Description: Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 1 von 4 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über den Aufruf zum 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Vom 29. September 2023 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft startet den 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zu- kunft“. An dem bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ können alle, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Dorfes engagieren, teilnehmen. Prämiert werden sowohl Ideen, Projekte und Vorhaben, die das Leben in Dörfern attraktiv gestalten, als auch das Engagement der Dorfgemeinschaft insgesamt. Im Wettbewerb zeigen die Menschen vor Ort, was sie bewegt und wie sie das Zusammenleben und das Miteinander in ihrem Dorf zukunftsfähig gestalten. Der Wettbewerb soll dazu anregen, sich für die Gemeinschaft zu engagieren und kreative Ideen umzusetzen. Bewertet werden alle Aspekte der Dorfentwicklung: Soziale Einrichtungen rund um das Dorf, auch Kulturangebote und ein lebendiges Vereinsleben, eine attraktive und verantwortungsvolle Bau- und Grüngestaltung sowie Arbeitsplätze. Jedes Dorf mit bis zu 3 000 Einwohnern kann mitmachen. Die Basis für eine Teilnahme ist gegeben, wenn – sich die Menschen vor Ort und die Verwaltung an der Ideenfindung beteiligen, – gemeinsam die Dorfentwicklung gestaltet wird und – mit konkreten Aktivitäten die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ruft gemeinsam mit den Ländern, Landkreisen und Ver- bänden auf, sich am 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu beteiligen. 1 Was ist Inhalt des Wettbewerbs? Im Mittelpunkt steht das bürgerschaftliche Engagement. Gesucht werden Dörfer, die als Gemeinschaft dafür sorgen, dass ihr Ort attraktiv und lebenswert ist und bleibt. Dabei wird in erster Linie die Qualität der Entwicklungsschritte der vergangenen Jahre bewertet und nicht das erreichte Niveau alleine. Unser Dorf ist ein guter Ort zum Leben: Impulse für Wirtschaft und Infrastruktur Aktive Dorfgemeinschaften engagieren sich für Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung, Digitalisierung und Mobilität in ihrem Ort. Oftmals helfen ein Leitbild oder eine Leitidee, bei deren Umsetzung Initiativen für eine bessere Versorgung, Infrastruktur sowie soziale und kulturelle Angebote entstehen. Dies trägt zu einer positiven Gesamtent- wicklung bei. Unser Dorf fördert Zusammenhalt: Ideen und Projekte für ein soziales Miteinander Im Wettbewerb werden Aktivitäten gesucht, die das soziale Engagement prägen, wie die ehrenamtliche Mitarbeit an Dorfprojekten, die aktive Nachbarschaftshilfe, ein vielfältiges Vereinsleben, Traditionen, Brauchtum sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten. Altbewährtes wird durch neue Impulse weiterentwickelt. Die Kultur des Miteinanders von Jung und Alt, von Zugezogenen und Alteingesessenen wird gelebt. Unser Dorf ist zukunftsfähig: Antworten auf die Herausforderungen von Demografie und Klimawandel Im Wettbewerb überzeugen Dorfgemeinschaften, die sich der Veränderung ihrer Region durch den demografischen Wandel stellen und Bleibeperspektiven für ihre Einwohnerinnen und Einwohner schaffen. Gesucht werden kluge Herangehensweisen, die in enger Kooperation mit der Kommune erfolgversprechende Wege für das Dorf und die Region aufzeigen. Es werden beispielhafte Aktivitäten bei der nachhaltigen Dorfentwicklung, bei der Baukultur und Grüngestaltung und bei der Anpassung an den Klimawandel gesucht. Viele Dorfgemeinschaften engagieren sich beim Schutz der Arten- vielfalt in Flora und Fauna und gehen verantwortungsvoll mit Natur und Umwelt um. In allen Bereichen spielt die Zusammenarbeit mit benachbarten Ortsteilen und Dörfern eine wichtige Rolle. Der Wett- bewerb soll dazu ermuntern, die verschiedenen Stärken zu bündeln und ein regionales Selbstverständnis zu ent- wickeln. Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 2 von 4 2 Wer kann mitmachen? Teilnahmeberechtigt sind Dörfer mit bis zu 3 000 Einwohnern in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben. Auch Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3 000 Einwohnern können mitmachen. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen. Für Dörfer, die beim Bundesentscheid 2023 mit Gold bewertet wurden, ist die Teilnahme am 28. Bundeswettbewerb nicht möglich. 