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10_Säugetiere

Description: Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Dietrich HEIDECKE, Thomas HOFMANN, Mat- thias JENTZSCH, Bernd OHLENDORF und Wolfgang WENDT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung In Sachsen-Anhalt leben heute 70 Säugetierar- ten. Der Liste rezenter Arten sind fünf weitere hin- zu zu fügen, die in die Kategorie „Ausgestorben oder verschollen“ eingestuft werden. Die Alpen- spitzmaus (GAHSCHE 1993), die Große Hufeisen- nase und der (Europäische) Nerz sind im 20. Jahr- hundert ausgestorben, der Wolf (BUTZECK et al. 1988) und der Elch bereits früher. Von den bei- den letztgenannten Arten treten jedoch sporadisch einzelne aus den osteuropäischen Populationen einwandernde Tiere auf. Nicht in die Rote Liste Sachsen-Anhalts aufge- nommen wurden im Gegensatz zur Bundesliste (BOYE et al. 1998) die in historischer Zeit für unser Land unwiederbringlich und z.T. weltweit ausge- storbenen Arten Pferd, Auerochse, Wisent und Bär (vgl. FRANK & NEUMANN 1999; BUTZECK et al. 1988) sowie die in historischer Zeit in der Elbe und Saa- le nachgewiesenen Wal-, Delphin- und Robben- arten. Sieben Arten der heutigen Säugetierfauna Sachsen-Anhalts sind als Neozoen zu betrach- ten. Sie wurden aus jagdlichen Motiven ausge- setzt (Damwild, Mufflon), wanderten aus osteuro- päischen Auswilderungsgebieten ein (Marder- hund), entwichen aus Gehegehaltungen (Bisam- ratte, Mink, Waschbär, Nutria) oder wurden sogar von Farmbesitzern in die Wildbahn entlassen (Nu- tria in den östlichen Bundesländern um 1990). Für diese Arten treffen die definierten Gefährdungs- kriterien ebenso wenig zu wie für die beiden gele- gentlich die Elbe aufwärts wandernden Robben- arten Seehund und Kegelrobbe. Einschränkend zur hier erfolgenden Gefährdungs- einstufung ist zu bemerken, dass die Kenntnisse über Vorkommen und Bestandsentwicklungen der Säugetierarten im Vergleich zu anderen Wirbel- tierklassen aufgrund ihrer versteckten oder nächt- lichen Lebensweise auch heute - von Art zu Art unterschiedlich - noch relativ gering und lücken- haft sind. Nur für einzelne Arten sind verallgemei- nerungsfähige Untersuchungsergebnisse oder Bestandsanalysen publiziert. Vergleichbare Abun- danzangaben aus früheren Zeithorizonten gibt es - abgesehen von den über lange Zeit geführten Jagdstatistiken (STUBBE 1989) - nur für wenige Arten (z.B. Biber, Hamster). Datengrundlagen Die Einstufung der heimischen Säugetierarten gemäss den vorgegebenen Bewertungs- und Gefährdungskategorien basiert auf der für die ers- te Fassung der Roten Liste erstellten Säugetier- ! liste (unpubliziert), ergänzt durch Angaben aus den erläuternden Darstellungen von GAHSCHE & HAFERKORN und OHLENDORF (in: FRANK & NEUMANN 1999) sowie weiteren zusammenfassenden Ver- öffentlichungen (ERFURT & STUBBE 1986, STUBBE & STUBBE 1994). Darüber hinaus lieferten Angaben aus den historischen Faunenwerken von SAXESEN (1834), BLASIUS (1857), SCHULZE (1890) und TA- SCHENBERG (1909, 1918) sowie zahlreiche in jün- gerer Zeit von den ehemaligen Bezirksarbeitsgrup- pen Artenschutz in Halle und Magdeburg und von den Arbeitskreisen Fledermäuse und Biberschutz gesammelte und archivierte Nachweis-Mitteilun- gen wertvolle Fakten zur Entwicklung der Säuge- tierfauna Sachsen-Anhalts. Die auf diesem Wege gewonnenen Grunddaten wurden in gemeinsa- men Beratungen der Autoren zur Definition von Verbreitung, Abundanz, Populationstrend und Gefährdungsursachen für die einzelnen Arten ausgewertet. Die für die Landesliste verwendete Nomenklatur und die Einschätzungen zum Arealstatus der ein- zelnen Arten orientieren sich am Europäischen Säugetieratlas (MITCHELL-JONES et al. 1999). Bemerkungen zu ausgewählten Arten, Gefähr- dungsursachen und erforderliche Schutzmaß- nahmen Die hier vorliegende zweite Fassung der Roten Liste weist erhebliche Abweichungen zur ersten Fassung (HEIDECKE 1992) auf. Diese ergeben