Description: 14 Orthopteren im Naturschutz M. WALLASCHEK 14.1 Naturschutz und Naturschutzrecht In einem weiten Sinn umfasst Naturschutz die Gesamtheit der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensgrundlagen, in einem engeren Sinn die Gesamtheit der Maß- nahmen zum Schutz seltener und bestandsbe- drohter Arten (Artenschutz), seltener und ge- fährdeter Lebensräume und ihrer Lebensge- meinschaften (Biotopschutz) sowie für die Erho- lung wertvoller Landschaften (Landschafts- schutz). Naturschutz ist keine Naturwissen- schaft, sondern ein Politikfeld und eine ange- wandte Forschungsdisziplin, da er auf Wertent- scheidungen beruht. Er nutzt aber wissenschaft- liche Methoden und Erkenntnisse für die Formu- lierung, Umsetzung und Kontrolle seiner Ziele (DIERßEN 1990, JESSEL & TOBIAS 2002, SCHAE- FER & TISCHLER 1983, SEDLAG & WEINERT 1987, WEGENER 1998). Die Orthopteren können sowohl Gegenstand des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes als auch Mittel sein, allgemeine Ziele des Natur- schutzes zu definieren und zu verwirklichen. Un- ter dem ersten Gesichtspunkt ist darauf hinzu- weisen, dass die heimischen Geradflüglerarten nach § 1 BNatSchG (2002) als Teil von Natur und Landschaft allein schon auf Grund ihres ei- genen Wertes zu schützen sind. Darüber hinaus leisten sie im Sinne des Geset- zes wesentliche Beiträge zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutz- barkeit der Naturgüter. Zeugnis davon legen z.B. die Rolle von Chelidurella guentheri als wichtige pantophage Tierart im Hainsimsen-Buchenwald des Solling, die Nutzung von ca. 10 % der Pri- märproduktion europäischer Rasenökosysteme durch phytophage Acrididae, die Bedeutung von Orthopteren als Beute und Wirte sowie die Wir- kung zoophager Orthopteren ab (ELLENBERG et al. 1986, HARZ 1957, INGRISCH & KÖHLER 1998, MATZKE 2002). Bisher wenig beachtet wird, dass Orthopteren die Schutzgüter Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft wesentlich beeinflussen können. Jedem Wande- rer wird die Veränderung des Klangbildes der sommerlichen Landschaft auffallen, wenn er aus der Stadt in ein Wiesental eintritt – dort Straßen- lärm, hier ein Hauch von Süden im Zirpen der Grashüpfer. Wer Heidelandschaften mit und oh- ne die Gesänge von Feldgrille, Warzenbeißer oder Heideschrecke kennengelernt hat, wird de- ren Anwesenheit zu schätzen wissen. Die Landschaftsplanung ist die Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie hat deren Erfordernisse und Maßnahmen für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen (§ 13 BNatSchG 2002, JESSEL & TOBIAS 2002, SPITZER 1995). Da Orthopterenarten wesentliche Funktionen in den von ihnen besiedelten Ökosystemen erfül- len, viele von ihnen gut bekannte spezifische e- xistenz- und ausbreitungsökologische Ansprü- che stellen und das Landschaftsbild beeinflus- sen sowie effektiv erfasst und meist schon im Gelände determiniert werden können, eignen sie sich als Mittel der Landschaftsplanung. Sie liefern eine Reihe von Indikatoren, an denen der Ist-Zustand eines Planungsraumes, bezogen auf die Planungsaufgabe, dargestellt werden kann, die weiter die Bewertung des Planungs- raumes, die Formulierung von naturschutzfachli- chen Entwicklungszielen oder Leitbildern, die Aufstellung von Wirkungsprognosen oder die Beurteilung der Schutzwürdigkeit, die Ableitung von Maßnahmen oder Empfehlungen sowie Nachkontrollen ermöglichen. Dazu gehören z.B. zoogeographische Indikato- ren wie Anwesenheit und Häufigkeit expansiver oder regressiver Arten, autökologische Indikato- ren wie das Vorkommen stenotoper Arten, zoo- zönologische Kriterien wie die Vollständigkeit charakteristischer Artengruppen oder natur- schutzfachliche Kriterien wie die Zahl von Rote- Liste-Arten. Solche Indikatoren dürften auch für die neu ins Gesetz aufgenommene Umweltbeo- bachtung (§ 12 BNatSchG 2002) nützlich sein. Die Möglichkeiten zur Bewertung von sachsen- anhaltinischen Orthopterenlebensräumen mit Hilfe solcher Indikatoren hat WALLASCHEK (1996a) aufgezeigt. Im Folgenden wird der konkrete Beitrag der bis- her erarbeiteten Kenntnisse über die Orthopte- ren Sachsen-Anhalts zum Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz des Landes dargelegt. 