API src

11_Vögel

Description: Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Vögel (Aves) des Lan- des Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Gunthard DORNBUSCH, Kai GEDEON, Klaus GEORGE, Reinhard GNIELKA und Bernd NICOLAI (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Im Jahre 1992 wurde die erste Rote Liste der Vögel des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt (DORNBUSCH 1992). Danach wurden in Deutsch- land die Definitionen der Gefährdungskategorien für Rote Listen auf der Grundlage von Vorgaben der IUCN verändert. 1998 erschien die Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (BINOT et al. 1998), worin die Rote Liste der Brutvögel (Aves) enthal- ten war (WITT et al. 1998), zuvor separat veröf- fentlicht als Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996). Die aktuelle Rote Liste der Brut- vögel Deutschlands folgte im Jahre 2002 (BAUER et al. 2002). Für die Neubearbeitung in Sachsen- Anhalt wurde nun das darin enthaltene Kriterien- schema verwendet. Lediglich die Zahlenwerte für Einstufungsgrenzen wurden so angepasst, dass sie entsprechend der Landesgröße von Sachsen- Anhalt etwa 5 % der Werte von Deutschland ent- sprechen. Datengrundlagen Die Datengrundlage dieser Roten Liste ist in An- passung an den Bearbeitungsrhythmus der Ro- ten Liste der Brutvögel Deutschlands das Jahr 1999. Zu dieser Zeit lag durch die quantitative Kartierung aller Brutvogelarten auf 60 % der Lan- desfläche eine hinreichende Datenbasis vor, um die Brutbestände abschätzen zu können. Die Trendeinschätzung beruht auf einem Expertenvo- tum, das sich auf Erfahrungen und großräumigen Vergleichen gründet. Bei Arten, deren Bestands- trends in den letzten 25 Jahren unterschiedlichen Entwicklungsrichtungen unterlagen, wurde die Gesamtentwicklung über diese Jahre betrachtet. Nur die Arten Auerhuhn Tetrao urogallus LINNAE- US, 1758 und Haselhuhn Tetrastes bonasia (LIN- NAEUS, 1758) wurden nicht in die Bewertung auf- genommen, da davon auszugehen ist, dass der- zeitige Vorkommen bzw. Beobachtungen aus- schließlich auf Wiederansiedlungsprojekte zurück- zuführen sind. Allgemeine Bemerkungen Da für die Einstufung in die entsprechenden Ge- fährdungskategorien für Vögel ausführliche Krite- rien erarbeitet wurden (BAUER et al. 2002), die im allgemeinen Teil dieser Roten Listen nicht aufge- führt sind, werden sie hier zum Verständnis der Bewertung der einzelnen Arten dargestellt. Nur für den Sonderfall, dass eine Art bisher in der Gefährdungskategorie 1 geführt und deren Erhal- tungszustand sich nicht wesentlich verbessert hatte, wurde das Kriterium „ar“ eingeführt. Wenn eine Art besonderen Risikofaktoren ausgesetzt ist, kann die auf Grund von Bestandsentwicklung, Bestandsgröße und Arealverlusten ermittelte Ge- fährdungskategorie für diese Art um eine Stufe erhöht werden. Risikofaktoren bei Vögeln sind: R1 - Enge ökologische Bindungen an spezielle, gefährdete Lebensräume, R2 - Abhängigkeit von Hilfsmaßnahmen, also Er- haltung des Bestandes nur durch besonde- re Maßnahmen des Naturschutzes sowie R3 - Aktuelle Bedrohung durch gegebene oder absehbare Eingriffe, d. h. laufende oder ge- plante Maßnahmen des Menschen, die merk- liche Bestandsreduktionen zur Folge haben werden. In der Roten Liste erfolgt die Anordnung der Ar- ten in alphabetischer Reihenfolge der wissen- schaftlichen Namen entsprechend DORNBUSCH (1999). Die Grundlage für die vorkommenden Tab. 1: Kriterien für die Einstufung in die Gefährdungskategorien der Roten Liste (nach BAUER et al. 2002). Kriterien ex ar a a1 a2 a3 b b1 b2 b3 c c1 c2 c3 c4 !