Description: Jahrgang 9 15. März 2003 Ausgabe 6 Die Ausbildungsmesse 2003 bot am vergangenen Woche- nende im Wittenberger Berufsschulzentrum umfassende Möglichkeiten, sich über die Lehrstellen zahlreicher Betriebe und Angebote mehrerer Bildungsträger zu informieren. Da- von überzeugten sich neben interessierten Jugendlichen un- mittelbar nach der Eröffnung auch Klaus Rauber (Abtei- lungsleiter Kultusministerium), Jürgen Kranepuhl (Arbeitsamt Wittenberg), Staatssekretär Dr. Rainer Hase- loff, Friedegund Müller (Leiterin des Amtes für Land- wirtschaft und Flurneuordnung) und Günter Schöley (1. Beigeordneter des Landrates) v. l. n. r. 2 Amtliches aus der Kreisverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Die 37. Sitzung des Kreistages Wittenberg findet am Montag, dem 31. März 2003 um 16.00 Uhr in der Sparkasse Wittenberg, Am Alten Bahnhof 3, Cafeteria, statt. Tagesordnung: – öffentlicher Teil – 1. Feststellung der ordnungsgemäßen La- dung, der Beschlussfähigkeit und der öf- fentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Niederschrift vom 3. Fe- bruar 2003 3. Information über in nichtöffentlicher Sit- zung gefasste Beschlüsse 4. Bericht des Landrates über wichtige An- gelegenheiten des Landkreises und seiner Verwaltung sowie Entscheidungen der be- schließenden Ausschüsse 5. DS 279/03 Beschluss Feststellen des Ausscheidens des Kreis- tagsmitgliedes Herrn Gröbner Verpflichtung des nächst festgestellten Be- werbers 6. DS 280/03 Beschluss Förderung des Neubaus eines Pflegehei- mes mit 40 Plätzen in Gräfenhainichen in Trägerschaft der Ambulanten Kranken- pflege 7. DS 281/03 Beschluss Haushaltskonsolidierungskonzept 2003 des Landkreises Wittenberg 8. DS 282/03 Beschluss 2. Lesung und Beschluss zur Haushalts- satzung und Haushaltsplan des Land- kreises Wittenberg für das Haushaltsjahr 2003 9. Beantwortung der Anfragen der Kreis- tagsmitglieder – nichtöffentlicher Teil – 10. DS 283/03 Beschluss Verdingungsunterlagen für die Aus- schreibung der Restabfallentsorgung ab dem 1. Juni 2005 Die Einwohnerfragestunde findet um 18.00 Uhr statt. Hensel Vorsitzender des Kreistages Öffentliche Bekanntmachung Die Sitzung des Schul- und Kulturausschus- ses des Kreistages Wittenberg findet am Mittwoch, dem 19. März 2003, um 17.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Wittenberg, Breit- scheidstr. 3, Großer Sitzungssaal, statt. Tagesordnung: – öffentlicher Teil – 1. Feststellung der ordnungsgemäßen La- dung, Beschlussfähigkeit und der Tages- ordnung 2. Protokollkontrolle 3. Information und Diskussion zum aktuel- len Stand der Schulentwicklung 4. 2. Lesung des Haushaltsplanentwurfes 2003 5. Information und Diskussion zum Haus- haltskonsolidierungskonzept (Beschluss- vorlage) 6. Information und Diskussion zur Förderung von Theaterprojekten 7. Sonstiges 18.00 Uhr Bürgerfragestunde – nicht öffentlicher Teil – 8. Personalangelegenheiten 9. Sonstiges Böhme Ausschussvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung Die nächste Sitzung des Sozial- und Ge- sundheitsausschusses findet am Donnerstag, dem 20.03.2003, um 17.00 Uhr im Sit- zungssaal der Kreisverwaltung, Breitscheid- straße 3 in Wittenberg statt. Tagesordnung: – öffentlicher Teil – 1. Abstimmung zur Tagesordnung, Proto- kollkontrolle, Einhaltung der Ladungsfrist 2. Beratung des Haushaltes 2003 des Land- kreises Wittenberg – Haushaltskonsolidierungskonzept 2003 – Antrag des