14.2 Artenschutz 14.2.1 Verantwortlichkeit Sachsen-Anhalts für den Erhalt von Orthopterenarten Deutschland trägt für die Erhaltung einer Reihe von Heuschreckenarten Verantwortung, weil be- deutende Teile ihrer Areale bzw. ihrer Weltbe- stände oder isolierte Vorposten im Bundesgebiet liegen bzw. die Bestände in weiten Teilen des Areals gefährdet sind. Dabei werden die Katego- 231 rien „!! in besonderem Maße verantwortlich“, „(!!) in besonderem Maße für Vorposten verantwort- lich“ und „! stark verantwortlich“ unterschieden (MAAS et al. 2002). In den anderen Orthopteren- taxa wurde von uns nach Arten gesucht, welche die maßgeblichen Kriterien erfüllen. Diese Arten sind zugleich als zoogeographisch bedeutsame Arten aufzufassen (vgl. Kap. 14.2.2). Weil Naturschutz in Deutschland Ländersache ist, geht die Verantwortung auf die Bundeslän- der über, die Bestände dieser Species auf dem Landesgebiet besitzen. Daher wird hier die Verbreitung der entsprechenden in Sachsen- Anhalt vorkommenden Arten nochmals kurz be- schrieben (vgl. Kap. 7 bis 11). !! in besonderem Maße verantwortlich Deutschland ist lediglich für eine Art in besonde- rem Maße verantwortlich, und zwar für Isophya kraussii, da sich mehr als ein Drittel des Ge- samtareals und das Arealzentrum in Deutsch- land befinden (MAAS et al. 2002). Ihre Bestände liegen in Sachsen-Anhalt am Nordrand des Are- als. Sie kommt hier sehr wenig verbreitet und mit stationärer Arealdynamik im Harz, auf den nördlichen Randplatten des Thüringer Beckens sowie im Leipziger Land vor. Ein alter Fundort liegt nördlich von Magdeburg. (!!) in besonderem Maße für Vorposten ver- antwortlich Deutschland ist für die Erhaltung der Vorposten von acht Heuschreckenarten in besonderem Maße verantwortlich (MAAS et al. 2002). In Sachsen-Anhalt besitzen oder besaßen Gampsocleis glabra, Podisma pedestris und Stenobothrus crassipes reliktäre Vorposten, die mindestens 100 km von der nächst gelegenen Population entfernt liegen. Gampsocleis glabra verfügt im Land Schollene über zwei räumlich getrennte Bestände, die zu den größten in Mitteleuropa verbliebenen gehö- ren, wobei jedoch der Fortbestand allein der mi- litärischen Nutzung der Lebensräume geschul- det ist. Der letzte Nachweis von Podisma pe- destris reicht in das Jahr 1947 zurück. Alle bis- herigen Fundortangaben stammen aus dem Harz. Es ist nicht ganz auszuschließen, dass noch Bestände existieren. Die Vorkommen von Stenobothrus crassipes im sachsen- anhaltinischen Teil des Kyffhäusers bei Kelbra sind als nordöstliche Ausläufer der Thüringer Exklave zu betrachten (KÖHLER 2001). ! stark verantwortlich Bei Chelidurella guentheri, Barbitistes serricau- da und Nemobius sylvestris umfasst der in Deutschland liegende Arealteil zwischen einem Zehntel und einem Drittel des Gesamtareals. Außerdem befinden sich hier Verbreitungs- schwerpunkte aller drei Arten (MAAS et al. 2002). 