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ffh87_MMP_0087_Massn_Tab_mit_BHG.pdf

Description: Maßnahmenübersicht SCI 087 Behandlungsgrundsätze (BHG) LRT 7230: - Kennzeichnend ist eine weitgehend regelmäßige, jährlich einmalige, ± sommerliche (bis frühherbstliche), ausschließlich extensive pflegliche Nutzung (ohne Einsatz von Düngemitteln / PSM), vorrangig durch Mahd (mit angepasster Technik) inkl. Beräumung (zeitweilig als „Notlösung“ auch extensive Beweidung möglich, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen, nach Einzelfallprüfung, unter Verwendung kleinrahmiger Weidetiere und bei Ausschluss von Nährstoffakkumulationen; zur Vermeidung negativer Wirkungen ist ein fachliches Begleitmonitoring durchzuführen). Dabei wird eine jahrweise oder mehrjährig wechselnde räumlich-zeitliche Varianz des Pflegezeitpunktes (Zeitfenster Juni/Juli bis September/Oktober) als günstig erachtet, wobei sehr magere, lückig bewachsene Flächen (mit hoch anstehendem Grundwasser) vorrangig im Herbst und hochwüchsigere Teilbestände hauptsächlich im Sommer zu pflegen sind. Gelegentliche (einjährige) Auflassungen in mehrjährigen Abständen sind möglich, jedoch ist die Akkumulation größerer Streuschichten zu vermeiden. - Aufrechterhaltung eines weitestgehend ausgeglichenen und hohen Grundwasserstandes durch entsprechende Regulation des Wasserregimes bzw. die Verhinderung von negativen Veränderungen des Wasserhaushaltes (Vermeidung von flächigen Überschwemmungen und Grundwasserabsenkungen; vorübergehend-kurzzeitige; vorübergehend-kurzzeitige, leichte Absenkungen zur Gewährleistung des jährlichen Pflege- bzw. Nutzungsgangs sind möglich). - Aufgrund der sehr hohen Empfindlichkeit des LRT und dessen landesweiter Einzigartigkeit ist hier im besonderen auf die Durchsetzung der Betretungsbeschränkungen gemäß bestehender rechtlicher Bestimmungen zu achten. - Die Pflegefähigkeit der Flächen ist zu erhalten; hierzu ggf. erforderliche Maßnahmen sind zu dulden, soweit sie den Fortbestand des LRT im bestehenden EHZ und die hier Wert bestimmenden Arten nicht gefährden und sie mit der zuständigen UNB abgestimmt sind (betrifft z.B. Instandhaltung und Anlage von Grabenübergängen sowie, im Bedarfsfall, eine Mindestpflege der vorhandenen Gräben). Behandlungsgrundsätze (BHG) Mopsfledermaus: - Bewahrung der gliedernden Gehölzstrukturen des Offenlandes und der damit verbundenen Vielfalt an Grenzlinien/Ökotonen, grundsätzlich in ihrer derzeitigen Qualität, Quantität und Verteilung. - Verzicht auf die Anwendung von Pestiziden. - Verzicht auf Zerschneidungen/Zersiedlungen. Behandlungsgrundsätze (BHG) Schmale Windelschnecke: - Sicherung der maßgeblichen Offenlandvegetation (vor allem Knotenbinsenried, randlich auch Feuchtwiesen) durch eine (sehr) extensive (bestenfalls einmal jährliche) pflegliche Nutzung, bei gelegentlicher Auflassung in wechselnden Teilflächen. In Randbereichen vorhandene Säume und kleinere Schilfzonen sollen grundsätzlich erhalten bleiben (nur unregelmäßiger Einbezug in Pflegemaßnahmen). Förderung der Art durch abschnittweises Belassen kleinerer (!) Mahdrückstände im Rahmen von Pflegearbeiten. - Aufrechterhaltung eines weitestgehend ausgeglichenen und hohen Grundwasserstandes durch entsprechende Regulation des Wasserregimes bzw. die Verhinderung von negativen Veränderungen des Wasserhaushaltes. Vermeiden stärkerer Absenkungen als auch flächiger Überstauungen im Jahreslauf. - Vermeidung weiterer Gehölzansiedlungen/Verschattungen und zusätzlicher Stoffeinträge. - Die Pflegefähigkeit der Flächen ist zu erhalten; hierzu ggf. erforderliche Maßnahmen sind zu dulden, soweit sie den Fortbestand des Habitats im günstigen EHZ nicht gefährden und sie mit der zuständigen UNB abgestimmt