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Verbringungsregelungen_BTV-8.pdf

Description: Verbringungsregelungen BTV-8 1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen: a) b) sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden. 2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter a) b) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft oder mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden. Im Fall von 2 b) ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. 3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und b) während dieses Zeitraums mit Negativbefund1 einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden (Beispiel: Behandlung am 22.12.2025 begonnen, Entnahme der PCR- Probe am 05.01.2026). a) Mit einem negativen Ergebnis der PCR-Untersuchung ist eine Verbringung innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme zulässig. Dabei ist zwingend erforderlich, dass weiterhin der Schutz durch Repellentien bzw. Insektizide besteht. 1 Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Führt die Verbringung zwischen nicht BTV-8-freien Gebieten durch ein BTV-8- freies Gebiet hindurch, gelten folgende Bedingungen:   Die Transportmittel sind während des Transports vor Vektoren geschützt und auf dem geplanten Beförderungsweg findet keine Entladung der Tiere für mehr als einen Tag statt. Sollen Tiere aus einem nicht BTV-8-freien Gebiet zur unmittelbaren Schlachtung innerhalb Deutschlands verbracht werden, gelten folgende Bedingungen:    Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet und die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet und der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert. Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Für die Verbringung von empfänglichen Tieren gelten die Regelungen der Delegierten Verordnung 2020/689 Anhang V Teil II Kapitel 2. Außerdem haben die Mitgliedstaaten Bedingungen für die Genehmigung von Ausnahmen für das Verbringen gelisteter Tierarten veröffentlicht. Die aktuellen Bedingungen (nur englisch) finden Sie hier. Sehen diese veröffentlichten Ausnahmegenehmigungen der Empfängermitgliedstaaten eine Verbringung geimpfter Tiere vor, so sind hiervon auch gestattete (nicht zugelassene) BTV-Impfstoffe erfasst. Die Ausführungen in den Ausnahmegenehmigungen der Empfängermitgliedstaaten sind entscheidend. So fordert Spanien beispielsweise eine Impfung mit einem Impfstoff, der die Ausbildung einer Virämie laut Herstellerinformation verhindert. Ob eine Tierhaltung in den 150 km Radius fällt, kann unter folgendem Link eingesehen werden. https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/resources/apps/sachsenatlas/index.html?st ateId=b4041bbf-4fbe-4a93-841b-bf4fbe5a93c8 Zudem ist geplant, den Radius in das TierSeuchenInformationsSystem des Friedrich- Loeffler-Instituts einzupflegen. https://tsis.fli.de/cadenza/

Types:

Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Schaf ? Insektizid ? Repellent ? Schlachterei ? Spanien ? Rind ? Tierhaltung ? Ziege ? Deutschland ? Insektizidanwendung ? Tierart ? Ausbildung ? Verkehrsmittel ? Probenahme ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-12-17

Modified: 2025-12-17

Time ranges: 2025-12-17 - 2025-12-17

Status

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Accessed 1 times.