232 Chelidurella guentheri ist wohl überall in den Waldlandschaften Sachsen-Anhalts zu finden. Die Vorkommen von Barbitistes serricauda be- finden sich in Sachsen-Anhalt an der nördlichen Arealgrenze. Besiedelt wird das Saale-Unstrut- Gebiet und der Harz. Ein alter Fundort liegt im Östlichen Harzvorland in Halle (Saale). Ange- sichts der geringen Fundortzahl, der aktuellen Funde in Niedersachsen und eines alten Fundes in Brandenburg kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass die Art in Sachsen-Anhalt bisher an nicht wenigen Stellen übersehen worden ist. Die Bestände von Nemobius sylvestris liegen in Sachsen-Anhalt an der nördlichen Arealgrenze. Die Art besiedelt den Saale-Unstrut-Raum rela- tiv geschlossen. Sie besitzt im Fläming und im Elbe-Mulde-Tiefland Exklaven. 14.2.2 Zoogeographisch bedeutsame Arten Entsprechend der in Kap. 5.3 aufgestellten Krite- rien werden in Tab. 22 unter Bezug auf die Er- gebnisse in Kap. 12 die zoogeographisch be- deutsamen Orthopterenarten Sachsen-Anhalts zusammengestellt. Dabei kann es zu Mehrfach- nennungen von Arten kommen. Aus Tab. 22 geht hervor, dass ein beachtlicher Teil der Orthopterenarten Sachsen-Anhalts al- lein schon aus zoogeographischen Gründen für den Naturschutz interessant ist. Dabei betrifft das nicht allein aus seiner Sicht negative Ten- denzen wie Bestandsrückgänge, Verluste von Teilen der Areale oder sogar Verluste von Arten, sondern ebenso auch Zugewinne an Beständen und Arealflächen oder die Tatsache, dass be- deutende Teile der deutschen Bestände einiger Orthopterenarten auf dem Landesgebiet liegen (pleistodemische Arten). Aus Letzterem ergeben sich für den sachsen- anhaltinischen Naturschutz besondere Aufgaben im Rahmen des Bundesgebietes, also eine Er- weiterung der in Kap. 14.2.1 beschriebenen Verantwortlichkeiten. Hinzuweisen ist darauf, dass sich unter den bis- her in Sachsen-Anhalt registrierten 13 sy- nanthropen Orthopterenarten mit Labia minor, Mantis religiosa, Blatta orientalis, Blattella ger- manica und Acheta domesticus immerhin fünf Arten befinden, denen der Aufenthalt im Freiland teils dauerhaft, teils zumindest zeitweise möglich ist. Eine Lösung von der Anthropozönose würde sie ebenfalls als zoogeographisch bedeutsam erscheinen lassen. Das scheint vor allem bei Mantis religiosa nicht völlig unmöglich zu sein, geht sie doch in Frank- reich bis zum 50°, in Osteuropa bis zum 53° Breitengrad. Das Mitteldeutsche Trockengebiet und der Saale-Unstrut-Raum liegen aber zwi- schen 51° und 52° nördlicher Breite. Außerdem besitzt sie in Berlin eine Exklave. Tab. 22: Zoogeographisch bedeutsame Arten in Sachsen-Anhalt (exkl. synanthrope). Alle Angaben mit Ausnahme pleistodemischer Arten auf das Landesgebiet von Sachsen-Anhalt und das Jüngere Subatlantikum bezogen; Arten alphabetisch geordnet. Kriterium (Artenzahl) Arten an der Arealgrenze (12) Arten am Arealrand (8) Arten in Exklaven (12) Erloschene Arten (4) Arten mit expansiver Are- aldynamik (5; lokal: 5) Arten mit regressiver A- realdynamik (3; lokal: 14) Pleistodemische Arten (Areal: 1; Deutschland: 6) Zoogeographisch bedeutsame Arten Barbitistes serricauda, B. constrictus, Conocephalus fuscus, Gomphocerippus rufus, Isophya kraussii, Leptophyes albovittata, Myrmecophilus acervorum, Nemobius sylvestris, Oedipoda ger- manica, Phaneroptera falcata, Phyllodromica maculata, Stenobothrus nigromaculatus, Tetrix ce- peroi Chorthippus vagans, Gryllus campestris, Psophus stridulus, Sphingonotus caerulans, Steno- bothrus lineatus, S. stigmaticus, Tetrix bipunctata, Tetrix tenuicornis Calliptamus italicus, Euthystira brachyptera, Gampsocleis glabra, Gomphocerippus rufus, Gomphocerus sibiricus, Locusta migratoria, Metrioptera bicolor, Nemobius sylvestris, Oecanthus pellucens, Podisma pedestris, Stenobothrus crassipes, Tettigonia caudata Calliptamus italicus, Gomphocerus sibiricus, Locusta migratoria, Podisma pedestris Chrysochraon dispar, Conocephalus fuscus, Metrioptera bicolor, Oecanthus pellucens, Phanerop- tera falcata; lokal expansiv: Chorthippus apricarius, Gomphocerippus rufus, Leptophyes puncta- tissima, Meconema