sind (betrifft z.B. Instandhaltung und Anlage von Grabenübergängen sowie, im Bedarfsfall, eine Mindestpflege der vorhandenen Gräben). Seite 1 von 3 Maßnahmenübersicht SCI 087 Behandlungsgrundsätze (BHG) Sumpfglanzkraut: - Erhaltung der arttypischen Vegetationstypen und –strukturen durch eine weitgehend regelmäßige, jährlich einmalige, ausschließlich extensive pflegliche Nutzung, vorrangig durch Mahd (mit angepasster Technik) inkl. Beräumung (zeitweilig als „Notlösung“ auch extensive Beweidung möglich, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen, nach Einzelfallprüfung, unter Verwendung kleinrahmiger Weidetiere und bei Ausschluss von Nährstoffakkumulationen; zur Vermeidung negativer Wirkungen ist ein fachliches Begleitmonitoring durchzuführen). Pflegetermine wechseln (jahrweise bis mehrjährig) zwischen den Sommer- und Herbstmonaten (± Juli und Oktober), wobei optimale (magere) Wuchsflächen vorrangig im Herbst und suboptimale (höherwüchsige) Vegetationsbestände hauptsächlich im Sommer zu pflegen sind. Statt Herbst- sind (bei Mahd) auch Wintertermine möglich und sinnvoll, insbesondere bei hohen Wasserständen (bessere Befahrbarkeit in Frostperioden). Die Pflege ist so durchzuführen, dass dabei kleinflächige/leichte Bodenverwundungen geschaffen werden. - Aufrechterhaltung eines andauernd hohen (in Senken kurzzeitig auch zutage tretenden) Grundwasserstandes durch entsprechende Regulation des Wasserregimes bzw. die Verhinderung von negativen Veränderungen des Wasserhaushaltes. Vermeiden stärkerer Absenkungen als auch flächiger Überstauungen im Jahreslauf. - Vermeidung weiterer Gehölzansiedlungen/Verschattungen und zusätzlicher Stoffeinträge. - Aufgrund der sehr hohen Empfindlichkeit der arteigenen Wuchsorte (LRT 7230) ist hier im besonderen auf die Durchsetzung der Betretungsbeschränkungen gemäß bestehender rechtlicher Bestimmungen zu achten. - Die Pflegefähigkeit der Flächen ist zu erhalten; hierzu ggf. erforderliche Maßnahmen sind zu dulden, soweit sie den Fortbestand des Habitats im günstigen EHZ nicht gefährden und sie mit der zuständigen UNB abgestimmt sind (betrifft z.B. Instandhaltung und Anlage von Grabenübergängen sowie, im Bedarfsfall, eine Mindestpflege der vorhandenen Gräben). Allgemeine Erfordernisse sonstiger Schutzgüter: Libellen (geschützte und gefährdete Arten) - Erhaltung struktur- und pflanzenreicher, wasserführender Gräben. Evtl. notwendige Beräumungen erst nach Einzelfallprüfung (Zustimmung UNB), ausschließlich schonend, zeitlich und räumlich deutlich gestaffelt, unter Wahrung des Vorrangs aller anderen Schutzgüter. ID_Maß- nahme- fläche 001-001-a Bezugs- alle Schutzgüter (bei Fläche fläche Habitaten mit ID) (ha) BIO-LRT 9 Geschützter Biotop Nasswiese 4,14 Maß- Zielarten/ Ziel- nahmen- LRT der Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante Nr. gem. Maßnahme Liste BfN Geschützter Biotop Nasswiese 1.2/1.5 Rangfolge Art der Maß- der Maß- nahme nahme- varianten An Aufwuchs und Befahrbarkeit orientierte, ein- bis zweimalige Nutzung pro Jahr, vorrangig als Mahd mit Beräumung (mit angepasster Technik), ohne Düngemittel- und PSM-Einsatz, obligater Termin ± Juni, innerhalb des Erhaltungs- Gebietes möglichst gestaffelte Vorgehensweise oder maßnahme saisonal wechselndes, vorübergehendes Belassen von Saumstreifen auf bis zu 10% der Fläche (Erhalt eines fortlaufenden Blütenangebots, Gewährleistung des Aussamens typischer Pflanzenarten). 