3 Was gibt es zu gewinnen? Die Teilnahme am Wettbewerb ist eine besondere Motivation für die Dorfgemeinschaft und setzt nachhaltige Entwick- lungen in Gang – unabhängig vom Medaillenrang. Als Anerkennung werden den am Bundesentscheid teilnehmenden Dörfern Preisgelder verliehen: Für Gold 15 000 Euro, für Silber 10 000 Euro und für Bronze 5 000 Euro. Die Jury kann zudem Sonderpreise von je 3 000 Euro vergeben, um besondere Einzelprojekte zu würdigen. Die Auszeichnung der Dörfer wird im Januar 2027 mit einem Festakt im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin gefeiert. 4 Wie läuft der Wettbewerb ab? Im bundesweiten Wettbewerb werden die zukunftsfähigsten Dörfer Deutschlands gesucht. Für eine Teilnahme am Wettbewerb melden sich Interessierte zunächst auf regionaler Ebene gemäß der Ausschreibung des jeweiligen Bundeslandes an. Das sind in vielen Ländern die Landkreise. Je nach Bundesland erfolgt der Landeswettbewerb in mehreren Stufen. Die für die Landeswettbewerbe zuständigen Stellen melden die Landessieger einschließlich deren Kontaktdaten bis zum 31. Oktober 2025 an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entsprechend nachstehendem Schlüssel für jedes Bundesland: Bei der Beteiligung von – – – – – von 51 von 101 von 251 bis zu bis bis bis ab 50 Teilnehmern 100 Teilnehmern 250 Teilnehmern 450 Teilnehmern 451 Teilnehmer 1 Landessieger 2 Landessieger 3 Landessieger 4 Landessieger 5 Landessieger Die an das Bundesministerium gemeldeten Landessieger werden im Sommer 2026 von einer Bundesjury bereist und bewertet. Im Anschluss an die Bereisung werden die Wettbewerbssieger verkündet. Die Entscheidungen dieser Jury sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5 Was wird bewertet? Im Mittelpunkt steht das Engagement der Dorfgemeinschaft nach dem Motto „Wo sind wir gestartet – was haben wir bislang erreicht – was tun wir für die Zukunft?“. Dabei wird auch immer die individuelle Ausgangslage des Dorfes berücksichtigt. Auf Bundesebene werden folgende Bereiche bewertet: 5.1 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir Ziele und Konzepte entwickeln, wirtschaftliche Initiativen unterstützen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen“ Bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven beschäftigt sich die Dorfgemeinschaft unter anderem mit den Aus- wirkungen des demografischen Wandels im Ort. Ausgangspunkt sollte ein offener Abstimmungsprozess sein, bei dem Ideen, Leitbilder und Konzepte für ein planvolles Handeln erarbeitet werden. Dabei sind kommunale Vorgaben, inter- kommunale Zusammenarbeit und regionale Kooperationen von Bedeutung. Das Zusammenspiel der lokalen Akteure, zum Beispiel aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Ehrenamt, Verwaltung, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie privaten Initiativen, trägt maßgeblich zum Erfolg bei. Ziele, Entwicklungskonzepte und entsprechende Projektideen können beispielsweise in Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Der Wettbewerb be- rücksichtigt, wie aus diesem Miteinander gemeinsame Aktivitäten und tragfähige Initiativen für das Dorf entstehen. Ein wichtiger Aspekt kann auch sein, wie Herausforderungen und Rückschläge in diesen Prozessen bewältigt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Arbeitsplätze und damit für zukunftsfähige Dörfer. Bewertet werden Initiativen der örtlichen Unternehmen wie produzierendes Gewerbe und das Dienstleistungsgewer- be, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau sowie ortsansässige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Von besonderer Bedeutung sind Aktivitäten bei der Verbesserung der Infrastruktur, mit denen unternehmerische Initiativen, eine Gründerkultur und der ländliche Tourismus unterstützt werden. Dazu zählen die Nahversorgung, beispielsweise durch Dorfläden oder auch Mehrfunktionshäuser, lokale Basisdienstleistungen, der Breitbandausbau und die Digitalisierung, Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Mobilität sowie die Energieversorgung auf erneuerbarer Basis. Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 3 von 4 5.2 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir sozial engagiert sind und dörfliche kulturelle Aktivitäten entfalten“ Ein weiterer Schwerpunkt sind soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten. Beispielhaft stehen hierfür das Vereins- leben, soziale, kirchliche und kommunale Projekte, Gemeinschaftsaktionen, interkulturelle und generationenüber- greifende Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist das Miteinander bei der Umsetzung gemeinsam getroffener Entscheidungen. Positiv bewertet werden jene Dorfgemeinschaften, die sich mit der Geschichte ihres Ortes, ihrer Tradition und dem Brauchtum beschäftigen und durch Gemeinsinn den Ort voranbringen. Dabei werden Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene in die Entscheidungen über die Zukunft des Dorfes und bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen ein- bezogen. Ortsübergreifende Kooperation und regionale Vernetzung beispielsweise bei Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Tourismusangeboten oder zwischen den Vereinen tragen dazu bei, dass Menschen gerne auf dem Land leben. Eine offene Kommunikation und Willkommenskultur sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren, wie auch die konkrete Mit- und Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und kommunalen Zusammenschlüssen. 