Description: Verordnung des Landkreises Anhalt-Zerbst, des Lankreises Wittenberg, der kreisfreien Stadt Dessau zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Oranienbaumer Heide" Aufgrund der §§ 20, 27, 45 und 57 Absatz 1 Nr. 1 des Naturschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 11. Februar 1992 (GVBl. LSA S. 108), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 1998 (GVBl. LSA S. 28) und bei Einhal- ten des Verfahrens nach § 26 NatSchG LSA wird verordnet: §1 Erklärung zum Schutzgebiet Das im § 2 näher beschriebene Gebiet im Landkreis Anhalt-Zerbst, im Landkreis Wit- tenberg und in der kreisfreien Stadt Dessau wird mit dem Inkrafttreten dieser Verord- nung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) erklärt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Oranienbaumer Heide". §2 Schutzgegenstand (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 51,69 km². Die Flächengröße beinhaltet das Naturschutzgebiet "Mittlere Oranienbaumer Heide". Im Geltungsbereich der Verordnung des Re- gierungspräsidiums Dessau über das Naturschutzgebiet "Mittlere Oranienbaumer Heide" vom 16. Oktober 1998, Amtsblatt für den Regierungsbezirk Dessau, Nr. 11/1998, Seite 125, gelten die Bestimmungen der §§ 3 bis 11 dieser Verordnung nicht. (2) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in 8 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 des Landesamtes für Landesvermessung und Datenverarbeitung Sachsen-Anhalt eingetragen. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Schutzgebietsgrenzen sind in den topografischen Karten durch eine schwarze Punktreihe dargestellt, sie verlaufen auf der Linie, welche die Punktreihe von außen berührt. Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den Zonen A und B. Die Grenzen der Zone A sind in den topografischen Karten durch eine grüne Punktreihe dargestellt, sie verlaufen auf der Linie, welche die Punktreihe von außen berührt. Die Flächen außerhalb der Zone A sind Bestandteil der Zone B. (4) Verbale Beschreibung der Außengrenze Die innere Außengrenze des Landschaftsschutzgebietes ist identisch mit der Grenze des Naturschutzgebietes "Mittlere Oranienbaumer Heide" – Verordnung des Regierungspräsidiums Dessau vom 16. Oktober 1998, 1 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Dessau Nr. 11/1998, S. 125). Die äußere Außengrenze des Schutzgebietes verläuft von dem auf der topografischen Karte: M-33-001-D-a-2 (Dessau-Lange- Fichten)markierten Punkt G an entlang der östlichen Grenze der Forstabteilungen 3080, 3089, 3304, 3321 bis zur Waldkante südlich der L 131, dieser in südöstlicher Richtung folgend bis zur westlichen Grenze des Kasernengeländes Russisch Kapen, dieser in südlicher Richtung folgend und es querend bis zu der Gemarkungsgrenze Jüdenberg/Oranienbaum und folgt dann der östlichen Grenze des Dessora-Gewerbeparks bis zur südlichen Seite des Radweges auf der südlichen Seite der L 131, dieser Linie in südöstlicher Richtung folgend bis zur Kreuzung mit der Eisenbahnlinie. Auf der westlichen Seite des Bahndammfußes verläuft die Grenze weiter in südlicher Richtung bis zu einer südlichen Waldwegkante in den Forstabteilungen 3374 und 3373 bis zur Kreuzung mit der B 107, ca. 100 - 150 m folgt die Grenze auf der westlichen Seite der B 107 in südlicher Richtung und grenzt die Brückmühle gänzlich aus. Sie verläuft dann auf der südlichen Seite des Weges direkt in Verlängerung der Brückmühle in östlicher Richtung bis zur nächsten Wegkreuzung. Dann folgt die Grenze auf der westlichen Seite des Weges in nordöstlicher Richtung bis zur Stallanlage Goltewitz, den Ortsteil Goltewitz der Stadt Oranienbaum südlich ausgrenzend, weiter in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit dem Radweg R 1. Diesem auf der westlichen Seite des Weges in südlicher Richtung folgend bis nördlich von Jüdenberg die Grenze an der nördlichen Kante eines Waldweges im Forstrevier 2520 in westlicher Richtung folgt. Sie verläuft dann weiter an der Waldkante auf der östlichen Uferseite des