sich aber im Wesentlichen aus der neuen Kategorisie- rung (zusätzlich Kat. G, D und V) und nur in Ein- zelfällen aus einer veränderten Gefährdungssitu- ation. Von den bestandsbildenden Arten sind ge- genwärtig 40 (53 %) als gefährdet einzustufen. Dazu kommen weitere 14 Arten (19 %) in den sonstigen Kategorien. Auf die Kat. 0 entfallen 5 Arten (7 %, s.o.). Sechs Arten (8 %) werden als extrem seltene oder Arten mit geographischer Restriktion (Kat. R) ein- gestuft. Die wenigen Nachweispunkte von der Gartenspitzmaus, der Teichfledermaus und der Nordischen Wühlmaus (JORGA & ERFURT 1987) markieren die durch Sachsen-Anhalt verlaufenden Arealgrenzen dieser Arten. Die Gartenspitzmaus hat die Elbe im Raum Magdeburg, in der Altmark und bei Wittenberg überschritten. Die Nordische Wühlmaus tritt in geeigneten Habitaten im Elb- Havel-Winkel auf. Für die Teichfledermaus gelan- gen in jüngster Zeit die ersten Quartiernachweise im Norden des Landes und im Harz. Ebenfalls nur wenige Einzelfunde sind von der Kurzohrmaus - konzentriert auf den Süden bzw. Südwesten des Landes (JENTZSCH 1987, 1992) - und der Zweifarb- fledermaus bekannt. Allerdings häufen sich neuerdings die Nachweise der letztgenannten Art in mikroklimatisch begünstigten Stadtgebieten. Die isolierten Vorkommen des Gartenschläfers auf den Felsblockfeldern im Oberharz sind als Reliktareal besonders schützenswert. Als vom Aussterben bedroht (Kat. 1: 12 %) auf- grund starken Bestandsrückganges, zu kleiner verinselter Populationen oder Verlust von Wochen- stubenquartieren werden Mops-, Bechstein-, Klei- ne Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Huf- eisennase, Hamster, Haselmaus, Wildkatze und Fischotter eingestuft. Die relativ kleine, aber of- fenbar stabile Harz-Kyffhäuser-Population der Wildkatze kennzeichnet den nordöstlichen Areal- rand in Mitteleuropa (PIECHOCKI 1990). Die ostdeut- sche Fischotterpopulation lässt gerade im Land Sachsen-Anhalt eine Tendenz zur Arealerweite- rung erkennen. Im Rahmen einer landesweiten Kartierung konnte die Wiederbesiedlung des Elbe- Mulde-Urstromtales einschließlich des Havel- so- wie des Ohre-Aller-Gebietes belegt werden (BIN- NER et al. 2003). Die übrigen gefährdeten Arten werden mit Aus- nahme der taxonomisch defizitären „Mückenfle- dermaus“ den Gefährdungskategorien 2 und 3 zugeordnet. Die auffälligste Veränderung in die- ser Gruppe betrifft den Elbebiber, für den die Elbe ein Jahrhundert lang das einzige Refugium war und heute noch der Verbreitungsschwerpunkt (1/3 des Gesamtbestandes) ist (HEIDECKE et al. 2003). Sei- ne aus konsequentem Schutz und intensiver Be- treuung resultierende Bestandszunahme und sich mehrende wirtschaftliche Konflikte sind Anlass für die erfolgte Rückstufung. Doch gerade aus die- ser Wechselbeziehung von Schutznotwendigkeit, Konfliktmanagement und zoogeographischer Rangordnung obliegt dem Naturschutz in Sach- sen-Anhalt eine besondere Verantwortung für die- se Unterart. Eine potentielle Gefährdung besteht durch Gewässerverunreinigungen sowie geplan- ten Ausbau der Elbe, dem wichtigsten Migrations- weg (HEIDECKE 1993). Alle Biberreviere ausserhalb der Schutzgebiete unterliegen starken Beeinträch- tigungen bis hin zur Habitatzerstörung und direk- ten Verfolgung. Entsprechend instabil und wech- selnd ist deren Besiedlung. Ausgehend von der o.g. Landesverantwortung sollten die notwendi- Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 5 6,7 Gefährdungskategorie R 1 2 6 9 13 8,0 12,0 17,3 Aus zwei Ordnungen der Säugetiere sind mittler- weile nahezu alle einheimischen Vertreter in der Roten Liste erfasst. So weisen Fledermäuse (100 % der Arten) und Insektenfresser (90 %) einen sehr hohen Gefährdungsgrad auf. Besonders nachhal- tig sind diese Arten durch Faktoren wie Nahrungs- mangel und Lebensraumverluste betroffen, die direkt durch Pestizidausbringung und Schadstoff- emission (Dezimierung der Nahrungstiere: Insek- ten), Devastierung geeigneter