API src

absp-sutl-1_1-einfuehrung.pdf

Description: 1 Einführung – M. TROST 1.1 Aufgaben und Ziele des ABSP Arten- und Lebensräume sind einer der wichtigsten Ausgangspunkte und ein Hauptziel der Aktivitä- ten im Naturschutz. Im Komplex mit ihren abioti- schen Standortfaktoren bilden sie hoch komplizier- te Lebensgemeinschaften, Ökosysteme und Land- schaften, deren Funktionsweisen und wechsel- seitige Abhängigkeiten bis heute nur in Grundzü- gen verstanden werden. Gegenwärtig wird offen- bar, dass menschliches Wirtschaften mit zuneh- mender Intensität auch negative Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen hat. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Übernutzung der Naturressourcen zu abnehmen- der Fähigkeit der Ökosysteme zur Selbstregu- lation und zu einem Verlust von Gratisleistungen der Natur führt und letztlich die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, d.h. die Nutzbarkeit im öko- nomischen wie auch kulturellen Sinn, beeinträch- tigen kann. Die Arten und Lebensgemeinschaften sind hauptsächliche Elemente und wichtige In- dikatoren für die biologische Vielfalt. Rückgang der biologischen Vielfalt und des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft sind aktuelle Symptome für den nicht immer nachhaltigen Um- gang mit den natürlichen Ressourcen. Die internationale Gemeinschaft reagierte auf die weltweit vorhandenen Tendenzen des Rück- gangs von biologischer Vielfalt im Jahr 1992 mit Biodiversitätskonvention von Rio de Janeiro. In ihr übernehmen die unterzeichnenden Staaten ein- schließlich Deutschlands die Verpflichtung zur Erhaltung ihres Naturerbes an Arten, Genotypen, Lebensgemeinschaften und Lebensräumen. Im Einzelnen bedeutet das: • Bestandteile der biologischen Vielfalt zu bestimmen, die für deren Erhaltung und nach- haltige Nutzung von Bedeutung sind (Art. 7a), • durch Probenahme und andere Verfahren die nach Art. 7a bestimmten Elemente der biolo- gischen Vielfalt zu überwachen (Art. 7b), • Vorgänge und Tätigkeiten anzugeben, die er- hebliche nachteilige Auswirkungen auf die E r - hatung der biologischen Vielfalt haben (Art. 7c), • ein System von Schutzgebieten und Erhal- tungsgebieten einzurichten und Erhaltungs- leitlinien zu entwickeln sowie beeinträchtigte Ökosysteme zu sanieren und die Regenerie- rung gefährdeter Arten zu fördern (Art. 8), • die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die gegenwärtigen Nutzungen mit der Erhal- tung der biologischen Vielfalt und ihrer nach- haltigen Nutzung vereinbar sind (Art. 8). Kernpunkt des Übereinkommens ist es, Schutz und Nutzung der Biodiversität stets aus ökologi- scher, ökonomischer und sozialer Sicht zu be- trachten. Die ökologische Tragfähigkeit soll Maß- stab der ökonomischen und sozialen Entschei- dungen sein. Dies erfordert die Integration natur- schutzfachlicher Ziele in andere Politikfelder (DOYLE et al. 2005). Zur Umsetzung sollen natio- nale Strategien, Pläne oder Programme (Art. 6a) entwickelt werden. In der Europäischen Union wurde als wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätskon- vention und der Berner Konvention über die Er- haltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume von 1979 die FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992 verab- schiedet und in nationales Recht umgesetzt. Die darin benannten Tier- und Pflanzenarten, die Le- bensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie die auszuweisenden Besonderen Schutz- gebiete nehmen seitdem eine zentrale Rolle in den Naturschutzbestrebungen ein. Darüber hinaus ist in der Europäischen Union eine zunehmend aufeinander abgestimmte Umweltgesetzgebung zu verzeichnen, die die Bewahrung der natürlichen Vielfalt an Arten, Lebensgemeinschaften und deren Lebensgrundlagen zum Ziel hat. Neben der FFH- Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie gehö- ren dazu z. B. das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen, die Bon- ner Konvention für wandernde Tierarten und die EU-Wasserrahmenrichtlinie. In Deutschland ergeben sich aus der europäischen Gesetzgebung neue Herausforderungen und ver- änderte Schwerpunktsetzungen. So erforderte be- reits die Meldung der Besonderen Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie, aber auch die Erfüllung von Berichtspflichten, eine räumlich erweiterte und inhaltlich vertiefte Kenntnis der Vorkommen von Arten und Lebens- räumen. Gegenwärtig ist die Biodiversität als Bestandteil des Naturkapitals ein Schlüsselthema im Nach- haltigkeitsdiskurs geworden. Nach der seit 2002 bereits bestehenden nationalen