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Kapitel 13/14 Lurche und Kriechtiere Rote Listen Sachsen-Anhalt 2020

Description: Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 345–355 13 14 Bearbeitet von Wolf-Rüdiger Grosse, Frank Meyer und Marcel Seyring (4. Fassung, Stand: März 2019) Einleitung Traditionell werden Lurche und Kriechtiere auch heute noch zu einer Gruppe zusammengefasst, obwohl es taxonomisch dafür keine Begründung gibt. Trotzdem behält auch die moderne Herpetologie als Wissen- schaftsgebiet diese Gliederung bei. Lurche (Amphibia) besitzen sehr komplexe Habitatansprüche. Die meis- ten von ihnen suchen für unterschiedlich lange Zeit Gewässer auf, um sich zu reproduzieren und die Larval- entwicklung zu vollziehen. Nach einer Metamorphose schließt sich der Landaufenthalt an. Die Tiere wandern in den Sommerlebensraum und später im Jahr bezie- hen sie das Winterquartier. Zwischen den einzelnen Teillebensräumen finden oft ausgeprägte saisonale Wanderungen mit standort- und artabhängig variab- len Distanzen statt. Das komplizierte Gefüge von Habi- tatkomplexen und Verhaltensweisen macht die Lurche sehr anfällig für vielfältige Beeinträchtigungen wie die derzeitigen drastischen Lebensraumveränderungen oder den Klimawandel. Damit sind sie aber auch ein Gradmesser des Zustandes unserer Umwelt, wie sie der Mensch verändert hat. Die Verbreitungsmuster der Kriechtiere (Reptilia) orientieren sich weitgehend an den thermoökologischen Gegebenheiten der Land- schaft. Eine ausreichend lange Aktivitätsperiode mit der Möglichkeit des erfolgreichen Abschlusses des Fortpflanzungszyklus muss zum dauerhaften Überle- ben gewährleistet sein. Gerade bei eierlegenden Arten ist der Erfolg der Fortpflanzung wesentlich von den Temperatur- und Feuchteverhältnissen des Eiablage- platzes abhängig. Zu tiefe Temperaturen verzögern den Schlupf und verringern die Chancen der Jungtiere, vor der Winterperiode Reserven anzulegen. Die Lebens- raumansprüche der Kriechtiere werden in der Kultur- landschaft in immer geringerem Maße erfüllt, so dass die negativen Folgen von Zerschneidungs- und Isola- tionseffekten nicht ausbleiben. In Deutschland kommen 20 Arten von Lurchen vor, von denen 18 in Sachsen-Anhalt anzutreffen sind (Günther 1996, Glandt 2014). Von den 14 bundesweit nachgewiesenen Kriechtierarten sind sechs in Sach- sen-Anhalt heimisch. Die erste Rote Liste der Lurche und Kriechtiere Sachsen-Anhalts (Buschendorf & Uthleb 1992) basierte auf den Beobachtungsdaten von 1978 bis 1989 aus den Bezirken Halle und Magdeburg der ehemaligen DDR. Diese wurden im Rahmen der Be- zirksarbeitsgruppen für Feldherpetologie im Kultur- bund der DDR erhoben („Schiemenzdatei“, veröffent- licht in Schiemenz & Günther 1994). Damals wurden Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) 13 Lurch- und sechs Kriechtierarten in die Rote Liste aufgenommen. Die wesentliche Datengrundlage der zweiten Roten Liste der Lurche und Kriechtiere Sach- sen-Anhalts (Meyer & Buschendorf 2004) bildeten die Daten eines ehrenamtlichen Projektes im Zeitraum von 1995 bis 2001 durch den Landesfachausschuss Feldherpetologie des Naturschutzbundes Deutsch- lands zur landesweiten und flächendeckenden Kartie- rung der Herpetofauna Sachsen-Anhalts, veröffent- licht in Meyer et al. (2004). Die zweite Rote Liste führte 14 Lurch- und fünf Kriechtierarten auf. Datengrundlagen Der nunmehr vorgelegten dritten Rote Liste der Lur- che und Kriechtiere Sachsen-Anhalts liegt der Daten- fundus der zweiten Herpetofauna Sachsen-Anhalts zugrunde (Grosse et al. 2015). Für diese existierte eine umfassende Datenbank, die sämtliche histori- schen und aktuellen (bis zum Jahr 2014) Funddaten von Lurchen und Kriechtieren unseres Bundeslandes vereint. Die Datenbank umfasst insgesamt 75.977 für Rasterfrequenzen auswertbare Datensätze (Ein- zelbeobachtungen), wobei 65.792 Datensätze auf die Meldung von Amphibien und 10.185 Datensätze auf Reptilienfundpunkte entfallen. Für die Einschät- zungen der Gefährdungssituationen und der daraus resultierenden Einstufung in die dritte Rote Liste des Landes wurden die aktuellen Verbreitungsdaten aus dem Erfassungszeitraum von 2001 bis 2014 herangezogen. Zudem erfolgte eine Beurteilung der Bestandsveränderungen anhand eines Vergleiches der Erfassungsdaten beider Landesherpetofaunen (Zeiträume: 1990er Jahre bis 2000 und 2001 bis 2014). Dieser war besonders interessant und natur- schutzfachlich relevant, da in beiden Zeiträumen eine nahezu flächendeckende Erfassung feldherpe- tologischer Daten in unserem Bundesland stattfand und somit eine gute Vergleichsbasis vorlag. Ein- schränkend ist anzumerken, dass die Erfassungen zur aktuellen Herpetofauna stark auf die FFH-Arten fokussiert waren und somit ausgewählte „Nicht- FFH-Arten“, wie z.B. die Waldeidechse oder der Feuersalamander, in den Daten des Erfassungszeit- raums 2001 bis 2014 unterrepräsentiert sind. Bemerkungen zu ausgewählten Arten Für die in der vorliegenden Roten Liste aufgeführten Arten wird im Folgenden näher auf die aktuelle Situ- ation in Sachsen-Anhalt sowie die jeweiligen Gefähr- dungsfaktoren und die sich im Vergleich zur zweiten Fassung der Roten Liste (Meyer & Buschendorf 2004) ergebenden Änderungen eingegangen. 345 Lurche und Kriechtiere Streichungen aus der Roten Liste Seit Beginn der systematischen Erhebung von her- petologischen Daten wurden immer wieder Funde der Europäischen Sumpfschildkröte gemeldet (z. B. Buschendorf 1984, Gassmann 1984). Bisher wurde die Art als ausgestorben (Kategorie 0) in der Roten Liste unseres Bundeslandes geführt (Meyer & Buschendorf 2004). Da es sich bei einem Teil der bisher beobachte- ten Tiere nachweislich um südosteuropäische Exem- plare handelte, ist bis dato fraglich, ob die Art jemals in unserem Land autochthon vorkam. Selbst durch intensive Recherchen konnte nach wie vor kein Beleg für ein früheres indigenes Vorkommen der Art erbracht werden, weshalb ein solches nach Einschätzung der Autoren nahezu auszuschließen ist. Die Europäische Sumpfschildkröte wird daher in der vorliegenden Roten Liste nicht mehr aufgeführt. Alle Hinweise auf Vorkom- men von Sumpfschildkröten sollten dennoch intensiv verfolgt und festgestellte Tiere nach Möglichkeit mole- kulargenetisch getestet werden. Einstufung in die Gefährdungskategorie 1 Die Kreuzotter ist in Sachsen-Anhalt schon seit langem nicht nur die seltenste, sondern auch die am stärksten gefährdete Reptilienart. Sie ist aktuell nur noch in 12 Messtischblättern (TK25) nachgewiesen (Westermann 2015a). Trotz intensiver Nachsuche in Regionen bekannter Altvorkommen konnte die Kreuz- otter seit dem Jahr 2001 mit nur noch 32 Nachwei- sen für das gesamte Bundesland bestätigt werden. Immerhin wurden im Kartierzeitraum 1990 –2000 noch 70 Fundmeldungen erfasst, wonach die Art bereits in der zweiten Fassung der Roten Liste als seltenste Schlangenart Sachsen-Anhalts galt (Meyer & Buschendorf 2004). Die Gründe für den alarmierenden Rückgang der Vorkommen, welcher klar mit einem bundesweiten Trend korrespondiert, sowie die nur noch sehr geringen Individuendichten im jüngsten Erfassungszeitraum seit 2001 sind bisher unbekannt. Diskutiert werden u. a. Faktoren wie der Klimawandel (v. a. bezogen auf die Austrocknung von Feuchtgebie- ten und Mooren) sowie die verstärkte Prädation durch Schwarzwild und den Waschbären. Durch die sehr geringen Individuendichten in den verbliebenen Vor- kommen sind das Fortbestehen der einzelnen Popula- tionen und der Austausch zwischen den Vorkommen sehr stark gefährdet. Auf Grund dieser alarmierenden Situation wird die Kreuzotter in die Kategorie 1 („vom Aussterben bedroht“) hochgestuft. Einstufung in die