Jagdgebiete infol- ge der Flurneugestaltung und Zerstörung ihrer Wohnstätten verursacht werden. Eine Art der Insectivora (Alpenspitzmaus) gilt als verschollen, vier Arten werden aufgrund ihrer spe- zifischen Lebensraumansprüche (besonders Was- ser- und Zwergspitzmaus) und der Arealrandbe- siedlung als gefährdet und vier Arten in die Vor- warnliste eingestuft. Aber auch die noch häufige Waldspitzmaus wird von den genannten Negativ- faktoren in ihrer Bestandsentwicklung beeinflusst. Noch größer - zumindest wissenschaftlich belegt - ist die Gefährdung der heimischen Fledermaus- fauna (OHLENDORF & OHLENDORF 1996). Alle Arten sind generell direkt - wenn auch unterschiedlich stark - durch die langzeitig wirkenden (heute ver- botenen) DDT/DDE- und PCB-haltigen Pestizide und Holzschutzmittel (NAGEL 1998) und neuerdings durch Windkraftanlagen (BACH 2001; DÜRR 2002; RAHMEL et al. 1999) gefährdet. Hinzu kommt eine permanent fortschreitende Minderung des Nah- rungsangebotes infolge des Pflanzenschutzmittel- einsatzes, der nächtlichen Konzentration der In- sekten an künstlichen Lichtquellen (Lichtfallenef- fekt) und des landschaftlichen Strukturwandels (Beseitigung der habitatverbindenden Alleen und Feldhecken: BIEDERMANN 1998). Die wärmeliebenden, so genannten synanthropen Haus-Fledermausarten Mausohr, Breitflügel-, Nord-, Zweifarb-, Zwergfledermaus und Graues Langohr sind vor allem von den persistenten Wirk- stoffen der Holzschutzmittel bedroht. Ihre oft in Gebäuden befindlichen Wochenstuben und Ta- 3 7Rote Liste 40 9,353,3 Gesamt G 1Kategorien D V 5 8Sonstige Gesamt 14 1,36,718,7 10,7 gen Schutzmaßnahmen in einem Artenschutzpro- gramm festgelegt werden. Als eine der wesentli- chen Maßnahmen, u.a. als Bestandteil des inte- grativen Hochwasserschutzes bezeichnete der Arbeitskreis Biberschutz die Unterhaltung und Neuanlage von Biberrettungshügeln in den Über- flutungsauen. 75 Gesamt 75 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Säugetiere Sach- sen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Ro- ten Liste. !! gesschlafplätze bedürfen besonderen Schutzes, vor allem bei der Gebäudesanierung und städte- baulichen Rekonstruktions- und großflächigen Abrissmaßnahmen. Mit dem Ersatz der Fenster- läden durch Rollläden wurde das Quartierange- bot für die spaltendenbewohnenden Arten (Mops- und Bartfledermäuse) drastisch reduziert. Entspre- chend groß ist inzwischen das Angebot relevan- ter Technologien zur Herstellung von Fledermaus- quartieren im Zuge der Gebäudesanierung bzw. auch als Ausgleich für in der Abrissplanung vor- gesehene Objekte mit Fledermausbesatz (OHLEN- DORF 1995, SCHULENBURG et al. 2001, STAPEL 2001, HERMANNS et al. 2002). Für die waldbewohnenden Arten wie Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Wasser-, Fransen-, Bechstein-, Rauhaut- und Mückenfle- dermaus vermindert sich zunehmend das Quar- tierangebot infolge übermäßiger Holznutzung (ver- mindertes Durchschnittsalter der Wälder und Man- gel an Baumhöhlen) und forsthygienischer Maß- nahmen. Die Vergrasung der Wälder reduziert das Nahrungsangebot, da sich hierdurch die Überwin- terungsbedingungen für Insekten verschlechtern. Als vorrangige habitat- und quartiererhaltende Maßnahmen sind eine naturnahe Waldbewirt- schaftung, die Erhaltung natürlicher Waldmantel- säume sowie höhlenreicher Überhälter im Zuge der Walderneuerung und der Schutz von Park- und Feldgehölzen sowie die Neuanlage habitat- verbindender Flurgehölze als Ausgleichsmaßnah- me zu fordern. Eine weitere extrem gefährdete Gilde bilden die an Gewässer und Feuchtgebiete gebundenen Arten, besonders wenn sie wie Fischotter, Was- serspitzmaus und Iltis ihre tierische Nahrung vor- wiegend aus dem Wasser entnehmen und damit Schadstoffe akkumulieren, die sowohl Gesund- heitszustand als auch Vermehrung stark beein- trächtigen. Die Gewässergüte wird nicht nur durch direkte Einleitung von Abwässern, sondern im star- ken Maße auch von den