Mühlbachs, der Wald- und Wiesenkante an der westlichen Bebauungsgrenze des OT Zschiesewitz der Gemeinde Jüdenberg in südlicher Richtung folgend bis nördlich der Pumpstation an der Ortsverbin- dungsstraße Jüdenberg. Danach folgt die Grenze dem östlichen Bachufer des Mühlbachs in nördlicher Richtung bis zur Grenze Wohnbebauung/Wald der Gemeinde Jüdenberg und dieser folgend bis zur Kreuzung mit der B 107, dieser auf der östlichen Seite in nördlicher Richtung folgend bis zur Annäherung der Gleise an die westliche Straßenseite. Die Grenze folgt dann dem westlichen Bahndammfuß in südlicher Richtung bis zur Gemarkungsgrenze Jüdenberg/Gräfenhainichen bzw. Jüdenberg/Zschornewitz, dieser folgend bis zur Ortslage Zschornewitz. Die Grenze verläuft dann in südwestlicher und westlicher Richtung, grenzt den Ort Zschornewitz und das Gewerbegebiet aus, folgt dann in westlicher Richtung der 110 kV- Leitung bis zum geplanten Gewerbegebiet der Gemeinde Möhlau, dieses ausgrenzend. Die Grenze verläuft dann in nördlicher Richtung bis südlich des Möhlauer Badesees, grenzt ihn sowie die daran angrenzende Bungalowsiedlung und den östlichen See (Russensee) aus und stößt anschließend auf die K 38, führt südwestlich von Möhlau um ein Waldgebiet und stößt auf die L 135, dieser auf der östlichen Straßenseite in nördlicher Richtung folgend bis zum Ortseingang des Ortsteils Sollnitz der Stadt Dessau. Dann folgt die Grenze in südöstlicher Richtung dem Kleinmöhlauer Weg 2 bis zur Ackergrenze und folgt der südlichen Böschungsoberkante des Mühlbaches in westlicher Richtung und dann entlang des östlichen Weges um den Sollnitzsee in nördlicher Richtung, grenzt die Stallanlage nördlich von Sollnitz aus und verläuft dann entlang der östlichen Seite der Straße L 135 bis zur Kreuzung Kleutsch/Schwarzer Stamm, grenzt die Bebauung vom Schwarzen Stamm aus und verläuft dann auf der südlichen Wegkante bis zum Forsthaus Schwarzer Stamm und trifft hier wieder auf den Ausgangspunkt G. (5) Die Ausfertigungen der topografischen Karten und die Verordnung mit dem dazugehörigen Erläuterungspapier sind in den unteren Naturschutz- behörden des Landkreises Anhalt-Zerbst, des Landkreises Wittenberg, der kreisfreien Stadt Dessau und bei den Verwaltungssitzen der Stadt Oranienbaum, der Gemeinden Jüdenberg, Möhlau, Zschornewitz und der OT Kleutsch und Sollnitz der kreisfreien Stadt Dessau zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Dienstzeiten niedergelegt. §3 Schutzzweck Das Schutzgebiet liegt an der Grenze zweier Großlandschaften. Die Schutzgebietsflächen liegen aber ausschließlich in der Großlandschaft des Nordsächsischen Heidelands der Düben-Dahlener Heide; diese wurden über- wiegend durch Vorgänge während des Pleistozäns geschaffen. Das Landschafts- schutzgebiet zeichnet sich durch ein charakteristisches Landschaftsbild aus. Offen- landbiotope und Pioniergesellschaften stehen in einer Wechselbeziehung zu ausge- dehnten geschlossenen Waldbereichen und bauen eine gebiets- und naturraumtypi- sche Landschaft auf; sie entstand im zentralen Bereich hauptsächlich infolge einer ehemals intensiven Nutzung durch die sowjetische Armee. Zweck der Unterschutzstellung des Gebietes ist: 1. Der Erhalt und die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere: a) Erhalt und Entwicklung schutzwürdiger Pflanzengesellschaften in ihren Sukzessions- und Altersstadien - Zone A b) Schutz und Förderung offener und geschlossener Vorwaldbereiche mit Trockenrasen und Zwergstrauchheiden – Zone A c) Erhalt und Entwicklung naturnaher Waldbiotope und Waldränder unter dem Aspekt, dass diese auf Dauer eine ökolgische Schutz- und Erholungsfunktion neben der Rohstoffproduktion ausüben können – Zonen A und B d) Erhalt und Entwicklung naturnaher Gewässer, eingeschlossen der 3
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU
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Language: Deutsch
Issued: 2009-03-02
Modified: 2009-03-02
Time ranges: 2009-03-02 - 2009-03-02
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