1 Dringlich- keit des Verantwort- Beginns der lichkeit Umset-zung sofort Bemerkungen Landwirtschaft/ Naturschutz Seite 2 von 3 Maßnahmenübersicht SCI 087 002-001-aGeschützter Biotop Nasswiese, Mopsfledermaus: 5 50001, Schmale Windelschnecke: 50002003-001-a7230: 15001, Mopsfledermaus: 50001. Schmale 7 Windelschnecke: 50002, Sumpf- Glanzkraut: 500032,897230, Sumpf- Glanzkraut1.9.1.1 004-001-a1Geschützter Biotop Kopfbaumreihe, Mopsfledermaus: 50001.1,62Geschützter Biotop Kopfweiden- reihe1.12.3 005-001-aGeschützter Biotop Nasswiese, Mopsfledermaus: 8 50001. Schmale Windelschnecke: 50002 006-001-a7230: 15002, Mopsfledermaus: 50001. Schmale 6 Windelschnecke: 50002, Sumpf- Glanzkraut: 50003 007-001-a7230: 15003, Mopsfledermaus: 50001. Schmale 13 Windelschnecke: 50002, Sumpf- Glanzkraut: 50003 0,43 1,59 0,80 0,22 Geschützter Biotop Nasswiese Geschützter Biotop Nasswiese 7230, Sumpf- Glanzkraut 7230, Sumpf- Glanzkraut An Aufwuchs und Befahrbarkeit orientierte, ein- bis zweimalige Nutzung pro Jahr, vorrangig als Mahd mit Beräumung (mit angepasster Technik), ohne Düngemittel- und PSM-Einsatz, obligater Termin ± Juni, innerhalb des Gebietes möglichst gestaffelte Vorgehensweise oder Erhaltungs- saisonal wechselndes, vorübergehendes Belassen von maßnahme Saumstreifen auf bis zu 10% der Fläche (Erhalt eines fortlaufenden Blütenangebots, Gewährleistung des Aussamens typischer Pflanzenarten). Beachtung BHG Schmale Windelschnecke. 1sofortLandwirtschaft/ Naturschutz 1sofortNaturschutz 1sofortNaturschutz 1.2/1.5An Aufwuchs und Befahrbarkeit orientierte, ein- bis zweimalige Nutzung pro Jahr, vorrangig als Mahd mit Beräumung (mit angepasster Technik), ohne Düngemittel- und PSM-Einsatz, obligater Termin ± Juni, innerhalb des Gebietes möglichst gestaffelte Vorgehensweise oder Erhaltungs- saisonal wechselndes, vorübergehendes Belassen von maßnahme Saumstreifen auf bis zu 10% der Fläche (Erhalt eines fortlaufenden Blütenangebots, Gewährleistung des Aussamens typischer Pflanzenarten). Beachtung BHG Schmale Windelschnecke.1sofortLandwirtschaft/ Naturschutz 1.9.1.1Fortsetzung bestehender Pflegemaßnahmen: einmal jährliche Pflegemahd mit Beräumung (ab September; teils auch später, zur Erlangung der vollständigen Samenreife Erhaltungs- von Liparis , Festlegung erfolgt durch UNB), 5 Jahre, dann maßnahme Erfolgskontrolle u. ggf. Fortführung/Modifikation (UNB) bzw. weiter wie BHG LRT 7230/Sumpfglanzkraut. Beachtung BHG Schmale Windelschnecke1sofortNaturschutz Fortsetzung bestehender Pflegemaßnahmen: einmal jährliche Pflegemahd mit Beräumung (± Juli), 5 Jahre, dann Erfolgskontrolle u. ggf. Fortführung/Modifikation (Festlegung durch UNB) bzw. weiter wie BHG LRT 7230/Sumpfglanzkraut. Beachtung BHG Schmale Windelschnecke1sofortNaturschutz 1.2/1.5 1.9.1.1 Fortsetzung bestehender Pflegemaßnahmen: einmal jährliche Pflegemahd mit Beräumung (± Juli), 5 Jahre, dann Erfolgskontrolle u. ggf. Fortführung/Modifikation Erhaltungs- (Festlegung durch UNB) bzw. weiter wie BHG LRT maßnahme 7230/Sumpfglanzkraut. Beachtung BHG Schmale Windelschnecke Erhaltung der Kopfweiden durch regelmäßiges Schneiteln in mindestens 5-jährigen Abständen, zeitlich alternierend Erhaltungs- und in Kleingruppen gestaffelt (so dass permanent maßnahme verschiedene Wuchsphasen kleinräumig wechselnd vorhanden) Erhaltungs- maßnahme Seite 3 von 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Libellen ? Vegetation ? Grundwasserabsenkung ? Biotop ? Düngemittel ? Mahd ? Graben ? Überschwemmung ? Feuchtwiese ? Biofilm ? Gefährdete Arten ? Gewährleistung ? Habitat ? Pflanzenart ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? Extensive Beweidung ? Angepasste Technologie ? Grundwasserstand ? Instandhaltung ? Grundwasser ? Chemische Schädlingsbekämpfung ? Anreicherung ? Erfolgskontrolle ? Landwirtschaft ? Wasserhaushalt ? Wasserstand ? Naturschutz ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2021-06-03

Modified: 2021-06-03

Time ranges: 2021-06-03 - 2021-06-03

Status

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