Description: Merkblatt 2023 Übernahme von Ausgaben für die Kastration und Kennzeichnung von freilebenden herrenlosen Katzen Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie: Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.02.2023 und muss bis 30.11.2023 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es werden Netto-Ausgaben in Höhe von maximal 100 € pro weiblicher Katze und maximal 50 € pro männlicher Katze erstattet. Liegen die Netto-Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Netto-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Es empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Zeitraum kastrierten Kat- zen. Die Ausgaben für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze werden dann über- nommen, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde. Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind immer beizufügen: eine Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer und der Ausweisung des Brutto- und Nettobetra- ges notwendig. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2023: ein aktueller Auszug aus dem Vereins- register sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt). Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.) Im Monat November haben alle Tierschutzvereine, die im Jahr 2023 Unterstützungszahlun- gen erhalten haben, einen Sachbericht zu den von ihm betreuten Populationen herrenloser freilebender Katzen zu erstellen und spätestens bis 30.11.2023 bei der Verantwortlichen des Deutschen Tierschutzbundes einzureichen. Für Vereine, die im Beantragungszeitraum wie- derholt Unterstützung erhalten, ist dabei ein zusammenfassender Sachbericht ausreichend. Der Sachbericht soll neben der Schilderung der Ausgangslage an den Futterstellen bzw. Ein- fangorten Angaben zur Entwicklung der Populationsgrößen und des Gesundheitszustandes der Katzen sowie eine Beschreibung der Veränderung der Situation in den Jahren 2022 und 2023 enthalten Damit soll die Ausreichung der Unterstützungsmittel evaluiert werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht. Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315 Anlage: Antragsformular
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Katze ? Gemeinnützigkeit ? Parasitose ? Datenbank ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2023-06-29
Modified: 2023-06-29
Time ranges: 2023-06-29 - 2023-06-29
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