Description: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt · Postfach 3762 · 39012 Magdeburg Nachrichtlich: Verteiler - Landesverwaltungsamt Afrikanische Schweinepest (ASP) hier: Entschädigungszahlungen nach § 6 Abs. 5, 7 bis 9 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) Magdeburg, 06.02.2020 I Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund vermehrter Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die im Falle eines möglichen ASP-Ausbruchs in Sachsen-Anhalt von Verbots-, Beschränkungs- oder Unterstützungsanordnungen betroffen wären und bei denen bereits Versicherungsgesellschaften Angebote über die Schadensabdeckung unterbreitet haben, werden folgende Hinweise gegeben: Nach § 6 Abs. 5, 7 bis 9 TierGesG bestehen im Falle eines ASP-Ausbruchs Entschädigungsansprüche von Landwirten, Waldbesitzern, Jagdausübungs- berechtigten, anderen Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten. Das Tiergesundheitsgesetz nimmt einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt („landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer“) vor. Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP ist die Schweinepest-Verordnung. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden (Landkreise/kreisfreien Städte, Landesverwaltungsamt) Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können und im Einzelfall durch eine Entschädigung durch die anordnende Behörde zu erstatten wären. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: http://lsaurl.de/DatenschutzMULE Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: 0391 56701 Fax: 0391 5671727 E-Mail: poststelle@ mule.sachsen-anhalt.de www.mule.sachsen-anhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC: MARKDEF1810 IBAN:DE21 8100 0000 0081 0015 00 Seite 2/3 Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd Verbote oder Beschränkungen des Fahrzeug- und Personenverkehrs im Kerngebiet (Betretungsverbot) Der Umfang der einzurichtenden Restriktionsgebiete und die Anordnung einschränkender Maßnahmen hängen von den konkreten Bedingungen vor Ort und der Erforderlichkeit für eine konsequente Tierseuchenbekämpfung ab. Insbesondere geht es prioritär darum, die Wildschweine nicht so zu beunruhigen, dass sie ihr Gebiet verlassen und die Seuche weitertragen. Die im ASP-Fall einzurichtende, lokale Sachverständigengruppe, in welcher auch ortskundige Jäger vertreten sind, wird die zuständige Behörde über erforderliche Nutzungsbeschränkungen beraten. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Darüber hinaus setzen wir uns gegenwärtig für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die aus agrarökonomischer und taxonomischer Sicht weitere nähere Einzelheiten zu einer im Bundesgebiet vergleichbaren Entschädigungsregelung erarbeiten soll. Auf das Rundschreiben Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2020 des MULE bezüglich Auswirkungen auf den Erhalt von Fördermitteln wird verwiesen (siehe ELAISA-Portal des MULE). Übliche Leistungen, die z.B. vom Jagdausübungsberechtigten auch außerhalb der Anordnung durchgeführt werden, werden nicht entschädigt. Anspruchsgegner sind die anordnenden Behörden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hans-Jürgen Schulz Seite 3/3 Verteiler - - - - - - - - - Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V., Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., Deutscher Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., Landesverband der Landwirte im Nebenberuf e.V., Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e.V., RÖL – Ring Ökologische Landbauinitiativen Sachsen-Anhalt, APÖL – Agrarpolitischer Arbeitskreis Ökologischer Landbau in Sachsen-Anhalt, Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Magdeburg ? Wildschwein ? Sachsen-Anhalt ? Jagdbeschränkung ? Afrikanische Schweinepest ? Tiergesundheitsgesetz ? Epidemie ? Kerngebiet ? Agrarsubvention ? Tierseuche ? Energie ? Finanzierungshilfe ? Ökologischer Landbau ? Personenverkehr ? Rechtsgrundlage ? Forstwirtschaftliche Fläche ? Jagd ? Landwirtschaft ? Seuchenbekämpfung ?
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Language: Deutsch
Issued: 2020-02-19
Modified: 2020-02-19
Time ranges: 2020-02-19 - 2020-02-19
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