API src

V_H

Description: Vorwort Sachsen-Anhalt zählt flächenstatistisch nicht zu den großen Bundesländern Deutsch- lands, besitzt aber eine großartige Naturausstattung; die Stichworte Brockenkuppe so- wie das Bodetal im Harz, die Weinbaulandschaft an Unstrut und Saale, das Kleine Knaben- kraut, der Elbebiber und der Rotmilan sollen als wenige Belege dafür ausreichen. Es be- steht auch eine lange Tradition des Schutzes herausragender Naturgebilde und gefähr- deter Tier- und Pflanzenarten sowie einmaliger Kulturlandschaften. Nach der in Deutschland bisher frühesten aktenkundigen Schutzverordnung vom 10.04.1668 für die Baumannshöhle im Harz zum Schutz „eines sonderbaren Wunder- werkes der Natur“ reiht sich auch die neu entdeckte Schutzverordnung für die Teufels- mauer vom Juni 1833 in diese historischen Dokumente früher Naturschutzbemühungen ein. Bei der Durchsicht von Unterlagen im Jahr 2002 konnte das Unterschutzstellungs- jahr für die Teufelsmauer im nördlichen Harzvorland von 1852 auf 1833 korrigiert wer- den. In der Akte Nr. 9, der „Acta der Ortsbehörde zu Weddersleben betr. das Steinebre- chen an der Teufelsmauer“, bezeichnet der Landrat WEYHE sein bereits am 02.06.1833 verhängtes Verbot des Steinebrechens als „Verordnung“ und stellt klar, dass diese den Erhalt der Teufelsmauer selbst zum Ziel hat. Die Flächensicherungen reichen bis unmittelbar in die Gegenwart und orientieren sich derzeit besonders an europäischen Naturschutzrichtlinien. Auch zu Beginn des 21. Jahr- hunderts ist es noch nötig, Schutzgebiete auszuweisen; der rasante Rückgang zahlrei- cher Pflanzen- und Tierarten, die in der intensiv genutzten Landschaft keinen Lebens- raum mehr finden und die immer länger werdenden Roten Listen belegen dies. Deshalb ist die flächenbezogene Unterschutzstellung noch immer eines der wichtigsten Instru- mente des Naturschutzes. Über rechtliche Verordnungen können Rahmenbedingungen erhalten bzw. gefördert werden, die oftmals konsequente und langjährige Biotop- und Ar- tenschutzmaßnahmen erst möglich machen. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die 2001 begonnene Über- tragung von Flächen aus Bundesbesitz an die Länder. Auf Antrag werden vor allem Wald- flächen übereignet, sofern diese in bestehenden, streng geschützten Gebieten liegen und zukünftig weitgehend der ungestörten natürlichen Entwicklung überlassen wer- den. Seit 1991, dem Gründungsjahr des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, gehören u. a. die Führung einer landesweiten Übersicht aller geschützten Teile von Na- tur und Landschaft und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Naturschutz und die Landschaftspflege zu den originären Aufgaben des Fachbereiches Naturschutz. Ge- rade jetzt wieder einen summarischen Überblick zu verfassen, begründet sich in der an- stehenden Umsetzung der EU-Richtlinien. Danach sind NSG überall dort zur Sicherung von Gebieten des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 auszuweisen, wo die präferierten Instrumente der vertraglichen Vereinbarungen zur Sicherung der Schutz- zwecke und Erhaltungszustände nicht möglich bzw. wirksam sind. Auch können zukünf- tig NSG nicht nur in bereits schutzwürdigen Bereichen verordnet werden, sondern durch die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes und die in Kürze erfolgende Novellie- rung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch auf Entwicklungsflä- chen, die der ungestörten natürlichen Sukzession überlassen bleiben sollen, wie z. B. auf ehemaligen Truppenübungsplätzen und in Bergbaufolgelandschaften. 