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Schraplau_LAP.xlsx

Description: Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneSchraplau BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Schraplau Gemeinde 15088340 Stadt Schraplau Hauptstraße 43 06268 Nemsdorf-Göhrendorf service@vg-weida-land.de https://www.weida-land.de/de/stadt-schraplau.html 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die im Landkreis Saalekreis gelegene Verbandsgemeinde Weida-Land umfasst insgesamt sechs Mitgliedsgemeinden (Stadt Schraplau, Gemeinde Barnstädt, Gemeinde Farnstädt, Gemeinde Obhausen, Gemeinde Steigra, Gemeinde Nemsdorf- Göhrendorf). Durch das Stadtgebiet der Mitgliedsgemeinde Schraplau verläuft die Autobahn A 38 auf einem Streckenabschnitt von insgesamt 0,85 km. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in diesem Streckenabschnitt beträgt 26.635 Kfz/24 h bei einem Lkw-Anteil von 21,7%. Somit wird der für die Lärmkartierungspflicht maßgebende DTV-- Schwellenwert in Höhe von 8.200 Kfz/24 h (ca. 3 Mio Kfz im Jahr) überschritten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 0>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 1,27 0 0 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,16 0 0 0 >75 0,07 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten Belästigung Anzahl 0 Fälle starker Schlafstörung 0 0 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 0 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen In der Stadt Schraplau werden im Einwirkungsbereich der A 38 weder im 24 Studen-Tageszeitraum noch im Nachtzeitraum erhöhte Lärmeinwirkungen verzeichnet. Generell liegen die von der A 38 ausgehenden Geräuscheinwirkungen durchweg unterhalb von LDEN > 55 dB(A) bzw. LNight > 45 dB(A). Dies liegt daran, dass sich die nächstgelegene Wohngebäude in der Stadt Schraplau in einem ausreichenden Abstand zur Autobahn befinden. Es besteht somit kein Verkehrslärmproblem in der Stadt Schraplau. Die Situation ist in dieser Hinsicht zufriedenstellend. Vor diesem Hintergrund entfällt das Erfordernis für Lärmminderungsmaßnahmen. Seite 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LAU

Tags: Autobahn ? Hauptverkehrsstraße ? Stadtstraße ? Gesundheitsgefährdung ? Kindertagesstätte ? Lärmkarte ? Lärmminderung ? Lärmsanierung ? Schallquelle ? EU-Umgebungslärmrichtlinie ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Verkehrslärm ? Wohngebäude ? Verordnung über die Lärmkartierung ? Lärmbekämpfung ? Schlafstörung ? Verkehrsaufkommen ? Krankenhaus ? Lärmaktionsplan ? Lärm ? Rechtsgrundlage ? Lärmbelastung ? Wohnungsbau ? Schule ? Lärmgrenzwert ? Maßnahmenwert ? Geräusch ? Aktionsplan ? Lärmaktionsplanung ? Grenzwert ? Richtwert ? Schwellenwert ? Urbaner Raum ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2024-10-22

Modified: 2024-10-22

Time ranges: 2024-10-22 - 2024-10-22

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