Sozialausschusses zur Neueinstellung von Mitteln 3. Vorbereitung einer Seniorenkonferenz 4. Information zu den bisherigen Bemü- hungen der Beratungsstelle für Sinnes- behinderte zu alternativen Finanzie- rungsmöglichkeiten als Ersatz für die Kofinanzierung des Landkreises 5. Haushaltsanalyse des Sozialamtes per 28.02.2003 6. Sonstiges Dannenberg Ausschussvorsitzender Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Die 6. Sitzung des Regionalausschusses fin- det am Freitag, dem 11.04.2003, um 9.00 Uhr im Beratungsraum III der Landkreisverwal- tung Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) statt. Schwerpunkte der Beratung sind: Entwurf des Leitbildes, der Präambel, der Grundsätze und Ziele des Regionalen Ent- wicklungsplans der Region Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg; 15. März 2003 Zuordnung der Grundtypen des ländlichen Raumes gem. Landesentwicklungsplan; Information zum Arbeitsstand der Aufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes. Schindler Verbandsvorsitzender Orthopädischer Sprechtag für Versorgungsberechtigte Die orthopädische Versorgungsstelle des Am- tes für Versorgung und Soziales in Halle führt am Montag, dem 24.03.2003, einen Sprech- tag für Kriegsbeschädigte im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung, Wallstr. 1, 06886 Wit- tenberg durch. In der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr besteht die Gelegenheit, Anträge auf orthopädische Versorgungsleistungen zu stellen. Gleich- zeitig können Prothesen und orthopädische Schuhe vorgestellt werden. Versorgungsberechtigte, die die Absicht ha- ben, diesen Sprechtag aufzusuchen, sollten sich unbedingt vorher im Amt für Versorgung und Soziales Halle – Orthopädische Versor- gungsstelle (Tel. 03 45/52 76-215, -216) oder schriftlich (Maxim-Gorki-Str. 4–7 in 06114 Halle) anmelden. Information der Wirtschaftsförderungs GmbH Kostenloses Kurzprogramm für Existenz- gründer Vom 7. bis 10. April, jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr, veranstaltet das Institut für Orga- nisationsberatung Integra, Dessau, ein kos- tenloses 4-tägiges Existenzgründerseminar. Voraussetzung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Als Themen werden unter anderem behandelt: Ideenfindung, Finanzierungs- und Förder- möglichkeiten, Buchführung, steuerliche Pflichten, Absicherung des Unternehmens. Die Veranstaltung findet in den Räumen der WORKS gGmbH, Dessauer Straße 13, Lu- therstadt Wittenberg, statt. Telefonische Anmeldung unter 03491/462- 394 (Wirtschaftsförderungs GmbH des Land- kreises Wittenberg) ist erforderlich. Öffnungszeiten der WFG (Am Alten Bahnhof 3, WB) Montag 9.00–12.00 13.00–16.00 Uhr Dienstag 9.00–12.00 13.00–16.00 Uhr Spezieller Tag für Existenzgründer Mittwoch 9.00–12.00 13.00–16.00 Uhr Tag für Betriebe bis 5 Mitarbeitern Donnerstag – 13.00–18.00 Uhr Spezieller Tag für Existenzgründer Freitag 9.00–12.00 Uhr – Termine sind mit den Beraterinnen abzu- stimmen. Ein Termin ohne Voranmeldung kann grundsätzlich nicht erfolgen. Frau Zauner 03491/462-392 Frau Schürhoff 03491/462-393 15. März 2003 Bürgermeister besucht Immer wieder gibt es auf der kommuna- len Leitungsebene Veränderungen durch Bürgermeister- und Verwaltungsleiterneu- wahlen. Landrat Hartmut Dammer be- suchte kürzlich das neue Stadtoberhaupt in Elster. Peter Müller, erst seit kurzem im Amt, nannte dabei Sorgen und Nöte, aber auch Erfolge. Ähnlich verlief das Ge- spräch einige Tage später beim erneut ge- wählten Priesitzer Bürgermeister Bernd- Uwe Edler. Der im Rahmen der Dorferneuerung umgestaltete schmucke Ortskern fand beim Landrat besondere Anerkennung. Verordnung des Landkreises Wittenberg zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbetal – Prettin“ Aufgrund der §§ 20, 27, 45 und 57 Absatz 1 Nr. