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Description: Protokoll zur Informationsveranstaltung Deichrückverlegung Küchenhorn Datum: Uhrzeit: Ort: 26.11.2024 18:00 – 20:30 Uhr Katharinensaal, Amtstor 3, 39326 Wolmirstedt Ablauf TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, die Bürgermeisterin der Stadt Wolmirstedt Marlies Cassuhn, Christian Jöckel (LHW), Christian Kunz (BUND), Andreas Kriebel (Forstbetrieb Altmark) TOP 2 Organisatorisches und soziometrische Abfrage TOP 3 Christian Jöckel, LHW: Einordnung der Maßnahme in das Programm TOP 4 Martin Etzold, LHW: Warum Deichrückverlegung und nicht Flutungspolder? TOP 5 Mathias Laudon, Planungsbüro WSTC (Wasser | Straßen | Tiefbau & Consulting): Stand der Maßnahme Deichrückverlegung Küchenhorn TOP 6 Christian Kunz, BUND: Was sind die Ziele vom BUND mit Blick auf die DRV Küchenhorn? Pause inkl. Auslage von Kartenmaterial TOP 7 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 8 Abschluss und Ausblick Danach: Informeller Ausklang 30 Teilnehmende / 10 Personen Stadt Wolmirstedt, LHW, BUND, Planungsbüro WSTC, Forstbetrieb Altmark, Zebralog Zu TOP 7 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden: 1. Es wurde eine Variante gewählt, die den Sportplatz flutet. Wer baut die alte Anlage zurück und wohin kommt die neue? Hier sollte es auch Schadensersatz geben. a. OB Cassuhn: Die Stadt beabsichtigt, das Sportgelände aus dem Küchenhorn auszulagern und es wurde bereits nach Alternativen gesucht. Aktuell gibt es Verhandlungen mit dem Ministerium, damit wir eine finanzielle Unterstützung bekommen. Eine Unterstützung wurde bereits konkret zugesagt. Die Diskussion zur DRV wurde auch aus der Verwaltung angeregt, eine Alternative wäre ein Deich um die Sportanlage. Diese Option hätte aber zu vielen Einschnitten geführt (z.B. breiter Deich, Fällen von Bäumen). b. LHW: Die Maßnahme der DRV wurde von uns technisch vorgestellt. Das Thema der Schnittstelle ist ein gemeinsames mit der Stadt. c. OB Cassuhn: Das Ministerium hat einem Gespräch für Januar 2025 zugesagt. Auch diese Behörden benötigen einen gewissen Planungsstand, damit sie damit weiter verfahren können. Es gibt aber die Unterschrift der Ministerin, worauf ich vertraue. 2. Gibt es einen konkreten Zeitplan? a. LHW mit Bezug auf Folie 23 der Präsentation: Wir befinden uns in einem recht frühen Zeitpunkt der Maßnahme, zu der wir informieren. Nach Abschluss der „Planung der Vorzugsvariante“ kommt das Planfeststellungsverfahren. Danach wird die Planung 3. 4. 5. 6. 7. 8. weiter bis zur baulichen Umsetzung detailliert. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir aber keine belastbare Zeitschiene nennen. Wir nehmen uns die Zeit, die wir für eine gute Lösung benötigen. Sicher ist, dass es noch ein paar Jahre dauert, bis gebaut werden kann. Wenn wir so weit sind, dass wir einen Beschluss haben und ein Bauvertrag geschlossen wurde, kann der Zeitplan kommuniziert werden. Das Problem beim Bauen ist nicht das Bauen an sich, sondern die Vorbereitung und die Genehmigung. Wir handeln hier rechtssicher und im Dialog mit den Betroffenen. b. Nachfrage der Moderation: Gibt es Erfahrungswerte aus anderen Deichrückverlegungen? c. LHW: Die DRV in Sandau an der Elbe hat etwa 17 Jahre gedauert. Die Planungen haben dort sehr lang gedauert und das Elbhochwasser 2013 fiel auch in diese Zeit. Ein anderes Beispiel ist die DRV Klietznick, die etwa 7 Jahre gedauert hat. Das sind zwei Beispiele, es wird also irgendwo dazwischenliegen – idealerweise eher in der Nähe des zweiten Beispiels. Der Entzug von landwirtschaftlicher Fläche betrifft Eigentumsrecht aber auch Ernährungsgrundlage. Wie wird das gerechtfertigt? a. LHW: Es wurden ganz verschiedene Varianten gezeigt, die gewählte Variante verläuft nahe der Waldkante. Die maximale Fläche wurde in diesem Fall also nicht gewählt, um den Naturraum zu schützen. Es ist aber z.B. noch nicht geklärt, ob die Randbereiche dann noch zu bewirtschaften sind, und auch wie viele Überfahrten es benötigt. Diese Fragen möchten wir mit den Betroffenen klären. Einen Ausgleich wird es dann auf alle Fälle geben. b. LHW: Die Flächen für den Deichbau möchten wir kaufen. Durch den Kauf fließt also auch schon Geld. Es gibt derzeit im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine Regelung zur Entschädigung bei Flutpoldern. Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer Gesetzesnovellierung dies auf Deichrückverlegungen auszuweiten. An das Fußballstadion schließt eine Festwiese und eine Hundewiese an. Wie verhält es sich hier mit Nutzungseinschränkungen? a. BUND: es ist eine große Fläche (300ha), die nicht komplett für Renaturierung genutzt werden muss. Hier sehe ich keine Schwierigkeiten. Wer ist verantwortlich für den Rückbau des Fußballstadions? a. LHW: Der Rückbau des Stadions ist nicht Bestandteil der Deichrückverlegung. Ein Nutzer des Altplatzes (Turnierplatz für Reitsport) interessiert sich an einer Nachnutzung, was aber abhängig ist vom Rückbau. Wenn der Zaun wegkommt, dann wäre das nicht möglich. a. LHW: Im aktuellen Planungsstand sind noch nicht alle Betroffenheiten geklärt. Die DRV bedeutet nicht, dass die gesamte Fläche nicht mehr nutzbar ist. Dazu sind die Ergebnisse einer hydraulischen Modellierung ausstehend. Wichtig ist dann auch, welche Stellen weiter benetzt / nass sein werden. Diese Informationen zeigen dann die tatsächlichen Nutzungskonflikte. Abfluss aus dem Auenwald muss geregelt und gut gewartet werden. a. BUND: Das Wasser muss kommen und gehen können. In den ursprünglichen Naturraum wurden auch Wege gebaut. Wir möchten den Raum hydraulisch modellieren, damit auch der Abfluss an den Plätzen gewährleistet wird, wo das Wasser stehen bleiben würde. b. LHW: Es gibt bereits den Austausch mit dem Landesforst, in dem betont wurde, dass man unbedingt auch darauf achten soll, wie das Wasser aus dem Wald herauskommt. Es soll dabei auf technische Bauten verzichtet, und eher das Gelände modelliert werden,z.B. durch Absenken von Wegen hin zu Furten. Wie lange dauert es, bis das Wasser nach einer Flutung wieder abfließt und welche Folgen hat dies für das Grundwasser? a. LHW: Zuerst soll es eine hydraulische Modellierung geben (Oberflächenwasser) und anschließend eine Modellierung des Grundwassers. Unser Ziel ist, den Ist-Zustand des Grundwassers in den Siedlungsgebieten zu halten. Dazu muss langfristig das Grundwasser modelliert werden, was über ein Brunnensystem erfolgt. Bei 2 eintretendem Hochwasser kann dann die Messung vorgenommen werden. Wird eine Auswirkung auf das Grundwasser festgestellt, müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung eingeplant werden, z.B. Pumpen oder Drainagen. 9. Wie kam die Entscheidungsfindung zustande zwischen den drei Varianten? Wieso wird jetzt schon eine Vorzugsvariante gewählt, wenn man noch so früh im Planungsprozess steht (mit ausstehenden Messungen)? LHW: Die ursprüngliche Variante sah eine Sanierung auf der vorhandenen Deichlinie des rechten Ohredeiches vor. Dazu wurden zunächst 5 mögliche Sanierungsvarianten erarbeitet und gegenübergestellt. Eine Sanierung auf der Trasse ist auch eine Anpassung an das aktuelle Regelwerk und mit einer Verbreiterung des Deichquerschnittes verbunden. Bei einer Verbreiterung zur Waldseite (Anbau eines Deichverteidigungsweges) wird der Baumbestand in erheblichen Maße betroffen. Bei einer Verbreiterung zur Ohreseite wird der bereits schmale Flussquerschnitt weiter eingeengt. Bei beiden Varianten sind erhebliche Eingriffe verbunden, welche am Standort nicht auszugleichen sind. Schließlich haben wir eine Alternativenprüfung durchgeführt und drei mögliche Deichrückverlegungstrassen betrachtet. Die hier vorgestellte Lösungsvariante stellt die Vorzugslösung dar, unter Abwägung von Baugrund, Kosten, Grundwassereinfluss, Eingriffe in Schutzgüter, Umwelt und Natur. Die Entscheidungsfindung ist somit solide erfolgt und abgewogen, auch wenn noch nicht alle Fragen beantwortet werden können. 10. Wer ist dafür verantwortlich, die Ohre sauber zu halten? Der Fluss staut sich nach Regen an, und fließt aber nicht ab. An der Elbe kann es nicht liegen. LHW: Die Ohre ist ein Gewässer 1. Ordnung, dafür ist das LHW zuständig. Da kein Vertreter des Flussbereiches anwesend ist, wird ein direkter Kontakt hergestellt und eine Antwort dazu nachgereicht. 3

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Tags: Sachsen-Anhalt ? Regen ? Eingriff in Natur und Landschaft ? Flutung ? Baum ? Deich ? Hochwasser ? Elbe ? Deichrückverlegung ? Forstbetrieb ? Gesetzesnovellierung ? Renaturierung ? Sportstätte ? Trasse ? Wassergesetz ? Oberflächenwasser ? Bestockung ? Siedlungsfläche ? Ohre ? Flutpolder ? Auenwald ? Dränung ? Tiefbau ? Eigentum ? Modellierung ? Rückbau ? Planfeststellungsverfahren ? Grundwasser ? Finanzierungshilfe ? Naturraum ? Bauland ? Landwirtschaftliche Fläche ? Nutzungskonflikt ? Wald ? Nachnutzung ? Stadt ?

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-01-07

Modified: 2025-01-07

Last harvest: 13.05.2026 02:19

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