thalassinum, Tettigonia caudata Oedipoda germanica, Psophus stridulus, Sphingonotus caerulans; lokal regressiv: Chorthippus montanus, C. vagans, Decticus verrucivorus, Gryllus campestris, Labidura riparia, Metrioptera brachyptera, Oedipoda caerulescens, Omocestus haemorrhoidalis, Phyllodromica maculata, Ste- nobothrus crassipes, S. nigromaculatus, S. stigmaticus, Stethophyma grossum, Tetrix bipunctata In Bezug auf das Areal als Teil des deutschen Bestandes: Chelidurella guentheri; In Bezug auf Deutschland: Chorthippus apricarius, Gampsocleis glabra, Labidura riparia, Lep- tophyes albovittata, Myrmecophilus acervorum, Tetrix ceperoi 14.2.3 Besonders und streng geschützte Or- thopterenarten Von den in Anlage 1 der BArtSchV (1999) ge- nannten 17 Orthopterenarten sind bisher sieben in Sachsen-Anhalt nachgewiesen worden (Tab. 23). Es handelt sich um eine Fangschrecken-, eine Langfühlerschrecken- und fünf Kurzfühler- schreckenarten. Mantis religiosa ist bisher nur kurzzeitig aufge- treten. Die dauerhafte Ansiedlung im Land als Folge von Verdriftung oder Verschleppung in geeignete Räume wie das Saale-Unstrut-Gebiet oder das Mitteldeutsche Trockengebiet wäre möglich. Das Wiedererscheinen von Calliptamus italicus ist angesichts der Vorkommen in Bran- denburg ebenfalls nicht auszuschließen. Der letzte Nachweis von Psophus stridulus stammt aus dem Jahr 1986 bei Dessau, ältere sind aus dem Harz bekannt. Bei diesen drei Arten sind nach der Ansiedlung bzw. nach dem Wiederfund Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Siche- rung und verträglichen Nutzung oder Pflege der Lebensräume zu treffen. Bei Gampsocleis glabra stehen sich die Nut- zungsinteressen der Bundeswehr und die Inte- ressen des Naturschutzes keineswegs konträr gegenüber. Die Erhaltung der Bestände bedarf aber der Fortführung der schon bisher vorbildlich gehandhabten Abstimmung zwischen Komman- dantur, Standortverwaltung, Bundesforstamt und Unterer Naturschutzbehörde, in einigen Punkten auch der Verfeinerung von Pflege- und Entwick- lungsmaßnahmen. Oedipoda germanica ist derzeit auf wenige Ge- biete im Saale-Unstrut-Raum bei Naumburg und Freyburg/Unstrut beschränkt, die ihren sehr spezifischen existenzökologischen Ansprüchen gerecht werden. Ein älterer Fundort am Süßen See ist erloschen, wobei hier die Wiederbesied- lung aufgrund des Landschaftswandels derzeit unwahrscheinlich ist. Oedipoda caerulescens und Sphingonotus cae- rulans sind weiter als die vorgenannten Arten verbreitet, lassen aber Schwerpunkte ihrer Verbreitung erkennen. Das könnte für die zu- ständigen Behörden Anlass sein, das Netz von Schutzgebieten und die sonstigen Naturschutz- maßnahmen auf Effektivität zu prüfen. Die bei- den Arten zeigen derzeit Verbreitungsschwer- punkte in den Folgelandschaften des Braunkoh- lebergbaus, in vom Sand- und Kiesabbau ge- prägten Räumen, auf Truppenübungsplätzen sowie im Bereich des Südlichen Landrückens und angrenzender Sandgebiete. Die erste Art besiedelt stärker als die zweite Landschaften, die reich an Kalk-, Silikat- und Schwermetallma- gerrasen sind bzw. auch suburbane Landschaf- ten. Da sich die existenzökologischen Verhält- nisse für beide Arten besonders in den Braun- kohlebergbau-Folgelandschaften und auf Trup- penübungsplätzen durch Nutzungsaufgabe oder –verminderung, Rekultivierung und Sukzession verschlechtern, erscheinen vor allem Erhaltung und verträgliche Nutzung oder Pflege natürlicher oder naturnaher Lebensräume wie offene Bin- nendünen, Sand- und Kiesufer, Sand-, Kalk-, Si- likat- und Schwermetallmagerrasen angezeigt. 233
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2007-01-12
Modified: 2007-01-12
Time ranges: 2007-01-12 - 2007-01-12
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