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Description: 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen-Anhalt GENTHIN Fachgebiet Physikalische Umweltfaktoren - 2017 EU-Lärmkartierung GENTHIN 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie GENTHIN InhaltsverzeichnisSeite 1.Gesetzliche Grundlagen der EU-Lärmkartierung3 2.Berechnungsverfahren VBUS und VBEB3 4. 4.1 4.2Kartierungsumfang für GENTHIN Beschreibung der relevanten Hauptverkehrsstraßenabschnitte Berechnung der Emissionspegel für die zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz gemäß VBUS 3. 5. 5.1 Verwendete digitale Daten der Landesvermessungs- und Landesstraßen- bauverwaltung 5.3Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen mit VBUS Grafische Darstellung der Geräuschsituation in der gewichteten Tag-Abend-Nacht-Karte in farbigen 5-dB-Flächen beginnend ab Geräuschpegeln LDEN > 55 dB(A) Grafische Darstellung der Geräuschsituation in der Nacht-Karte in farbigen 5-dB-Flächen beginnend ab Geräuschpegeln LNight > 50 dB(A) Statistische Daten zur Lärmsituation in GENTHIN 7.Anhang 5.2 6. Literatur Fachgebiet Physikalische Umweltfaktoren - 2017 5 5 6 6 6 7 7 7 8 10 -2- EU-Lärmkartierung GENTHIN 1. 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Gesetzliche Grundlagen der EU-Lärmkartierung Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Der Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie wird vor allem verursacht vom Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie von Industriegebieten in Ballungsräumen. Die wesentlichen Gesetze und Vorschriften zur Erstellung der EU-Lärmkarten werden hier aufgeführt: §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) mit der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), an Straßen (VBUS), an Flugplätzen (VBUF), durch Industrie und Gewerbe (VBUI) und der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB). Seitens der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) wurden 2011 die aktualisierten LAI-Hinweise zur Lärmkartierung und 2017 die aktualisierten LAI-Hinweise zur Lärm- aktionsplanung zur Verfügung gestellt, deren Schwerpunkte bei der Aktualisierung der EU- Lärmkartierung berücksichtigt worden sind. Im Rahmen der 3. Stufe der EU-Lärmkartierung wurden in Sachsen-Anhalt Aktualisierungen an den Ergebnissen der 2. Stufe der EU-Lärmkartierung (2012) vorgenommen, die auf den aktuellen Ergebnissen der Bundesverkehrswegezählung 2015 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur basieren. Alle Ergebnisse der aktualisierten EU-Lärmkartierung sollen in erster Linie einer Bestands- aufnahme/eines Vergleiches innerhalb der EU dienen und stellen somit lediglich ein statistisches Instrumentarium dar. Ansprüche oder Verbindlichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen des Schall- schutzes an bestehenden Straßen lassen sich hieraus nicht ableiten. Die Gewährung von Mitteln zur Lärmsanierung an Hauptverkehrsstraßen erfolgt auf Grundlage freiwilliger Lärmsanierungs- programme des Bundes und der Länder, wobei dafür ausschließlich deutsche Berechnungsverfahren und Verwaltungsvorschriften herangezogen werden müssen. 2. Berechnungsverfahren VBUS und VBEB Die aktualisierte Berechnung der Emissionspegel sowie der Schallausbreitung erfolgt auch in der 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Deutschland nach der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS). Diese Vorschrift basiert im Wesentlichen auf der deutschen Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) mit geringfügigen Modifizierungen bei der Schallausbreitung und den Anpassungen der zu berücksichtigenden Tageszeiträume Tag (06:00 - 18:00 Uhr), Abend (18:00 - 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 - 06:00 Uhr). Die nach RLS-90 zu berücksichtigenden Ampelzuschläge entfallen hier. Bestimmt wird die Emission des Straßenverkehrs im Wesentlichen durch das aktuelle Verkehrs- aufkommen, d.h. die maßgebende Verkehrsstärke M pro Stunde, den prozentualen Anteil p an Lkw, die Korrekturfaktoren Dv für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, DStrO für unter- schiedliche Straßenoberflächen, DStg für Steigungen und Gefälle ab 5 %. Fachgebiet Physikalische Umweltfaktoren - 2017 -3- EU-Lärmkartierung GENTHIN

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Hauptverkehrsstraße ? Sachsen-Anhalt ? Schulgebäude ? Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen ? Lärmsanierung ? Lärmkartierung ? Europäisches Parlament ? Flugplatz ? Straßenbelag ? Verwaltungsvorschrift ? Schienenweg ? EU-Umgebungslärmrichtlinie ? Verordnung über die Lärmkartierung ? Statistische Daten ? Verkehrsaufkommen ? Industrie ? Krankenhaus ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Industriegebiet ? Digitale Infrastruktur ? Umgebungslärm ? Luftverkehr ? Parkanlage ? Schallausbreitung ? Tempolimit ? Bund-Länder-Zusammenarbeit ? Berechnungsverfahren ? Immissionsschutz ? Lärmbelastung ? Lärmbewertung ? Geräuschpegel ? Ballungsraum ? Ökologischer Faktor ? Verkehrsemission ? Gewerbe ? Verkehr ? Bebaute Fläche ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2017-07-14

Modified: 2017-07-14

Time ranges: 2017-07-14 - 2017-07-14

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