Description: Info EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und-gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt Informationen für die Einrichtungen zum Losverfahren im Schuljahr 2025/2026 Durchführung des EU-Programms für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2025/2026 I. Allgemeine Rahmen- und Förderbedingungen Sachsen-Anhalt bietet das EU-Schulprogramm zur Unterstützung einer gesunden Ernährung - in Kindertagesstätten für Kinder ab 3 Jahren und - in Grund- und Förderschulen für Schüler in den Klassen 1 bis 4 an. Durch das regelmäßige und frische Angebot von Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch sollen die teilnehmenden Kinder insgesamt mehr Obst, Gemüse und Milch verzehren können. Die mögliche Teilnahme der Einrichtungen und Lieferanten gilt für ein Schuljahr. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von frischem Obst, Gemüse und/oder Milch von einmal bis zu maximal dreimal pro Schulwoche. Dabei besteht für die teilnehmenden Einrichtungen die Möglichkeit der Auswahl zwischen Schulobst und -gemüse (mindestens 100 g pro Portion je Kind) und/oder Schulmilch (250 ml pro Portion je Kind). Somit können die teilnehmenden Kinder auch beide Produktkomponenten erhalten. Die Auswertung der aktuellen Evaluationsergebnisse zur Durchführung des EU- Schulprogramms in der Förderperiode 2017 – 2023 bestätigen, dass die Kinder tendenziell mehr Obst als Gemüse essen. Es wird daher den teilnehmenden Kitas und Schulen empfohlen, den Kindern mehr Gemüse als Obst anzubieten. Gleichfalls dient das Programm u.a. auch der Vermarktungs- und der Absatzförderung der für das EU-Schulprogramm zugelassenen Lieferanten (Antragsteller und Empfänger der Beihilfe) von frischem Obst, Gemüse und Milch. Die „Liste der für das EU-Schulprogramm zugelassenen Lieferanten“ ist unter dem folgendem Link abrufbar: https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/foerderung/schulprogramm Das EU-Schulprogramm muss durch die teilnehmenden Bildungseinrichtungen von mindestens einer pädagogischen Maßnahme zur Ernährungsbildung begleitet werden. Einrichtungen, die keine begleitenden pädagogischen Maßnahmen umsetzen, sind nicht berechtigt am EU-Programm teilzunehmen. Unterstützung leistet das Land Sachsen-Anhalt durch die kostenlose Bereitstellung Informationsmaterial/Broschüren. Die teilnehmenden Einrichtungen müssen mit Abschluss der Liefervereinbarungen im Rahmen des Antragsverfahrens der Lieferanten anhand der nachstehenden Beispielliste in geeigneter Form darlegen, wie und welche flankierende Maßnahme sie umsetzen, um ein gesundheitsbewusstes Ernährungsverhalten bei Kindern zu fördern und zur Bewusstseinsbildung beizutragen. 1 Es sind alle teilnehmenden Einrichtungen aufgefordert, durch vielfältige fakultative Maßnahmen die Ziele des Programms (bessere Kenntnisse über den Agrarsektor und landwirtschaftliche Produkte, gesunde Ernährung) zu unterstützen. Folgende flankierende Maßnahmen können zum Beispiel in Betracht kommen: Beispielliste für die Umsetzung flankierender Maßnahmen 1. Thematische Behandlung der Verwendung von Obst, Gemüse und Milch anhand der bereitgestellten BZfE -Hefte (Module zur Ernährungsbildung in der Grundschule): für Obst und Gemüse: „Für Gemüseforscher und Obstdetektive“ für Milch: „Für Milchforscher und Joghurtdetektive“ 2. Akzentuierung des Sachkundeunterrichtes hinsichtlich Obst, Gemüse, Milch, gesunder Ernährung im Allgemeinen und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Lebensmittelabfällen und –verlusten 3. Gestaltung eines Projektes zu Obst, Gemüse, Milch und deren Verwendung (z.B. Schulgarten, Kräuterbeete, Verkostungen, Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Erdbeer-/Kürbisfest, Kochkursen) 4. Nutzung von außerschulischen Lernorten (z.B. Besuch von landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben) 5. Durchführung von bereits etablierten Maßnahmen zur gesunden Ernährung wie z.B. der BZfE-Ernährungsführerschein vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) (https://www.bzfe.de/) 6. Intensivierung der Zusammenarbeit zum Thema gesunde Ernährung zwischen Elternhaus und der jeweiligen Einrichtung (z.B. Elternabende, gemeinsame Organisation von Aktionen oder Projekten) 7. Aktionen, die über die vorgenannten Maßnahmen dieser Liste hinausgehen, sind ebenso möglich 8. Fernunterricht (Vorträge, Filme, Online-Unterricht) II. Antragsverfahren zum EU-Schulprogramm Bewerbung interessierter Bildungseinrichtungen im Rahmen eines Losverfahrens Zur Wahrung der Gleichbehandlung bei der Verteilung der knappen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Teilnahme der sich bewerbenden Einrichtungen im Rahmen eines - dem Antragsverfahren der Lieferanten – vorgelagerten Losverfahrens entschieden. Interessierte Einrichtungen können sich für die Teilnahme am EU-Schulprogramm vom 24.04.2025 bis 16.05.2025 mittels des Formulars „Bewerbung der Einrichtungen zur Teilnahme im Schuljahr 2025/2026“ bewerben. Bis spätestens zum 16.05.2025 ist das vollständig ausgefüllte und mit Originalunterschrift und Stempel bestätigte Formular von der sich bewerbenden Einrichtung an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59 06667 Weißenfels zu übermitteln. Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare werden zugelassen. 2 Hierbei ist neben den näheren Informationen zur Bildungseinrichtung darzulegen, welcher für das EU-Schulprogramm zugelassene Lieferant für die Lieferungen von der Einrichtung bei einer Teilnahme beauftragt wird. Interessierte Einrichtungen wählen einen Lieferanten, mit dem sie eine Vereinbarung abschließen möchten aus dem Pool der zugelassenen Lieferanten aus. Eine Bestätigung des Lieferanten über die Bereiterklärung zur Belieferung muss der Einrichtung mündlich oder schriftlich vorliegen. Das Formular „Bewerbung der Einrichtungen zur Teilnahme im Schuljahr 2025/2026“ sowie die „Liste der für das EU-Schulprogramm zugelassenen Lieferanten“ ist unter dem folgendem Link: https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/foerderung/schulprogramm auf der Internet-Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) abrufbar.) Die im Ergebnis des Losverfahrens ausgewählten teilnehmenden Einrichtungen werden auf der o.g. Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Mitte Juni 2025 veröffentlicht. Im Anschluss wird das Antragsverfahren für die Lieferanten gesondert freigegeben und in der bisherigen Form und Art und Weise durchgeführt. Die teilnehmende Einrichtung schließt mit dem von ihr bereits ausgewählten Lieferanten eine Liefervereinbarung ab und skizziert die von ihr vorgesehene Umsetzung der pädagogischen Maßnahmen während des Schuljahres. Darüber hinaus haben die teilnehmenden Einrichtungen die Anzahl der zum Stichtag 01.08.2025 beihilfeberechtigten Kinder in der Einrichtung bis zum 11.08.2025 dem ALFF Süd mitzuteilen. Das entsprechende Formular wird mit der Bekanntgabe der ausgewählten Einrichtungen auf der vorhandenen Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt. III. Überblick des Verfahrensablaufs für die Bildungseinrichtungen Nachfolgend ist der Ablauf des Verfahrens im Überblick dargestellt. 1. Bewerbung als Einrichtung im Rahmen des Losverfahrens für das EU- Schulprogramm im Schuljahr 2025/2026 vom 24.04.2025 bis 16.05.2025. 2. Veröffentlichung der zugelassenen Einrichtungen im Internet Mitte Juni. 3. Abschluss einer Liefervereinbarung mit dem bereits ausgewählten Lieferanten 4. Bis zum 11.08.2025 Mitteilung der Anzahl der zum Stichtag 01.08.2025 berechtigten Kinder der Einrichtung an das ALFF Süd. 5. ab September 2025 regelmäßige, kostenlose Belieferung mit den ausgewählten Produktkomponenten, 6. Damit das Programm in den Einrichtungen erfolgreich umgesetzt werden kann, sind einige Aufgaben bzw. Anforderungen zu beachten, wie zum Beispiel: - Abstimmen der Liefermodalitäten mit dem Lieferanten - Verteilen und ggf. Reinigen/Zerkleinern der Produkte - Anbringen des Schulprogramm-Posters bzw. ggf. Information auf der Homepage der Einrichtung (wird über den Lieferanten zur Verfügung gestellt) - Umsetzung der pädagogischen Begleitung des Programmes - Prüfen der Qualität / Quantität und der Vielfalt der vereinbarten Produkte / Quittieren der Liefernachweise 3
Tags: Sachsen-Anhalt ? Lebensmittelabfallvermeidung ? Flurbereinigung ? Kindertagesstätte ? Grundschule ? Kind ? Landwirtschaftlicher Betrieb ? Lebensmittelabfall ? Agrarprodukt ? Forst ? Schule ? Ernährung ? Tourismus ? Landwirtschaft ? Büromaterial ? Ernährungsverhalten ?
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Language: Deutsch
Issued: 2025-04-24
Modified: 2025-04-24
Last harvest: 22.04.2026 02:40
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