Description: 1 Fortschreibung des Konzeptes zum Umgang mit Schadstoffen im Grund- wasser und Oberflächenwasser in Sachsen-Anhalt aus diffusen und Punktquellen (2015 – 2021) und Mandat der Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ 1. Veranlassung und Zielstellung Das „Schadstoffkonzept des Landes Sachsen-Anhalt 2010 – 2012 (verlängert bis 2014)“ hat in Verbindung mit einem entsprechenden Mandat eine Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ beauftragt, die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maß- nahmenvorschlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper vorzunehmen. Das Mandat endet am 31.12.2014. Dieses Konzept dient der Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und der Erteilung des Mandates für die Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ für den Zeitraum 2015 - 2021. 2. Ausgangssituation Schadstoffkonzept 2010 - 2014 Mit Sachstandsbericht vom 30.6.2014 zieht der federführend in der Ad- hoc- AG „Schadstof- fe“ tätige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) das Fazit, dass die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maßnahmenvor- schlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper für den zweiten Bewirtschaftungsplan gemäß Mandat abgeschlossen ist. Damit hat die Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ in Vorbereitung des zweiten Bewirtschaftungsplans die Schadstoffquellen weitgehend identifiziert, bewertet und wo möglich konkrete Maßnah- men vorgeschlagen (Schlüsselstollen, Spittelwasser, Ökologische Großprojekte Bitterfeld Wolfen, Buna/Leuna, Handlungsempfehlungen des Sedimentmanagementkonzeptes der FGG Elbe). Die Zustandsbewertung zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan hat ergeben, dass auch nach dem ersten Bewirtschaftungszeitraum in den Gewässern Sachsen-Anhalts Umweltqua- litätsnormen der Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässer- Verordnung1 und der Anlage 2 der Grundwasser- Verordnung2 überschritten werden. Aus diesem Grund waren Maßnahmen vorzusehen. Die in Tabelle eins aufgeführten Maßnahmen der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ sind dazu in den aktualisierten Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe eingeflossen. 1 Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV) vom 20. Juli 2011 setzt, "Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG,84/491/EWG, 86/280/EWG und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG“ um, die am 16.12.2008 verabschiedet wurde um (EU-RL 2008/105/EG). 2 Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 9.11.2010 setzt bundeseinheitlich die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Tochterrichtli- nie nach Artikel 17 der EG-WRRL) um. 2 Wasser- körper Grund- wasser- körper Anzahl der Wasserkörper mit Über- schreitung der UQN 2Belastungs- schwerpunktMaßnahmenvorschlag für den zwei- ten Bewirtschaftungsplan Punktquellen (Altlasten Bitterfeld und Buna/ Leuna)4Diffuse Quellen: Pflanzen- schutzmittel Diffuse Quellen: Arsen Geogene Hintergrund- belastungMaßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Monitoring und Ursachenermittlung 1 Oberflä- chenwas- serkörper 7 4Diffuse Quellen: Pflanzenschutzmittel 11Altlasten/ Altbergbau 12Schadstoffeinträge von oberhalb durch andere Bundeslän- der (Metalle und Organozinn) Ubiquitäre Belastun- gen: PAK Ubiquitäre Belastun- gen: Organozinn Ubiquitäre Belastun- gen: Quecksilber Belastungsquelle unklar 30 16 335 29 4 Sedimentbelastung Monitoring und Fortschreibung der me- thodischen Herangehensweise für die Ableitung der Hintergrundwerte im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Maßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die LAF; Vorschlag für die Begründung weniger strenger Umweltziele liegt für zwei Wasserkörper vor (Spittelwasser, Schlüsselstollen) Für weitere OWK soll im zweiten Be- wirtschaftungszeitraum die Ableitung von Maßnahmen/ die Begründung von Umweltzielen erfolgen Abstimmung möglicher Maßnahmen bzw. weniger strenger Umweltziele