& Beschreibung seit mindestens 10 Jahren kein regelmäßiges Brutvorkommen mehr und in den letzten 5 Jahren keine neue Brut unverändert hohes Aussterberisiko sehr starke Bestandsabnahme (> 50 % in 25 J.) oder sehr starker Arealverlust sehr selten (< 51 BP) oder an wenigen Stellen (< 6) vorkommend selten (< 501 BP) nicht selten (> 500 BP) starke Bestandsabnahme (> 20 % in 25 J.) oder starker Arealverlust (< 50 %) sehr selten (< 51 BP) oder an wenigen Stellen (< 6) vorkommend selten (< 501 BP) nicht selten (> 500 BP) keine deutliche Bestandsabnahme oder Bestandszunahme selten (< 501 BP) und früher viel höherer Bestand sehr selten (< 51 BP) und Vorkommen geographisch eng begrenzt sehr selten (< 51 BP), aber weit verbreitet nicht sehr selten (> 50 BP) Gefährdungskategorie bzw. sonstige Kategorien 0 1 1 2 / + Risikofaktor 3 / + Risikofaktor= 1 = 2 2 / + Risikofaktor 3 / + Risikofaktor V / + Risikofaktor= 1 = 2 = 3 3 / + Risikofaktor R / + Risikofaktor - / + Risikofaktor - / + Risikofaktor= 2 = 2 = 3 = V Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 12 5,7 Gefährdungskategorie R 1 2 13 13 18 6,2 6,2 Kategorien G D V - - 32 - - 15,2 8,6 3 17Rote Liste 73 8,134,8 Sonstige Gesamt 32 Gesamt 210 Gesamt 210 Tab. 2: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Vögel Sachsen- Anhalts. Tab. 3: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Roten Liste. 15,2 Vogelarten und ihre systematische Zuordnung bil- det die Artenliste der Vögel im Land Sachsen- Anhalt (DORNBUSCH 2001). Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Die gegenwärtige Avifauna des Landes hat sich langfristig in enger Beziehung zur Entwicklung der Kulturlandschaft in Mitteleuropa herausgebildet. In steigendem Maße wirken anthropogene Einflüs- se unmittelbar auf die Avifauna ein und führen zu Veränderungen. Wesentliche Einflüsse auf die Vögel haben Entwässerung und Eutrophierung, Nutzungsintensivierung und Bebauung der Land- schaft, anthropogene Störungen und Nutzungs- regelungen, Fremdstoffeinwirkungen und Techni- sierung. Bei bestimmten Arten führen diese Ein- flüsse zu Siedlungsdichteveränderungen, unge- nügender Reproduktion, negativer Bestandsent- wicklung, bestandsbedrohten Populationen sowie Lebensstätten- und Arealeinbußen. Das kann bis zum Verschwinden von Arten führen. So sind insbesondere Besiedler von Feuchtwiesen sowie Röhrichten, Flachwassersümpfen, Mooren, Step- pen- und Heidefluren, aber auch von naturnahen uralten Waldbestockungen, in Bedrängnis gera- ten. Deshalb ist es um so wichtiger, die Bestands- entwicklung einschließlich populationsökologi- scher Parameter der Vogelarten zu verfolgen und zu dokumentieren, um dann, beispielsweise im Rahmen von Roten Listen, Gefährdungen von Vogelarten aufzuzeigen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Mit Ausnahme von offensichtlichen Gefangen- schaftsflüchtlingen wurden in Sachsen-Anhalt bisher 373 Vogelarten nachgewiesen (DORNBUSCH 2001). Von 210 Arten sind Brutvorkommen bekannt geworden. Haben 1992 40 % der Brutvögel (86 Ar- ten mit Vermehrungsgästen