschöpfung der Biomasse unter Berücksichtigung der Behandlungsgrundsätze des LRT 6210 007-001-a 101, 253 101 (6210), 253 (HSF, GMX) 1,26 6210 6210 Erhaltung 1 kurzfristig Landwirt, Projektträger abgängige Obstbäume Landwirtschaft augenscheinlich ungenutzt, aktuell aufgrund der unzugänglichen Lage für eine Schafherde (da rings von Acker umgeben) erscheint lediglich eine Pflegenutzung möglich, ggf. könnte ein südlich gelegener Ackerstreifen in Grünland umgewandelt werden, dann ist eine Beweidung mit Schafen möglich

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2014-06-27

Modified: 2014-06-27

Time ranges: 2014-06-27 - 2014-06-27

Status

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