mit TH und SN während des zweiten Be- wirtschaftungszeitraums Keine Maßnahmen geplant Keine Maßnahmen geplant Konzept zum Umgang mit Quecksilber der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser Monitoring und ggf. Ursachenforschung bzw. Ursacheneingrenzung im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Feinsedimentmanagement Muldestausee (Konzept) Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Staustufen Saale (Konzept) ein- schließlich Vorhäfen - Seitenstrukturen Saale - Unterlauf Bode - Seitenstrukturen Elbe uh. km 300 - Buhnenfelder Elbe uh. Km 350 - Urbane Flächen 3 Tabelle 1: Maßnahmen der Ad- hoc- AG Schadstoffe 3. Ableitung weiterer Arbeitsschritte 2015 - 2021 Zur Verminderung der Belastung der Sedimente von Oberflächengewässern hat die Fluss- gebietsgemeinschaft Elbe ein nationales Sedimentmanagementkonzept aufgestellt, dass in das Sedimentmanagementkonzept der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe eingeflossen ist. Es enthält Handlungsempfehlungen, die im zweiten Bewirtschaftungszeit- raum umgesetzt werden sollen oder deren Umsetzung vorzubereiten ist. Daraus leitet sich auch für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf ab, der eine Fortschreibung des Schadstoffkon- zeptes begründet. Folgearbeiten für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum betreffen die in Tabelle eins aufgeführten Positionen (insbesondere weitere Arbeitsschritte nach erfolgtem Monitoring, Ursachenermittlung oder Konzepterstellung). Die Planungen dazu sollen weiter unter dem Dach der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ gebündelt werden. Neben dem in der Tabelle aufgeführten weiteren Handlungsbedarf, gibt es weitere wichtige Gründe für die Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes: 3 -Mit der geänderten UQN- Richtlinie3, die bis 2015 in deutsches Recht umzusetzen ist und deren Umweltqualitätsnormen ab 2018 Geltung entfalten, werden geänderte Umweltqualitätsnormen und neue Umweltqualitätsnormen für verschiedene Stoffe festgelegt. Zur weiteren Nutzung der Ergebnisse des Schadstoffkonzeptes sind für Stoffe mit geänderten Umweltqualitätsnormen die bisher vorliegenden Ergebnisse entsprechend aufzuarbeiten. Für „neue“ Stoffe sind die Bearbeitungsschritte 1 – 4 des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und in Abhängigkeit von den Ergebnissen ggf. weitere Bearbeitungsschritte durchzuführen. -Handlungsbedarf geht auf die insgesamt besondere Belastungssituation in Sachsen- Anhalt zurück, die zu einem großen Teil aus Altlasten und Altbergbau resultiert. Es ist einzuschätzen, dass auch nach dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum Defizite bei den altlasten- und bergbaurelevanten Parametern bestehen. Diese Einschätzung be- ruht auch auf dem Umstand, dass Maßnahmen gegen Altlasten und bergbaurelevan- te Belastungen zum Teil sogenannte Ewigkeitsaufgaben sind, deren Wirkung sehr langfristig einsetzt. Gleichwohl müssen machbare Maßnahmen umgesetzt werden. -Für verschiedene ubiquitäre Schadstoffe sind zu den in der Tabelle aufgeführten De- fiziten Maßnahmen zu definieren oder die Bewirtschaftungsziele abzusenken. Dazu soll zunächst deutschlandweit das Vorgehen auf Ebene der Länderarbeitsgemein- schaft Wasser abgestimmt (Inanspruchnahme weniger strenger Bewirtschaftungszie- le) und für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungszeitraums umgesetzt werden. -Begleitende Aufgaben sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Gewässer- entwicklungskonzepten und der Umsetzung wasserbaulicher Projekte in Gebieten mit Sedimentbelastungen erforderlich. Die UQN-Richtlinie ist geändert durch die RICHTLINIE 2013/39/EU DES EUROPÄISCHEN PARLA- MENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik.
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LHW
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Language: Deutsch
Issued: 2016-04-18
Modified: 2016-04-18
Time ranges: 2016-04-18 - 2016-04-18
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