Gefährdungskategorie 2 Die Kategorie 2 („stark gefährdet“) hat in der vorlie- genden neuen Roten Liste den größten Zuwachs er- halten, was ein klarer Hinweis auf die sich verschlech- ternde Bestandssituation der Lurche und Kriechtiere im Land ist. Unter den als „stark gefährdet“ eingestuften Arten stellt sich die Situation bei der Kreuzkröte inzwischen als besonders dramatisch dar. Zwar ist sie bei Aus- wertung der Rasterfrequenz 2001–2014 grundsätzlich noch weiter verbreitet, innerhalb der Populationen gab es seit der Veröffentlichung der letzten Roten Liste allerdings gravierende Bestandseinbrüche und zahlrei- che lokale Aussterbeereignisse. Die Kreuzkröte findet in Sachsen-Anhalt nahezu keine geeigneten Primär- habitate mehr vor und besiedelt fast ausschließlich Sekundärstandorte. Dabei sind vor allem die noch aktiv genutzten und kürzlich stillgelegten Abbaustandorte (Ton-, Sand-, Kiesgruben, Braunkohletagebaue etc.) und militärische Übungsplätze sowie flache, tempo- räre Kleingewässer in agrarisch genutzten Gebieten (Acker- und Grünlandsenken) von besonderer Rele- vanz für den Erhalt der Art. Gute Quellpopulationen befinden sich fast nur noch im Bereich von aktiven Abbaustandorten. Durch die weitere Intensivierung des Abbaus sowie die Nutzungsaufgabe der Standorte mit anschließender Flutung (v.a. Kohletagebaue), Ver- füllung, Aufforstung oder Nutzung als Deponie gehen auch aktuell noch zahlreiche dieser für den Erhalt der Art wichtigen Habitate verloren. Der häufig zu beob- achtende Besatz von Restgewässern mit Fischen be- schleunigt die Aussterbeprozesse an solchen Standor- Abb. 1: Habitatverluste durch großflächige Freiflächenphotovoltaikanlagen auf zuvor nutzungsaufgelassenen Konversionsstandorten - hier ehemaliger Militärflugplatz Allstedt (FFH-Gebiet „Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt“; FFH0135LSA) (Foto: F. Meyer). Abb. 2a, b: Großflächige Aufforstungen sowie Restlochflutungen – wie hier in der Goitzsche bei Bitterfeld – führen in der Bergbaufolgelandschaft zu dramatischen Habitatverlusten, v. a. für die Besiedler von Pioniergewässern wie die Kreuzkröte (Foto: F. Meyer). Abb. 3: Der landesweit an- haltende Rückgang der Hüteschäferei erschwert immer stärker die schutzverträgliche Pflege wertvoller Trockenlebensräume, wovon ins- besondere Zauneidechse und Glattnatter betroffen sind – hier Dissaugraben bei Karsdorf (Foto: F. Meyer). Abb. 4: Die Sukzession ehemaliger Freiflächen stellt einen der Hauptgefährdungsfaktoren für die Kreuzotter dar – hier ehemals individuenreiche, heute vollkommen verwaiste Habitatfläche im nordwestlichen Zeitzer Forst (Foto: F. Meyer). Abb. 5: Die Zerschneidung von Amphibienlebensräumen durch Verkehrswege und der damit einhergehende Tod durch Überfahren ist nach wie vor in allen Landesteilen ein wichtiger Gefährdungsfaktor; Wechselkröte im Gewerbegebiet Queis (Foto: M. Seyring). Abb. 6: Der zunehmende Fischbesatz in Amphibienlaichgewässern stellt für zahlreiche Arten und deren Populationen eine hohe Gefährdung dar; hier: Goldfischbesatz in der Sandgrube Eckberg bei Warnstedt, einem bedeutenden Habitat für Kreuz-, Wechsel- und Geburtshelferkröte sowie den Kammmolch (Foto: A. Westermann). Abb. 7: Ein inzwischen typisches Bild an den Laichgewässern im Frühjahr: Prädation eines Grasfrosches (Foto: W.-R. Große). Abb. 8: Lebensraumverlust durch großflächige Gewerbe- ansiedlungen, hier Gewerbegebiet Halle-Neustadt mit früheren Vorkommen von Kammmolch, Teichmolch, Knoblauchkröte, Wechselkröte und Erdkröte (Foto: F. Meyer). 346 Lurche und Kriechtiere 2a 1 2b 3 4 5 6 7 8 347

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Language: Deutsch

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Issued: 2020-08-31

Modified: 2020-08-31

Last harvest: 28.04.2026 02:21

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