Description: Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Fische und Rund- mäuler (Pisces et Cyclostomata) des Landes Sachsen-Anhalt, unter Berücksichtigung der Wanderarten Bearbeitet von Bernd KAMMERAD, Otfried WÜSTEMANN und Uwe ZUPPKE (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung 1992 erschien die erste Rote Liste der Fische und Rundmäuler des Landes Sachsen-Anhalt, die den damaligen Erkenntnisstand dokumentierte. Ihr la- gen Untersuchungen zahlreicher ehrenamtlicher Mitarbeiter des Arbeitskreises Ichthyofaunistik der ehemaligen Bezirke Halle und Magdeburg sowie Angaben von an der Fischfauna interessierten Naturschützern, Sport- und Berufsfischern aus den Jahren zwischen 1980 und 1991 zugrunde (ZUPPKE et al 1992). Das Datenmaterial aus die- sen Jahren veranschaulicht den durch hohe Ab- wasserlasten gekennzeichneten Zustand der Ge- wässer, der sich auch im Arteninventar widerspie- gelte. Die zur objektiven Erfassung der Fischfau- na notwendigen Elektrofischfanggeräte fehlten weitestgehend. Inzwischen gehören moderne, leistungsfähige Elektrofischfanggeräte zur Stan- dardausrüstung bei ichthyofaunistischen Untersu- chungen. Daraus resultiert vor allem ein Erkennt- niszuwachs bei Fischarten, die mit den üblichen berufs- und angelfischereilichen Fangmethoden nur schwer zu erfassen sind. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kleinfischarten, ins- besondere solche, die am Boden bzw. im Boden- substrat versteckt leben, wie z.B. Schlammpeitz- ger, Steinbeißer und Neunaugenlarven. Dieser enorme Erkenntniszuwachs wird bereits bei WÜS- TEMANN (1996) sowie bei KAMMERAD et al (1997) anschaulich dokumentiert. Es ist aber ausdrück- lich darauf hinzuweisen, dass die positiven Ver- änderungen der Bestandssituation bei vielen Fischarten im Vergleich zur 1992er Roten Liste nicht nur auf einem verbesserten Kenntnisstand beruhen, sondern vor allem auch der Verbesse- rung der Wassergüte in den meisten Flusssyste- men Sachsen-Anhalts zugerechnet werden müs- sen. Die positiven Auswirkungen von stark ver- ringerten Abwasserbelastungen und die Zunah- me des Kenntnisstandes sind in vielen Fällen nicht sicher zu trennen. Datengrundlagen und Bemerkungen zu aus- gewählten Arten Trotz der verbesserten Untersuchungsmethodik ist die Datengewinnung bei Fischpopulationen bis heute mit großen Unsicherheiten behaftet. Durch die momentan überwiegende Erfassung mit der Methode der Elektrofischerei ergibt sich zwar ein guter Überblick über die Vorkommen der meisten Kleinfischarten, jedoch spiegeln die so ermittel- ten Häufigkeiten, vor allem bei Fischarten mit ho- her Fluchtdistanz (z.B. Rapfen, Zander, Ukelei), nicht die tatsächliche Zusammensetzung der Be- stände wieder. Darüber hinaus leiden faunistische Erfassungen bei Fischen generell unter methodi- schen Schwierigkeiten, weil alle Fangmethoden mehr oder weniger selektiv fischen. Erst die Kom- bination der verschiedensten Fangmethoden, insbesondere die der Elektrofischerei mit den zahl- reichen selektiven Netzfanggeräten der Berufsfi- scherei, liefert in größeren Gewässern ein annä- hernd ausreichendes Bild. So fand BRÜMMER (1994) noch zwischen der 60. und 70. Befischung des gleichen Gewässers eine weitere Fischart. Neu- entdeckungen seltener Arten in den verschiede- nen Flusssystemen sind vielfach auf Erfassungs- bzw. Kenntnislücken zurückzuführen (s. Weißflos- sengründling). Allerdings kann es sich im Einzel- fall auch um ungenehmigten Fischbesatz durch die Fischereiausübungsberechtigten handeln. Die umfassendsten Bestandsdaten liefern in der Re- gel Fangstatistiken der Berufsfischerei. Da in Sachsen-Anhalt aber nur noch ein knappes Dut- zend Berufsfischer tätig ist, basieren die Daten, die dieser Roten Liste zugrunde liegen, überwie- gend auf Fangmeldungen zur Elektrofischerei. Der Fischfang mit Gleichstrom ist eine schonende, jedoch laut Landesfischereigesetz nur unter be- stimmten Voraussetzungen