in die Fließgewässer großflächig eingeschwemmten Agrochemikalien, Bioziden und Nährstoffen beeinflusst. Diese tra- gen ausser zur Schadstoffakkumulation auch zur Hypertrophierung bei. Der technische Gewässer- ausbau und die Trockenlegung von Feuchtgebie- ten bewirken nicht nur für die genannten Arten, sondern auch für „gewöhnliche Nagetierarten“ wie die Nordische und die Kurzohrwühlmaus großflä- chige Lebensraumverluste. Maßnahmen des Ha- bitatschutzes sollten auf eine ökologisch fundier- te ingenieur-biologische Gewässerunterhaltung orientieren. Obwohl Säugetiere im Vergleich zu anderen Taxa eine sehr hohe ökologische Anpassungsfähigkeit besitzen, setzt ihnen heute der Intensivierungs- grad in der Kulturlandschaft sichtbare Existenz- grenzen. Säugetiere benötigen zur Etablierung und Erhaltung überlebensfähiger Populationen z.T. größere Lebensräume als viele andere Tier- !" arten. Hinzu kommt, dass für Wanderungen und Ausbreitungsprozesse ein großflächiger Habitat- verbund zwingend notwendig ist. Diesen Erforder- nissen wirken mit rasanter Entwicklungsgeschwin- digkeit die Zerschneidung der Lebensräume durch Trassenneubauten, Landschaftszersiedelung und industrielle Agrarproduktion überproportional entgegen. Hase und Hamster als an Steppen und Agrarflächen angepasste, ursprünglich von der Landwirtschaft profitierende Arten, erleiden durch maschinelle Kulturbearbeitung und Bodenpres- sung hohe Verluste und Nahrungsmangel, so dass sie zum Teil auf Feldraine und Brachen auswei- chen (STUBBE et al. 1998, BACKBIER et al. 1998). Trassenquerungen von Fließgewässern und Wild- wechseln verursachen proportional zur Zunahme der Verkehrsdichte hohe Verkehrsopferzahlen bei allen Wildtierarten. Eine Minderung dieses Gefähr- dungspotentials ist nur durch Installation von Grün- brücken bzw. die Beachtung artenschutzrelevan- ter Grundsätze (MUNR 1999) bei der Anlage von Kreuzungsbauwerken über Gewässern zu errei- chen. Wenn auch die seltenen, international gefährde- ten Wandertierarten wie Wolf und Elch in der zwei- ten Fassung der Roten Liste nicht mehr als ei- genständige Kategorie ausgewiesen sind, so ver- dienen sie dennoch Beachtung und Schutz, besonders wenn sie in gefährdungsexponierten Bereichen zeitweilig auftreten. Ihnen sind die ge- fahrlose Rückkehr in ihr Vermehrungsgebiet bzw. eine erfolgreiche Wiederansiedlung zu sichern. Neu in die Rote Liste wurden die Kategorien V und D aufgenommen. Für Feldspitzmaus, Maul- wurf und Igel geben die oben für die Insectivora genannten Kriterien Anlass, sie in die Vorwarn- liste aufzunehmen. Hinzu kommt beim Igel die starke Gefährdung durch den Straßenverkehr. Das Kaninchen erlitt durch die Myxomatose starke Bestandseinbußen und ist heute nur noch insel- artig im Land verbreitet. Die an Ufern und in Feuchtgebieten siedelnden Populationen von Brand- und Schermaus sind einem zunehmenden Prädationsdruck durch den Mink sowie zunehmen- den Devastierungen des Lebensraumes ausge- setzt. Die Bestände des Eichhörnchens zeigen mit Ausnahme der im Siedlungsbereich lebenden Populationen eine rückläufige Tendenz. Das im Bestand offensichtlich stabilisierte Mauswiesel ist potentiell durch die flächenhafte Applikation von Rodentiziden gefährdet. Der Status von Scha- brackenspitzmaus, Zwerg- und Mückenfleder- maus, Westlicher und Östlicher Hausmaus, Hausratte und Luchs lässt sich erst nach gezielter Datenerfassung klarer definieren. Alle Nachweis- belege für die Zwergfledermaus und die Haus- maus müssen aufgrund der erst jüngst vollzoge- nen taxonomischen Artenauftrennung erneut überprüft und jeweils einer Art eindeutig zuge- ordnet werden.

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

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Language: Deutsch

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Issued: 2005-06-15

Modified: 2005-06-15

Time ranges: 2005-06-15 - 2005-06-15

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