Nachhaltigkeits- strategie wurde eine nationalen Strategie zur bio- logischen Vielfalt erarbeitet (BMU 2007, s.a. KÜCHLER-KRISCHUN & PIECHOCKI 2005, DOYLE et al. 2005). Zunehmend wird auch die Bedeutung arten- reicher Lebensräume mit hoher Biodiversität für den Klimaschutz und die nachhaltige Landnut- zung unter sich ändernden klimatischen Bedin- gungen betont (MLU 2007). Für die praktische Umsetzung von umweltpoliti- schen Zielvorgaben steht dem Naturschutz und der Landschaftspflege eine Reihe von Instru- mentarien zur Verfügung, die von Schutzgebiets- verordnungen bis zu praktischen Pflegemaßnah- 9 men reichen. Auch landwirtschaftliche Förder- möglichkeiten sind teilweise an die Einhaltung naturschutzfachlich relevanter Bewirtschaftungs- praktiken geknüpft. Ein effektiver Einsatz dieser Instrumentarien erfordert konkretes Wissen über Arten und Lebensräume als Entscheidungsgrund- lage. Der Landtag Sachsen-Anhalts hat diesen Anforderungen u. a. dadurch Rechnung getragen, dass er die Landesregierung mit Beschluss vom 21. 06. 1991 mit der Erstellung landesweiter Arten- und Biotopschutzprogramme beauftragt hat. Hauptaufgabe des Arten- und Biotopschutzpro- gramms ist es, die Naturschutzfachliche Daten- grundlage auf regionaler Basis zu schaffen und ei- nem breiten Nutzerkreis zugänglich zu machen. Der regional-naturräumliche Bezug ermöglicht es, Schwerpunkte und Besonderheiten des je- weiligen Landschaftsraumes innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt herauszuarbeiten. Neben der Datensammlung zum Bestand an Arten und Lebensräumen wird auch das Ziel verfolgt, Ziele des Naturschutzes regional zu konkretisieren und auf Konflikte mit anderen Landnutzern sowie dem entsprechende Lösungsmöglichkeiten hin- zuweisen. Im Gegensatz zu den auf einzelne Schutzgebiete bezogenen Schutzwürdigkeitsgutachten bzw. Pflege- und Entwicklungsplanungen verfolgt das ABSP grundsätzlich eine regional flächendecken- de Herangehensweise. Daher sind auch Aus- sagen zu Bereichen möglich, die bei rein schutz- gebietsbezogener Arbeitsweise mitunter unbe- rücksichtigt bleiben. Eines der wichtigsten An- wendungsgebiete der letzten Jahre war so z. B. die Gestaltung des Schutzgebietssystems Natura 2000. Die Meldung von Besonderen Schutzge- biete hat wesentlich auf die im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms zusammen- geführten Daten zurückgegriffen. Aber auch die Kenntnis der Vorkommen von Arten der Anhänge IV und V der FFH-Richtlinie, für die keine Schutz- gebiete ausgewiesen werden müssen und für die daher ein flächendeckender Schutzansatz erfor- derlich ist, wird im ABSP vorangetrieben. Damit wird zugleich eine Grundlage zur Erfüllung der FFH-Berichtspflichten an die Europäische Union geschaffen. Daneben sind die Ausarbeitungen eine Grundlage für: • Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen • Fachplanungen bestimmter Nutzungsbereiche (z. B. Regional- und Bauleitplanungen) • Biotopverbundplanungen • z. T. Landwirtschaftliche Förderungen ggf. unter Berücksichtigung von Cross Compliance. Dem Interessenabgleich mit konkurrierenden In- teressen wird dabei bewusst nicht vorgegriffen. Das Saale-Unstrut-Triasland gehört in Sachsen- Anhalt zu denjenigen Regionen, die in einer Kul- turlandschaft mit Jahrtausende währender Tra- dition vielfältige und artenreiche Lebensräume mit charakteristischer Eigenart bewahrt haben. Zur besonderen Biodiversität dieser Kulturland- schaft gehören hier vor allem auch Lebensräume und Arten, die unter den ausgesprochen trocken- warmen Bedingungen und spezifischen Formen der Landnutzung für Deutschland einzigartige Vorposten einnehmen oder Arealgrenzen aufwei- sen. Dieser Reichtum an Arten und Lebensräu- men ist zu großen Teilen das Resultat lange wäh- render Kultivierung des Landes. Gegenwärtig fin- den jedoch Änderungen der Landnutzung und der Bewirtschaftungsformen in einem bislang un- gekannten Ausmaß und Tempo statt. Während bestimmte Bereiche sehr intensivem Bewirt- schaftungsdruck unterliegen, drohen andere tradi- tionelle landwirtschaftliche Bereiche aus jeglicher Nutzung herauszufallen. Diese Entwicklungen werden auf Lange Sicht nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die Arten und Lebensgemein- schaften, auf die Landschaftsstruktur und damit auch auf diverse Gratisleistungen der Natur haben. Es ist eine Aufgabe des Naturschutzes, unter diesen neuen Rahmenbedingungen Wege aufzuzeigen, wie die biologische Vielfalt für die Nachwelt erhalten werden kann. Diese Aufgabe steht in engem Zusammenhang mit der Nach- haltigkeit der