zu genehmigende Fangmethode. Ausnahmegenehmigungen hierfür werden durch die obere Fischereibehörde des Landes Sachsen-Anhalt nur für notwendige wis- senschaftlich-faunistische Untersuchungen und für begründete Hegemaßnahmen der Fischerei- ausübungsberechtigten erteilt. Die dabei festge- stellten Fischarten und ihre Häufigkeiten müssen der oberen Fischereibehörde gemeldet werden. Das Datenmaterial wird in einem Fischartenka- taster gesammelt, welches bei Bedarf auch von anderen Behörden und Institutionen genutzt wer- den kann. Angaben der Angelfischerei werden zur ichthyofaunistischen Bestandserfassung nur noch soweit verwendet, wie sie verlässlich erscheinen oder durch ergänzende Untersuchungen beleg- bar sind. Die mit der Industrialisierung einhergehende zu- nehmende Abwasserbelastung der größeren Flüs- se, die kurz vor der Wende ihren Höhepunkt er- reichte, führte in der Vergangenheit dazu, dass die Erwerbsfischerei eingestellt werden musste. Verlässliche Erfassungsdaten über die Fischfau- "' na solcher Flusssysteme standen deshalb bis zur Wende kaum zur Verfügung. Mittlerweile gehören die Elbe und ihre großen Nebenflüsse aufgrund länderübergreifender Untersuchungsprogramme zu den gut untersuchten Gewässern. Defizite be- stehen bei den kleinen, fischereilich nicht genutz- ten Bächen und Grabensystemen (mit Ausnah- me des Harzes/Harzvorlandes). Diese Defizite beruhen weniger auf weißen Flecken sondern vielmehr darauf, dass infolge der Wassergütever- besserungen in den letzten Jahren rasante Wiederbesiedlungstendenzen zu verzeichnen waren, die wegen fehlender aktueller Untersu- chungen nicht belegt sind. Der Untersuchungs- bedarf bei der Fischfauna des Landes Sachsen- Anhalt ist deshalb trotz ständig zunehmender Er- kenntnisse unverändert hoch. Einen dem derzei- tigen Kenntnisstand angepassten Überblick über die Bestandsentwicklung der Rundmäuler (Cyc- lostomata) und Fische (Pisces) geben WÜSTEMANN & KAMMERAD (1999) in der aktuellen Checkliste des Landes Sachsen-Anhalt. Nach BLESS et al. (1998) wurden in deutschen Bin- nengewässern ca. 70 Arten Fische und Rundmäu- ler nachgewiesen. Eine exakte Zahlenangabe ist nicht möglich, da die taxonomische Zuordnung noch nicht abgeschlossen ist. In der vorliegenden Roten Liste erfolgte die taxonomische Zuordnung der Arten in Anlehnung an KOTTELAT (1997). Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen umfasste die autochthone Fauna der Fische und Rundmäu- ler in Sachsen-Anhalt höchstwahrscheinlich 50 Arten. Auch hier bestehen einzelne Unklarheiten, da vor allem die anadromen Wanderfische in den meisten Flüssen seit mehr als 100 Jahren ausge- rottet sind und ihre historischen Verbreitungsda- ten viele Mängel aufweisen. Wirtschaftlich unbe- deutende Arten (insbesondere Kleinfische) fehlen ebenfalls häufig in historischen Quellen oder sind ungenau beschrieben. Solche Arten mit unsiche- rer Zuordnung sind die Nase (Chondrostoma na- sus), der Schneider (Alburnoides bipunctatus) und der Stint (Osmerus eperlanus). Demgegenüber war es notwendig, Fischarten wie den Maifisch (Alosa alosa), die Finte (Alosa fallax) und die Flun- der (Platichthys flesus) in die sachsen-anhaltini- sche Fischfauna einzubeziehen (WÜSTEMANN & KAMMERAD 1999). Eine Sonderstellung nehmen bereits in historischen Zeiten ausgesetzte Arten wie der Karpfen ein. Auch für die Maränen des Arendsees, insbesondere für die Kleine Maräne (Coregonus albula), gibt es Hinweise, dass diese erst in historischer Zeit eingebürgert wurden. Ne- ben diesen ursprünglich heimischen bzw. seit lan- gem verbreiteten Arten wird in den Gewässern Sachsen-Anhalts eine zunehmende Anzahl von allochthonen Fischarten nachgewiesen. Die Mehr- zahl dieser Arten pflanzt sich unter natürlichen Bedingungen nicht oder nur sporadisch fort. Die Bestände sind auf frühere Besatzmaßnahmen der Binnenfischerei (z.B. Gras-, Silber- und Marmor- karpfen) und auf den heute illegalen Besatz durch # Angler (z.B. Bachsaibling), Zierfischzüchter (z.B. Blaubandbärbling) und Gartenteichbesitzer (z.B. verschiedene Störarten) zurückzuführen. Einzig der vermutlich bereits 1904 durch MAX VON DEM BORNE erstmalig ausgesetzte Zwergwels (Ameiu- rus nebulosus) bildet im Mittelelbegebiet größe- re, sich selbst reproduzierende Bestände. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich in naher Zukunft weitere Fremdfischarten in unsere Gewässer ein- nischen und heimische Arten verdrängen. Der Weißflossengründling (Gobio albipinnatus) wurde erstmals 1998 bei fischökologischen Un- tersuchungen in der Elbe im Land Sachsen-An- halt entdeckt (NELLEN et al. 1999). Weitere Unter- suchungen (GAUMERT 1998, NELLEN et al 1999, ZUPPKE 2000) an anderen Flussabschnitten zeig- ten, dass diese in Anhang II der FFH-Richtlinie eingestufte Kleinfischart flächendeckend in der Stromelbe verbreitet ist und offensichtlich aufgrund der großen Ähnlichkeit mit dem Gründling (Gobio gobio) bisher immer übersehen wurde. Die Ein- stufung in die Kategorie D ist daher sinnvoll. Im Jahr 1998 gelangen auch die Erstnachweise die- ser Art in Rhein und Oder. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Von den 50 Arten der potenziell natürlichen Fisch- fauna des Landes Sachsen-Anhalt mussten 32 Arten (64 %) in die vorliegende Rote Liste aufge- nommen werden. 8 Arten (16 %) sind ausgestor- ben oder müssen zumindest als verschollen gel- ten, da seit mehreren Jahrzehnten keine Nachwei- se mehr vorliegen. 3 Arten (6 %) sind noch immer Vom Aussterben bedroht, 12 Arten (24 %) Stark gefährdet und 5 Arten (10 %) Gefährdet. Die Kleine Maräne (Coregonus albula) und die Große Maräne (Coregonus lavaretus) des Arendsees wurden nunmehr der neuen Kategorie R zuge- rechnet, die Flunder (Platichthys flesus) der Ka- tegorie G. Die Flunder ist ein weit verbreiteter Brackwasserfisch, der auch weit in die Mittelläufe großer Flüsse aufsteigt, in Sachsen-Anhalt früher bis über die Saalemündung hinaus. Verbesserte Aufstiegsbedingungen am Wehr Geesthacht (neu- er Fischpass) sowie die bessere Wassergüte der Elbe ermöglichen der Flunder seit 1998 wieder ein Vordringen bis in die Mittelelbe hinein. Auch andere anadrome und potamodrome Wanderfi- sche profitieren von der verbesserten Passierbar- keit der Elbe und einiger ihrer Nebenflüsse, so z.B. Flussneunauge, Meerneunauge und Quap- pe. Die heute vereinzelt in der Elbe gefangenen Lachse stammen ausschließlich aus dem sächsi- schen Wiederbesiedlungsprojekt mit Fischen iri- scher und schwedischer Herkunft. Der großwüch- sige Elblachs ist unwiederbringlich ausgestorben. Das natürliche Aufkommen des Aals ist seit Jahr- zehnten rückläufig. Durch Besatzmaßnahmen der Angel- und Berufsfischerei wird diese Gefährdung in den Gewässern Sachsen-Anhalts nicht sicht- bar. Die bedrohlichen Bestandsrückgänge der na- Artengruppe marinlimnische Arten Fließgewässerarten Stillgewässerarten eurytope Arten Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 16,0 Artengruppe marinlimnische Arten Fließgewässerarten Stillgewässerarten eurytope Arten Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Gefährdungskategorie R 1 2 - 2 - - 1 9 2 - 2 - - 1 2 3 12 0 7 1 - - 8 4,0 6,0 24,0 3 1 2 2 - 5Rote Liste 10 13 6 1 30 10,060,0 D - 1 - - 1Kategorien G V 1 - - - - - - - 1 -Sonstige Gesamt 1 1 - - 2 2,02,04,0 - türlichen Population rechtfertigen die Einordnung des Aals in die Rote Liste Sachsen-Anhalts (WÜS- TEMANN 1996). Somit sind fast alle der ursprünglich hier vorkom- menden marinlimnischen Arten, 72 % der Fließ- gewässerarten, 50 % der Stillgewässerarten und 11 % der eurytopen Arten in der vorliegenden Ro- ten Liste enthalten. Die hohe Zahl der gefährde- ten Fließgewässerarten und der Langdistanzwan- derer zeigt, dass der Schwerpunkt der Gefährdun- gen nach wie vor bei den rheophilen Arten liegt, welche unverbaute Flusssysteme und unver- schmutzte Kies- und Geröllbänke zur