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 11. Fe- bruar 1992 (GVBl. LSA S. 108), zuletzt ge- ändert durch Artikel 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt und die Anpassung des Lan- desrechts vom 27. August 2002 (GVBl. LSA S. 372) und bei Einhalten des Verfahrens nach § 26 NatSchG LSA wird verordnet: §1 Erklärung zum Schutzgebiet Das im § 2 näher beschriebene Gebiet im Landkreis Wittenberg wird mit dem In-Kraft- Treten dieser Verordnung zum Landschafts- schutzgebiet (LSG) erklärt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Be- zeichnung „Elbetal – Prettin“. §2 Schutzgegenstand (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 868 ha. (2) Die genauen Grenzen des Landschafts- schutzgebietes sind in den 5 topografi- schen Karten im Maßstab 1 : 10 000 des Landesamtes für Landesvermessung und Datenverarbeitung Sachsen-Anhalt ein- getragen. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Schutzgebietsgrenze ist in den topo- grafischen Karten durch eine schwarze Punktreihe dargestellt; sie verläuft auf der Linie, welche die Punktreihe von außen berührt. Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den Zonen A und B. Die Grenzen der Teilflächen der Zone A sind in den topografischen Karten durch Amtliches aus der Kreisverwaltung eine grüne Punktreihe dargestellt; sie verlaufen auf der Linie, welche die Punkt- reihe von außen berührt. Die Flächen außerhalb der Teilflächen der Zone A sind Bestandteil der Zone B. (4) Verbale Beschreibung der Außengrenze: Die Schutzgebietsgrenze (zur Vereinfa- chung in der weiteren Beschreibung Gren- ze genannt) verläuft von dem auf der to- pografischen Karte: M-33-001-14-B-b-1 (Dommitzsch) markierten Punkt G in nordwestlicher Richtung entlang der süd- lichen Böschungsoberkante des Stadt- grabens. Die Grenze verläuft weiter in nordwestlicher Richtung auf der süd- lichen Böschungsoberkante der Bruchla- che und folgt weiter der südlichen Weg- kante nördlich des Gewässers Alte Elbe wiederum in nordwestlicher Richtung. Die Grenze verläuft dann entlang der nörd- lichen Seite der auf dem Acker angren- zenden Feldhecke weiter in nordwestlicher Richtung, schließt das Wäldchen an der Gemarkungsgrenze Axien ein und verläuft dann unter der 380 KV-Hochspannungs- leitung in südwestlicher Richtung. Nach ca. 930 m verläuft die Außengrenze direkt in südlicher Richtung durch die Acker- fläche, bis sie auf einen Feldweg trifft. Die Grenze verläuft dann in westlicher Rich- tung auf der südlichen Seite des Feldwe- ges. Der Westkante des Wäldchens, wel- ches an den Feldweg grenzt, folgt die Grenze in südlicher Richtung bis zum landseitigen Deichfuß. Sie verläuft wei- ter am landseitigen Deichfuß in westlicher Richtung bis zur Kreisgrenze Witten- berg, die gleichzeitig die Landesgrenze der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen ist. Sie folgt dieser Kreisgrenze/Landesgrenze in östlicher und südöstlicher Richtung zum Teil in der Mitte des Flusses Elbe, bis die Landesgrenze Sachsen-Anhalts und Sachsens und damit auch die