Landnutzung und der langfristigen Erhaltung von Bewirtschaftungsmöglichkeiten und Gratisleistungen des Naturhaushaltes. Dies entspricht auch dem Ziel der LEADER- Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kom- mission zur Entwicklung ländlicher Räume. Nur durch eine Nutzung wird eine nachhaltige Siche- rung der der Kulturlandschaft erreicht und gleich- zeitig Möglichkeiten zu ihrer ökonomischen Nut- zung erschlossen. Der Naturpark Saale-Unstrut- Triasland kann als strukturschwache Region mit einzigartiger historisch-kultureller Tradition und be- merkenswertem Artenreichtum in abwechslungs- reicher Landschaft in besonderem Maße von die- sem Ansatz profitieren. Das Arten- und Biotop- schutzprogramm verdeutlicht den Aspekt der bio- logischen Vielfalt und zeigt Wege auf, im Saale- Unstrut-Triasland gewerbliche, land- und forst- wirtschaftliche sowie touristische Nutzung in naturverträglicher Form zu gestalten. 1.2 Fachliche Quellen und Grundlagen In der Tabelle 1.1 wird nur eine Auswahl wichtiger Übersichtsarbeiten gebracht – die vollständige 10 Auflistung erfolgt in den jeweiligen Kapiteln. Tab. 1.1: ABSP Saale-Unstrut-Triasland - Übersicht über verwendete Datengrundlagen Datengrundlage Form der Aufbereitung / Veröffentlichung 1. Kartenmaterial Topographische Karten Übersichtskarte Sachsen-Anhalt - Verwaltungsausgabe, M 1 : 300.000LVermGeo, Landkreisgrenzen als digitaler Datensatz Topographische Karten M 1 : 10.000 (TK 10), M 1 : 25.000 (TK 25) und M 1: 50.000 (TK 50)LVermGeo, z. T. digital auf Rasterbasis als Grundlage des Datenbankprogramms WINART Digitale Amtliche Topographische Karten (TOP 50)LVermGeo, digital auf Rasterbasis Thematische Karten Landschaftsgliederung, M 1: 300.000Landschaftsprogramm LSA (1994), REICHHOFF et al. (2001), Abgrenzungen als digitaler Datensatz Gewässer - Zustand und Gefährdung, M 1: 300.000Landschaftsprogramm LSA (1994) Fließgewässerprogramm Sachsen-AnhaltLAU (1997), analog und digital auf Rasterbasis Deiche und ÜberschwemmungsgebieteLAU (1998), digitaler Datensatz Bodenübersichtskarte, M 1: 200.000GLA (1997), Karte analog und als digitaler Datensatz Potenziell natürliche Vegetation (pnV), M 1: 200.000LAU (2000), Einheiten als digitaler Datensatz Topographische Karte 1: 50.000 - Fachkarte der für den Naturschutz besonders wertvollen BereicheLAU (1996-2005), Karten analog und als digitaler Datensatz Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt (LSG, NSG, FND, NDF, GLB ... )Fortlaufend aktualisierte Daten als Karten analog und als digitaler Datensatz Schutzgebietssystem Natura 2000Karten analog und als digitaler Datensatz 2. CIR-Luftbilder Befliegung 1992/1993 sowie 2002, M ca. 1: 10.000 Diapositive, Kontaktkopien, digital 3. Kartierungen und Verbreitungsangaben Lebensräume und Nutzungen Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung auf Grundlage der CIR- Luftbildinterpretation (1992/93)digitaler Datensatz Selektive terrestrische Biotopkartierung M 1: 10.000Datenbank (BIO-Struktur) Flora, Fauna Floristische Kartierung Ostdeutschlands (Farn- und Blütenpflanzen) auf Rasterbasis (Quadranten der TK25)BENKERT et al. (1996), KORSCH (1999) Die Orchideen Sachsen-Anhalts – VerbreitungsatlasKALLMEYER & ZIESCHE (1996) Floristische Kartierung, LAU/Botanischer Verein Sachsen-Anhalt e. V.Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sachsen-Anhalt (WINART) Die Fischfauna von Sachsen-Anhalt - Verbreitungsatlas.KAMMERAD et al. (1997), Datenbank (WINART) Kartierung Amphibien und Reptilien Sachsen-AnhaltsMEYER et al. (2004), Datenbank (WINART) Atlas der Brutvögel Sachsen-Anhalts, Südteil, Kartierung auf Rasterbasis der TK 25 (AS)GNIELKA & ZAUMSEIL (1997) Fledermauskartierung des AK Fledermäuse Sachsen-Anhalt e. V.Datenbank (WINART) Verbreitungsangaben zu den Arten nach Anhang II und IV der FFH- RichtlinieLAU (2001, 2004) Tierökologische Untersuchungen in gefährdeten Biotoptypen des Landes Sachsen-Anhalt. I. Zwergstrauchheiden, Trocken- und Halbtrockenrasen.SCHNITTER et al. (2003) Auswertung von zoologischen Belegsammlungen in diversen Museen, Universitäts- und Privatsammlungenz. T. in Datenbanken verfügbar 4. Naturschutzfachplanungen und Gutachten Standarddatenbögen zu den Besonderen Schutzgebieten nach FFH- Datenbank (Formulare, Datei) Richtlinie diverse Schutzwürdigkeitsgutachten sowie Pflege- und Entwicklungspläne unveröffentlichte Studien und Gutachten 5. Fachplanungen/Landschaftsplanungen i. w. S. Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Landschaftsprogramm (1994), REICHHOFF et al. (2001) Landschaftsrahmenpläne 11