Fortpflan- zung benötigen. Arten mit unspezialisierten Habi- tatansprüchen sind dagegen in der Regel weni- ger gefährdet. Die wichtigsten Gefährdungsursa- chen für die Fischfauna der Binnengewässer in Sachsen-Anhalt sind: Gewässerunterhaltungsmaßnahmen und bau- liche Eingriffe in den Fließgewässern zum Zwe- cke des Hochwasserschutzes, zur Verbesse- rung der Schifffahrtsverhältnisse und zur Auf- rechterhaltung einer intensiven Landwirtschaft, die Belastung der Gewässer mit Nähr- und Schadstoffen unterschiedlichster Art, Querverbauungen und Stauhaltungen, stetig zunehmende Wasserkraftnutzung mit un- zureichenden Fischschutzmaßnahmen an Re- chen- und Turbinenanlagen und fehlenden Ein- richtungen zur Gewährleistung des Fischabstiegs, unkontrollierter Aussatz von Fremdfischarten. Im Vergleich zum Jahr 1992 hat sich die Bedeu- tung der wichtigsten Gefährdungsfaktoren umge- kehrt. So gab es unmittelbar nach der politischen Wende viele Flüsse und Bäche, die infolge über- mäßiger Abwassereinleitungen auf großen Ab- schnitten bzw. sogar vollständig ohne Fischbesied- lung waren. Diese Situation hat sich in den letz- ten Jahren grundlegend geändert. Allein im Elbe- einzugsgebiet des Landes Sachsen-Anhalt wur- den in den Jahren zwischen 1991 und 2000 über 200 Kläranlagen nach dem Stand der Technik neu errichtet. Das führte zur Verbesserung der Was- serqualität und teilweise zur schnellen Wieder- Gesamt 11 18 12 9 50 Gesamt 11 18 12 9 50 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Fischfauna Sachsen-Anhalts, aufgeglie- dert nach Lebensraumtypen (SCHIEMER & WAIDBACHER 1992). Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Katego- rien der Roten Liste. besiedlung vormals verödeter Fluss- und Bach- abschnitte mit Fischen. Diese Wiederbesiedlung erfolgte überwiegend aus angrenzenden, weniger stark beeinträchtigten Gewässern mit Reliktpopu- lationen und betraf sogar Arten, die schon als verschollen galten. Bekannt geworden ist be- sonders das Beispiel der Schwarzen Elster, die aufgrund fehlender Querbauwerke auf sachsen- anhaltinischem Gebiet innerhalb von nur 4-5 Jah- ren mit 26 Fischarten von der Elbe her wieder neu besiedelt wurde. Ähnlich zu bewerten ist die Wiederbesiedlung der Elbe durch Barbe, Zährte, Quappe und andere anspruchsvolle Fischarten aus den Zuflüssen. Das zeigt, dass Fische ein enorm hohes Wiederbesiedlungspotenzial besit- zen, wenn sich die Lebensbedingungen wieder verbessern und eine Rückbesiedlung von erhal- tenen Reliktbeständen aus möglich ist. Mit der weiteren planmäßigen Erhöhung des kommuna- len Anschlussgrades an moderne Klärwerke kann sogar noch eine Verbesserung der Wassergüte prognostiziert werden. Lediglich bei einigen berg- baulichen Einleitern (insbesondere Salzbelastung durch den Kalibergbau und Althalden) sind keine Verbesserungen mehr zu erwarten; dies betrifft zum Beispiel die Salzbelastung der unteren Ohre. Hier werden für die nächsten Jahre sogar Ver- schlechterungen erwartet. Die heute landesweit praktizierte Einleitung von Oberflächenwässern, insbesondere aus Gewerbegebieten und von Ver- kehrsflächen direkt in die Vorfluter birgt die Ge- fahr, dass bei Havarien Wasserschadstoffe unmit- telbar in die Fließgewässer gelangen. Partielle Fischsterben können die Folge sein. Im Gegensatz zu den positiven Veränderungen bei der Wassergüte gewinnen seit etwa 1992 zu- nehmend wasserbauliche/schifffahrtsbauliche Maßnahmen an Bedeutung als Gefährdungsfak- toren für die Fischfauna in Sachsen-Anhalt. Eine ernst zunehmende Gefahr für die Lebens- bedingungen der Fischfauna der Elbe stellen die bereits erfolgten (seit 1992) und noch geplanten wasserbaulichen Maßnahmen zur Herstellung des Ausbauzustandes der Stromelbe von 1936 dar. #
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Language: Deutsch
Issued: 2005-06-15
Modified: 2005-06-15
Time ranges: 2005-06-15 - 2005-06-15
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