Kreisgren- ze den Fluss Elbe in nördlicher Richtung kreuzt. Die Grenze verläuft dann an der Acker- und Wiesenkante der Wiesen nörd- lich der Hirschmühle in nordöstlicher und nordwestlicher Richtung, bis sie auf die Verbindungsstraße der Stadt Prettin zur Hirschmühle trifft. Sie verläuft dann wei- ter auf der östlichen Seite der Verbin- dungsstraße in südlicher Richtung, grenzt die Hirschmühle aus und verläuft in west- licher Richtung am landseitigen Deichfuß. Die Grenze umläuft dann die Streuobst- wiese und das Pappelwäldchen östlich der L 113 und verläuft dann an der östlichen Seite der L 113 bis zum landseitigen Deichfuß. Sie folgt wiederum dem land- seitigen Deichfuß in nordwestlicher Rich- tung bis zur Kreuzung mit dem südlichen Weg der Kiesseen Prettin. Die Grenze ver- läuft dann weiter an der nördlichen Weg- kante in nordöstlicher Richtung, grenzt das Betonwerk, den Badesee und die Bunga- lowsiedlung aus. Sie folgt dann dem Weg 3 südlich der Kiesseen an der nördlichen Wegkante in südöstlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Hinterfährstraße. Die Grenze folgt dann der nördlichen Weg- kante der Hinterfährstraße in östlicher Richtung, das neue Klärwerk ausgrenzend, bis ca. 50 m vor der Kreuzung mit der L 113. Die Grenze quert dann im rechten Winkel die Ackerfläche westlich der L 113 in nördlicher Richtung und stößt dann wie- der auf den Stadtgraben und hier auf den Punkt G. (5) Die Ausfertigungen der topografischen Karten und die Verordnung mit dem da- zugehörigen Erläuterungspapier sind bei der unteren Naturschutzbehörde und bei den Verwaltungssitzen der Stadt Prettin und der Gemeinde Axien zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Dienstzeiten niedergelegt. §3 Schutzzweck Das Landschaftsschutzgebiet ist als Teil der Landschaftseinheit „Elbetal“ von nachfolgend beschriebenem Charakter geprägt. Der Cha- rakter des Gebietes ist zu erhalten und zu ent- wickeln. Dieser wird insbesondere bestimmt durch: – die gebietsspezifische Arten- und For- menmannigfaltigkeit, wie sie in ihrer Komplexität im Landschaftsmosaik mitteleuropäischer Flusstalauen mit den angrenzenden Talsandterrassen auftre- ten, insbesondere der für diese Bereiche charakteristischen, historisch gewachse- nen Kulturlandschaft, – die gebietstypischen Vegetationsgesell- schaften naturnaher, waldreicher Über- flutungsauen mit subkontinentalen Flo- renelementen, die in dieser Ausdehnung in Mitteleuropa einmalig sind, – eine vielfältige, auentypische Fauna ein- schließlich zahlreicher bestandsbedrohter Arten. Zweck der Unterschutzstellung dieses Ge- bietes ist: 1. Der Erhalt und die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere: a) Schutz und Entwicklung der weitge- hend unzerschnittenen Auenlandschaft mit starker naturnaher Prägung ihrer Auenstandorte und der ausgeprägten hydrologischen Dynamik des Elb- stroms und einer damit einhergehenden Entwicklung naturnaher Flussufer mit der charakteristisch erhaltenen Vege- tationszonierung – Zonen A und B, b) Schutz, Erhalt und Entwicklung der Lebensstätten zahlreicher naturraum- typischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von: – naturnahen Kleingewässern sowie Alt- wasser der Elbe mit Verlandungszo- nen – Zonen A und B,
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2003-04-03
Modified: 2003-04-03
Time ranges: 2003-04-03 - 2003-04-03
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