5.3 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir wertschätzend und sensibel mit unserer Baukultur, der Natur und der Umwelt umgehen“ Bei einer zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes wird auf die Gestaltung der Bauten, eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie die Einbettung der Siedlung in die Landschaft geachtet. Gefragt sind Initiativen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Gebäude und der Bausubstanz, aber auch Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen. Die regional- und ortstypischen Bauformen und Mate- rialien sollten beachtet sowie traditionelle und moderne Elemente sinnvoll verbunden werden. Projekte zur Um- und Nachnutzung von Gebäuden sowie die naturnahe Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen tragen zu einer nachhaltigen Ortsentwicklung bei und prägen das Erscheinungsbild des Dorfes. Statt neue Baugebiete auszuweisen, sollten Leerstände beseitigt sowie bestehende Gebäude und innerörtliche Bau- lücken genutzt werden. So wird der Boden als wichtigste Produktionsgrundlage der Landwirtschaft geschont. Die Siedlungsentwicklung sollte auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Raumplanungen und Gestaltungs- ordnungen sowie in Abstimmung mit den Nachbarorten geplant sein. Es ist auf den jeweiligen Charakter des Ortes und der Landschaft zu achten. Die den Ort umgebende Natur, die landwirtschaftliche Nutzung sowie die innerörtliche Gartenkultur tragen zu einem harmonischen Ortsbild bei und prägen die Wohn- und Lebensqualität. Durch Initiativen für eine dorf- und standort- typische Begrünung sollten öffentliches Grün sowie Vor- und Hausgärten attraktiv, artenreich und sensibel gestaltet werden. Gesucht werden außerdem Aktivitäten der Dorfgemeinschaft zur Anpassung des Dorfes und seiner Gemarkung an den Klimawandel. Dem Anlegen und Pflegen von schützenden Flurelementen und der Renaturierung von Fließgewäs- sern, der nachhaltigen Landbewirtschaftung, dem Schutz von Boden, Arten und Biotopen sollten dabei besondere Bedeutung zukommen. Wichtig für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt sind die Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft, die Bewahrung naturnaher Lebensräume und die Erhaltung historischer Kulturlandschaften. Auch die nachfolgende Generation sollte in die genannten Zukunftsthemen eingebunden sowie durch entsprechende Aktivitäten einbezogen werden. Wissen und Erfahrungsschatz sollten weitergegeben werden. 5.4 „Unser Dorf ist attraktiv und lebenswert – auf dem Land haben wir unsere Zukunft“ Beurteilt wird abschließend der Gesamteindruck des Dorfes. Die Jury bewertet, wie die Inhalte und Ziele des Wett- bewerbs von der Dorfgemeinschaft umgesetzt werden. Ausschlaggebend sind die Aktivitäten und das große Enga- gement der Bürgerinnen und Bürger, die dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten. 6 Gesamturteil Die drei Bewertungsbereiche (Nummer 5.1 bis 5.3) werden gleichgewichtet und bilden mit dem Gesamteindruck (Nummer 5.4) unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Ausgangslage des Dorfes das Gesamturteil. Im Vordergrund stehen die Fortschritte für die Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft. 7 Wer veranstaltet den Wettbewerb? Der Bundeswettbewerb steht unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im engen Zusammenwirken mit den für den Wettbewerb in den Ländern zuständigen Ministerien sowie mit Unterstützung nachfolgender Verbände und Organisationen durchgeführt: – Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. – Bund der Deutschen Landjugend e. V. – Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland e. V. – Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen – Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement e. V. – Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
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Language: Deutsch
Issued: 2023-11-02
Modified: 2023-11-02
Time ranges: 2023-11-02 - 2023-11-02
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