6 Mit diesem Ergänzungsband präsentiert die Fachbehörde für Naturschutz den dritten Titel über die Schutzgebiete Sachsen-Anhalts; alle am 01. Januar 2003 bestehenden Großschutz-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete werden vorgestellt sowie darüber hinaus Aktualisierungen der bereits beschriebenen Schutzgebiete vorgenommen. Erstmals sind nun alle „großen“ Flächenschutzkategorien in einem Buch aufgelistet, so- wohl die dem Landschaftsschutz und der naturnahen Erholung dienenden Landschafts- schutzgebiete und Naturparke als auch das Biosphärenreservat, welches beispielhaft die Nutzung und den Schutz von Großlandschaften demonstrieren soll, bis hin zum Na- tionalpark und den Naturschutzgebieten mit dem Vorrang der Sicherung der Arten- und Formenvielfalt. Während die landschaftsprägenden Elemente von Kulturlandschaften in den Land- schaftsschutzgebieten und Naturparken gut erkennbar sind und auch in der touristischen Werbung hervorgehoben werden, sind die Naturschutzgebiete für den uneingeweihten Laien meistens weder besonders schön noch auffällig. Dafür besitzen sie aber immens wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Sie sind Wuchsorte seltener und gefährdeter Pflanzenarten, die nur wenige Wochen im Jahr oder gar nicht durch ihre Blütenpracht bezaubern, sie können zeitweilige oder ständige Nahrungs-, Rast- und Lebensstätten von auffälligen, aber auch kaum allgemein bekannten Tierarten sein. So tauchen immer wieder Fragen nach dem Sinn von verordneten Einschränkungen bestimmter Nutzun- gen oder des Betretungsverbots außerhalb von Wegen auf. Bleiben diese Fragen unbe- antwortet, entstehen Verständnisprobleme für Naturschutzforderungen. Solche Ver- ständnisdefizite abzubauen, ist ein wesentliches Anliegen dieser Beschreibungen der Schutzgebiete. Also alles gewichtige Argumente, genau zu diesem Zeitpunkt den derzeitigen Stand der Schutzgebietsausweisung zu dokumentieren und damit den Eigentümern von Schutz- gebietsflächen, den Nutzern dieser Gebiete, den Verwaltungen im Land Sachsen-An- halt, den mit Planungen befassten Ingenieurbüros, den ehrenamtlichen Naturschutzbe- auftragten und -helfern sowie der naturinteressierten Öffentlichkeit umfassende Informa- tionen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen wurden durch einen großen Kreis von MitarbeiterInnen zusam- mengetragen und aufbereitet, dafür danke ich sowohl den Beteiligten im Landesamt für Archäologie, im Landesamt für Geologie und Bergwesen, im Landesamt für Landesver- messung und Geoinformation und im eigenen Haus sowie den KollegInnen in den Na- turschutzbehörden unseres Landes als auch den Autoren aus allen beteiligten Ingenieur- büros und ganz besonders den ehrenamtlich engagierten Mitarbeitern. Ich wünsche dem Ergänzungsband eine weite Verbreitung und eine positive Wirkung für den Schutz, die Pflege und die weitere Erforschung der geschützten Gebiete. Dr. Udo Kamm Präsident des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle (Saale), im Oktober 2003 7

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Biber ? Landschaftspflege ? Sachsen-Anhalt ? Rotmilan ? Bundesnaturschutzgesetz ? Landesplanung ? Naturschutzgesetz ? Gefährdete Pflanzenart ? Seltene Tierart ? Pflanzenart ? Tauchsport ? Tierart ? Truppenübungsplatz ? Unterschutzstellung ? Geoinformation ? Saale ? Unstrut ? Natura-2000 ? Rote Liste gefährdeter Arten ? Archäologie ? Naturpark ? Naturschutzgebiet ? Biosphärenreservat ? Bergbaufolgelandschaft ? Geologie ? Schutzgebietsausweisung ? Öffentlichkeitsinformation ? Kulturlandschaft ? Großlandschaft ? Landschaftsschutz ? Akte ? Landschaftsschutzgebiet ? Natura-2000-Gebiet ? Naturschutz ? Landschaft ? Schutzgebiet ? Naturhaushalt ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2010-05-11

Modified: 2010-05-11

Time ranges: 2010-05-11 - 2010-05-11

Status

Quality score

Accessed 1 times.