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Ausschreibung Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027

Description: Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2027 Bekanntmachung des MULE vom 18.08.2020 Am 18.08.2020 hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts beschlossen, das Bewerbungsverfahren für die Durchführung einer Landesgartenschau im Jahr 2027 zu eröffnen. Interessierte Städte und Gemeinden können ihre Bewerbungen über die Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis/Landesverwaltungsamt) bis 31. März 2021 beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen- Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg einreichen. In der Bewerbung hat die Kommunalaufsichtsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerberin sowohl für die Investitionen als auch für die Durchführungskosten und die Nachnutzung zu bestätigen und die strukturpolitischen Auswirkungen der Landesgartenschau einzuschätzen. Bei der Bewerbung sind die Grundsätze für die Durchführung von Landesgartenschauen in Sachsen-Anhalt zu beachten. Auch strukturschwache Regionen sollen in ihrer Entwicklung unterstützt werden und können sich um die Ausrichtung der Landesgartenschau bewerben, wenn sie die Voraussetzungen und Ziele gemäß den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Sachsen-Anhalt erfüllen. Einer strukturschwachen Kommune kann der Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau nur dann erteilt werden, wenn diese auch die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit aufweist. Im Bewerbungskonzept ist darzustellen, wie der Gartenbau Sachsen-Anhalts und die Landesverbände des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten, des Gartenbaus, der Floristen, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, der Baumschulwirtschaft und der Kleingärtner bei der Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2027 berücksichtigt werden sollen. Ansprechpartner sind der Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt e.V. und der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen- Anhalt e.V. 1 von 3 Außerdem wird empfohlen, bereits bei der Erarbeitung der Bewerbung die Träger öffentlicher Belange sowie Verbände einzubeziehen und mögliche Konflikte insbesondere zwischen Denkmalschutz, Archäologie, Natur- und Artenschutz, der Erhaltung historischer Gärten und bedeutender Landschaften und der Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept darzustellen. Eine Verknüpfung der Landesgartenschau 2027 mit landesbedeutsamen touristischen Themen (Markensäulen und Schwerpunktthemen nach Landestourismuskonzeption) fließt positiv in die Bewertung ein. Aus städtebaulicher Sicht sollten Flächen mit hohem Umgestaltungsbedarf einbezogen und entwickelt werden. Im Konzept ist nachzuweisen, dass die Entwicklung der Flächen in den Stadtentwicklungskonzepten verankert ist oder den Zielen nicht entgegensteht. Unterstützt wird die Stärkung der Attraktivität der Städte durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, die Wiederbelebung von Stadtzentren und die Neugestaltung von Brachen. Außerdem können Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung, der Lärmbekämpfung, des Klimaschutzes, der Verbesserung des Stadtklimas und der Anpassung an den Klimawandel, des Naturschutzes sowie der Erhaltung der Biodiversität unterstützt werden. Auch die Schaffung von modernen innerstädtischen Parkanlagen zum Beispiel in Verbindung mit dem Umbau von Friedhöfen bzw. Kleingärten oder städtischer Wohn- und Industriebebauung ist möglich. Auch im ländlichen Raum ist eine dezentrale Landesgartenschau vorstellbar. Die Landesregierung legt bei der Gestaltung der Landesgartenschauanlage besonderen Wert auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen, was im Bewerbungskonzept dargestellt werden muss. Kommunen, die sich bewerben, müssen in der Lage sein, die Finanzierung der Investitions-, Durchführungs-, Folge- und Nachnutzungskosten im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung des geplanten Sockelbetrages haushaltsmäßig abzusichern. Um der veranstaltenden Kommune Planungssicherheit zu geben, stellt das Ministerium für die „Maßnahmen des grünen Bereichs“ sechs Millionen Euro als Sockelbetrag, vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen zur zukünftigen mittelfristigen Finanzplanung und zu den Haushaltsplänen 2025 - 2027, bereit. Magdeburg, den 18.08.2020 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert 2 von 3 An die Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt den Städte- und Gemeindebund den Landkreistag das Landesverwaltungsamt und die Verbände des Gartenbaus 3 von 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Magdeburg ? Stadtstraße ? Sachsen-Anhalt ? Gartenbau ? Haushaltspolitik ? Landesregierung ? Innenstadt ? Kleingarten ? Lärmbekämpfung ? Öffentliche Ausschreibung ? Stadtklima ? Strukturschwaches Gebiet ? Luftverschmutzung ? Friedhof ? Landschaftswandel ? Archäologie ? Artenschutz ? Brachfläche ? Energie ? Freifläche ? Parkanlage ? Historischer Garten ? Klimaschutz ? Klimaanpassung ? Schutz der Biodiversität ? Grüne Infrastruktur ? Denkmalschutz ? Finanzierung ? Ländlicher Raum ? Landwirtschaft ? Naturschutz ? Nachnutzung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2020-08-18

Modified: 2020-08-18

Time ranges: 2020-08-18 - 2020-08-18

Alternatives

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