und potenziell gefähr- deten Arten) Eingang in die Rote Liste gefunden (DORNBUSCH 1992), so sind es mit 73 Arten derzeit etwa 34,8 %. Danach gelten in Sachsen-Anhalt 12 Arten als ausgestorben oder verschollen, 13 Arten als vom Aussterben bedroht, 18 Arten als stark ge- fährdet, 17 Arten als gefährdet und 13 Arten als extrem selten und mit geografischer Restriktion. Weitere 32 Arten (15,2 %) werden in einer Vorwarn- liste genannt. Somit sind 50,0 % der in Sachsen- Anhalt vorkommenden Brutvogelarten in der Ro- ten Liste einschließlich der Vorwarnliste erfasst. Vergleicht man die Rote Liste von 1992 und die in der jetzigen Fassung, so ist zum einen auf Grund der neuen Kriteriendefinition mit stärkerer Berück- sichtigung der Bestandsentwicklung der Arten, aber zum anderen auch auf Grund langjährig durchgeführter Schutzmaßnahmen festzustellen, dass insbesondere die Großvogelarten wie beispielsweise Schwarzstorch (Ciconia nigra), Kranich (Grus grus), der nicht mehr in der Roten Liste enthalten ist, sowie Seeadler (Haliaeetus albicilla) weniger stark gefährdet sind. Dies be- deutet jedoch nicht, dass die Schutzmaßnahmen für diese Arten gelockert werden dürfen. In viel stärkerem Maße wird in der neuen Fassung auch deutlich, dass insbesondere die Vögel, die auf Grünland angewiesen sind oder Ackerflächen besiedeln, inzwischen einen außerordentlich ho- hen Gefährdungsgrad aufweisen oder mindestens in der Vorwarnliste genannt sind. Zum Schutz die- ser Arten gilt es zukünftig mindestens in den Vo- gelschutzgebieten der Europäischen Union (EU SPA) eine wesentlich stärkere Grünlandextensi- vierung vorzunehmen bzw. eine landwirtschaftli- che Nutzung auf ökologischer Grundlage umzu- setzen. Viele Vogelarten, die entweder eine starke Be- standsabnahme bei einem Bestand von mehr als 500 Brutpaaren aufweisen, oder bei einem Be- stand von mehr als 50 Brutpaaren keine deutli- che Bestandsabnahme oder Bestandszunahme, verbunden mit einem Risikofaktor aufweisen, las- sen sich nicht in die Rote Liste aufnehmen. Es sind jedoch die Arten, denen trotzdem mindestens in den nächsten 10 Jahren besondere Aufmerk- samkeit zu widmen ist. Deshalb werden sie hier in der Kat. V ausgewiesen. Danksagung Die Grundlagen zur Roten Liste der Vögel in Sach- sen-Anhalt sind vielen Avifaunisten zu verdanken, deren Daten Eingang in Materialsammlungen, Publikationen und Avifaunen gefunden haben. Allen Beteiligten, die damit zur Erarbeitung der Roten Liste sowie zum Schutz entsprechender Arten beigetragen haben, möchten wir an dieser Stelle herzlich danken. !' Art (wiss.)Art (deutsch)Kat. Bem. Acrocephalus arundinaceus (LINNAEUS, 1758)Drosselrohrsänger2Acrocephalus paludicola (VIEILLOT, 1817)Seggenrohrsänger0§ BA, VR, BK, BO, ex Acrocephalus palustris (BECHSTEIN, 1798)SumpfrohrsängerV§ BK, BO, b3 § BA, BK, BO, a2 03) 10) 11) 16) 17) 25) 06) 03) 16) 17) 25) 03) 12) 16) 17) 25) Acrocephalus schoenobaenus (LINNAEUS, 1758)Schilfrohrsänger2§ BA, BK, BO, a2 Actitis hypoleucos (LINNAEUS, 1758)Flussuferläufer1§ BA, BK, BO, b1, R3 03) 17) 25) 03) 09) 15) 16) 17) 25) Alauda arvensis LINNAEUS, 1758FeldlercheV§ BK, b3Alcedo atthis (LINNAEUS, 1758)EisvogelV§ BA, VR, BK, c4, R1Anas acuta LINNAEUS, 1758SpießenteR§ W-C/III, BK, BO, c206) 16) 25) § W-C/III, BK, BO, b116) 17) 25) 16) 17) 25) Anas clypeata LINNAEUS, 1758Löffelente2Anas