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Ländliche Entwicklung ? Landschaftspflege ? Sachsen-Anhalt ? Berichtspflicht ? Biotopverbund ? Genotyp ? Rio de Janeiro ? Bauleitplanung ? Landesregierung ? Naturschutzverordnung ? Wandernde Tierart ? Landnutzungsänderung ? Gefährdete Arten ? Pflanzenart ? Strukturschwaches Gebiet ? Tierart ? Artenschutzprogramm ? Berner Konvention ? EU-Vogelschutzrichtlinie ? FFH-Richtlinie ? Wasserrahmenrichtlinie ? Europäische Union ? Übereinkommen über die biologische Vielfalt ? FFH-Gebiet ? Natura-2000 ? Biodiversitätsverlust ? Naturkapital ? Artenvielfalt ? Biotopschutzprogramm ? Landschaftsstruktur ? Natürliche Ressourcen ? Naturpark ? Klimaschutz ? Ökologische Tragfähigkeit ? Übernutzung ? Wildlebende Tiere und Pflanzen ? Kulturlandschaft ? Nationales Recht ? Schutz der Biodiversität ? Flächennutzung ? Bewirtschaftungssystem ? Naturhaushalt ? Ökosystem ? Tourismus ? Biodiversität ? Schutzgebiet ? Schutzwürdigkeit ? Naturerbe ? Standortbedingung ? Datenerhebung ? Umweltrecht ? Probenahme ? Cross Compliance ? Naturschutz ? Landschaft ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2009-01-27

Modified: 2009-01-27

Time ranges: 2009-01-27 - 2009-01-27

Status

Quality score

Accessed 1 times.