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LSG Ohre und Elbniederung

Description: Das 1964 durch Beschluss des Rates des Bezirkes Magdeburg festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „Barleber und Jersleber See mit Ohre- und Elbeniederung“ wurde im Bereich des ehemaligen Ohrekreises durch Verordnung vom 1. November 1994 neuverordnet. Die nächstfolgende Gebietsreform und Gesetzesänderungen des Bundes- sowie Landesnaturschutzrechtes von 2009/2010 machten die Anpassung der bestehenden LSG- Verordnung erforderlich, so dass das LSG „Ohre- und Elbniederung“ vom Landkreis Börde 2016 neuverordnet wurde. Hierbei wurden die Abgrenzungen des LSG geändert, um zusätzliche schutzwürdige Flächen in das LSG einzubeziehen bzw. bestimmte Bereiche zu entlassen. Die Flächengröße seit der Neuverordnung des Gebietes 2016 beträgt 7.350,00 ha. Mit dieser Verordnung trat die VO (1994) über das LSG0015OK_ „Barleber und Jersleber See mit Ohre- und Elbniederung“ außer Kraft. Das Landschaftsschutzgebiet „Ohre- und Elbniederung“ gehört zum überwiegenden Teil zu den Landschaftseinheiten Tangermünder und Dessauer Elbtal, reicht aber bis in die Landschaftseinheiten der Ohreniederung und der Magdeburger Börde hinein. Der Charakter des Gebietes wird bestimmt durch die Schönheit und Vielfalt der Flussniederungen von Elbe und Ohre, die ein Mosaik aus verschiedenartigen Feuchtbiotopen, Auenwaldresten, Wiesenflächen verschiedener Feuchtestufen; Äckern; Feldgehölzen sowie wege- und gewässerbegleitenden Gehölzen und den Fließgewässern Ohre und Elbe bilden. Unterschiedlich strukturierte Biotop- und Nutzungstypen betonen den landschaftsästhetischen Wert des Gebietes und tragen somit zum bedeutsamen Erholungswert der Region bei. Ackerbauliche Nutzung dominiert dort, wo das Elbtal vor dem Hochwasser durch Deiche geschützt wird. Einige Auenwaldflächen blieben hier jedoch erhalten. Innerdeichs sind weite Auenwiesen landschaftsprägend. Diese schließen vielfach Einzelbäume, Gehölzgruppen, Flutrinnen und Altwässer ein. Die Böden sind meist grundwasserbestimmt. Als natürliche Vegetation sind Weich- und Hartholzauenwälder vorherrschend. Die Vielfalt der Biotope bietet einer großen Zahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Lebens- bzw. Rückzugsraum. Durch die Lage im mitteldeutschen Trockengebiet, bedingt durch den Einfluss des Harzes, mit mittleren Jahresniederschlägen von ca. 500 mm, kommen im LSG gleichzeitig auch zahlreiche wärmeliebende Arten vor, die hier teilweise ihre nördliche Verbreitungsgrenze haben. Sowohl Flora als auch Fauna sind sehr vielfältig ausgeprägt. Auf Grund der zahlreichen Gewässer innerhalb des LSG hat das Gebiet eine besondere Bedeutung für Zug- und Rastvögel. Aber auch der Erhalt von Wiesenbrüterflächen für Arten wie Feldlerche, Grauammer, Kiebitz und Wiesenpieper spielt eine große Rolle. Das Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger Bestandteil eines vielfältig strukturierten Biotopverbundsystems zwischen den überregionalen Verbundeinheiten Drömling und Elbtal, die sowohl als FFH-Gebiet (DE 3533 301, DE 3736 301) als auch als SPA-Gebiet (DE 3532 401, DE 3437 401) europäischen Schutzstatus besitzen. Es dient als Pufferzone für das Naturschutzgebiet „Rogätzer Hang – Ohremündung“ sowie für eine Vielzahl von Naturdenkmalen und nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotopen sowie sonstigen sensiblen Bereichen von Natur und Landschaft. Weiterhin werden durch die Schutz- und Erhaltungsziele des LSG die Bewahrung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG gesichert. Gleiches gilt sowohl für die im Gebiet vorkommenden Populationen von Brutvogel- als auch der Zugvogelarten sowie der weiteren nach Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG und Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG geschützten Tier- und Pflanzenarten. Das LSG ist teilweise Bestandteil der FFH-Gebiete DE 3736 301 „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“, DE 3637 301 „Elbaue bei Bertingen“, DE 3936 301 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“, DE 3735 301 „Untere Ohre“ sowie des SPA-Gebietes DE 3437 401 „Elbaue Jerichow“. Letzte Aktualisierung: 17.06.2026

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Tags: Magdeburg ? Feldlerche ? Vegetation ? Biotop ? Deich ? Fließgewässer ? Hochwasser ? Flurgehölz ? Elbe ? Feuchtgebiet ? Gehölz ? Gesetzesnovellierung ? Flussaue ? Schutzstatus ? EU-Vogelschutzrichtlinie ? FFH-Richtlinie ? Ohre ? FFH-Gebiet ? Ackerfläche ? Gewässergrund ? Landschaftsschutzgebiet ? Naturdenkmal ? Naturschutzgebiet ? Trockengebiet ? Fauna ? Flora ? Landschaft ? Biotopverbund ?

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

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Modified: 2026-06-24

Last harvest: 29.06.2026 02:05

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