crecca LINNAEUS, 1758KrickenteRAnas querquedula LINNAEUS, 1758Knäkente2Anthus campestris (LINNAEUS, 1758)Brachpieper2§ BA, VR, BK, b2, R1 Anthus pratensis (LINNAEUS, 1758)WiesenpieperV§ BK, b3 Anthus trivialis (LINNAEUS, 1758)BaumpieperV§ BK, b3 03) 16) 17) 25) Apus apus (LINNAEUS, 1758)MauerseglerV§ BK, b3 Aquila chrysaetos (LINNAEUS, 1758)Steinadler0§ WA-A/II, VR, BK, BO, ex Aquila pomarina C.L. BREHM, 1831Schreiadler2Asio flammeus (PONTOPPIDAN, 1763)Sumpfohreule2Athene noctua (SCOPOLI, 1769)Steinkauz1Aythya ferina (LINNAEUS, 1758)Tafelente3 Aythya nyroca (GÜLDENSTÄDT, 1769)Moorente1 Botaurus stellaris (LINNAEUS, 1758)Rohrdommel2 Bubo bubo (LINNAEUS, 1758)Uhu3 Burhinus oedicnemus (LINNAEUS, 1758)Triel0 Caprimulgus europaeus LINNAEUS, 1758Ziegenmelker2 Carduelis cannabina (LINNAEUS, 1758) Bluthänfling V Chlidonias niger (LINNAEUS, 1758)Trauerseeschwalbe2 Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758)Schwarzstorch3 Circus aeroginosus (LINNAEUS, 1758)RohrweiheV Circus cyaneus (LINNAEUS, 1766)Kornweihe1 Circus pygargus (LINNAEUS, 1758) Wiesenweihe 1 § W-C/III, BK, BO, c2 03) 16) 17) 25) 34) 03) 07) 12) § WA-A/III, BK, BO, a2 16) 17) 21) 25) 32) 03) 16) 17) 25) 40) 15) 16) 17) 25) 03) 15) 16) 17) 25) 03) 06) § WA-A/II, VR, BK, BO, c2, R2 03) 04) 17) 25) 35) 16) 17) 25) § WA-A/II, VR, BK, c2, R1 03) 04) 16) 17) 25) § WA-A/II, BK, a1 26) 28) 03) 16) 17) 25) § BK, BO, b2 02) 03) 04) § WA-A/III, VR, BK, ar 06) 10) 12) 25) 32) § BA, VR, BK, BO, b1 03) 04) 11) 12) 15) 17) 25) § WA-A/II, VR, BK, c3, R2/3 03) 04) 17) 25) 37) 03) 06) § BA, VR, BK, BO, ex 03) 16) 17) § BA, VR, BK, a3, R1/2 25) 40) § BK, b3 03) 15) 16) 17) 25) § BA, VR, BK, BO, b2, R1/2 03) 04) 25) § WA-A/II, VR, BK, BO, c3, 03) 04) 25) R1/2 17) 24) § WA-A/II, VR, BK, BO, b3 25) 40) § WA-A/II, VR, BK, BO, ar04) 17) § WA-A/II, VR, BK, BO, a103) 04) 25) 16) 17) 25) 01) 03) 06) 25) Coracias garrulus LINNAEUS, 1758Blauracke0§ BA, VR, BK, BO, ex Corvus monedula LINNAEUS, 1758Dohle3Crex crex (LINNAEUS, 1758)WachtelkönigV§ b3, R3 03) 07) 14) 16) 17) 25) 04) 07) 11) 12) § BA, VR, BK, c4, R3 Cuculus canorus LINNAEUS, 1758KuckuckV Emberiza citrinella LINNAEUS, 1758GoldammerV Emberiza hortulana LINNAEUS, 1758OrtolanV Falco peregrinus TUNSTALL, 1771Wanderfalke3 Ficedula parva (BECHSTEIN, 1794)ZwergschnäpperR Fulica atra LINNAEUS, 1758BlässhuhnV Galerida cristata (LINNAEUS, 1758)HaubenlercheV " 17) 25) § BK, b3 §, BK, b3 15) 16) 17) 25) 03) 15) 16) 17) 25) § BA, VR, BK, b3 15) 16) 17) 25) § WA-A/I, VR, BK, BO, c3, R2 03) 04) 17) 25) 31) § BA, VR, BK, BO, c2 10) 11) 12) 17) 25) 40) § BK, b3 § BA, BK, b3 03) 15) 16) 17) 25) 11) 12) 15) 16) 17) 25)

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Auerwild ? Brutvogel ? Kranich ? Seeadler ? Sachsen-Anhalt ? Haselhuhn ? Eutrophierung ? Huhn ? Röhricht ? Vogel ? Fluss ? Landesentwicklung ? Feldlerche ? Kartierung ? Moor ? Feuchtwiese ? Gefährdete Arten ? Grünland ? Wiederansiedlung ? Artenliste ? Bestockung ? Europäische Union ? Mitteleuropa ? Rote Liste der IUCN ? Ackerland ? Avifauna ? Kulturlandschaft ? Rote Liste gefährdeter Arten ? Anthropogener Einfluss ? Risikofaktor ? Naturschutz ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2005-06-15

Modified: 2005-06-15

Time ranges: 2005-06-15 - 2005-06-15

Status

Quality score

Accessed 1 times.