Description: Die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten Zur Person des Landes- tierschutzbeauftragten Dr. med. vet. Marco König Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen Die Stelle eines Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt wurde mit Beschluss des Landtages am 26. März 2015 geschaffen, um den Tierschutz im Land zu fördern und einen effektiven Tierschutz zu gewährleisten. • Jahrgang 1963 • 1984 bis 89 Studium der Veterinärmedizin in Leipzig und Pflichtassistent in tierärztli- cher Praxis • seit 1990 in der Veterinärverwaltung von Sachsen-Anhalt (Landkreis Jerichower Land und Landeshauptstadt Magdeburg) • 25 Jahre Berufserfahrung auf vielen Ge- bieten des Tierschutzes (Nutztierhaltung, Heimtierhaltung, Schlachtung und Tötung, Tiertransporte, Tierversuche u.v.m.) • seit 1. Februar 2016 Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Der Tierschutzbeauftragte ist der Interessenvertreter für alle Tierschutz- fragen im Land Sachsen-Anhalt. Er berät das für Tierschutz zuständige Ministerium in allen Fragen des Tier- schutzes und erarbeitet Stellungnah- men zu speziellen Tierschutzfragen. Darüber hinaus unterbreitet er Vorschlä- ge und Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Land Sachsen-Anhalt. Der Tierschutzbeauftragte ist Ansprech- partner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, die einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz melden oder andere Anliegen vorbringen möchten. Als Vorsitzender des Tierschutzbeirates erarbeitet er Vorschläge, wie der Tier- schutzgedanke weiter ressortübergrei- fend und insbesondere in der Öffentlich- keit gefördert werden kann. Der Landestierschutz- beauftragte Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Foto: Dr. M. König, MULE Stand 09 / 2019 Die Stabsstelle und ihre Aufgaben im Land Sachsen-Anhalt Die Stabsstelle für Tierschutz Die Stabsstelle des Landestierschutz- beauftragten ist eine selbstständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Der Tierschutzbeauftragte ist Ansprechpart- ner für Tierschutzverbände und -vereine, Bürgerinnen und Bürger sowie für Behör- den, Organisationen und Einrichtungen, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen. Der Landestierschutzbeauftragte ist fach- lich und politisch unabhängig. Er verfügt nicht über behördliche Kompetenzen, kann deshalb weder etwas verbieten noch Genehmigungen aussprechen. Alle zwei Jahre erstattet der Landestier- schutzbeauftragte dem Landtag einen Si- tuationsbericht zum Stand des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt. Unterstützung erhält der Tierschutzbeauftragte von einer Sachbearbeiterin in der Stabsstelle. Dem Tierschutzbeauftragten obliegt die Leitung und Geschäftsführung des Lan- destierschutzbeirates. Der Landestierschutzbeauftragte hat ei- nen eigenen Etat. Dieser kann für Öffent- lichkeitsarbeit, Gutachten und Studien verwendet werden. Auch die Verleihung des Tierschutzpreises des Landes wird von der Stabsstelle organisiert. Sie führt zudem eine unabhängige Pressearbeit durch. Bild rechts: Verleihung des Tierschutzpreises 2018 des Landes Sachsen-Anhalt durch Landwirtschaftsministe- rin Prof. Claudia Dalbert (li.) und den Tierschutzbeauf- tragten, Dr. Marco König (re.). (Foto: Jens Schlüter) Beratungsauftrag in Tierschutzfragen • Beratung der Landesregierung, des für den Tierschutz zuständigen Ministeri- ums und der nachgeordneten Behör- den in Fragen des Tierschutzes ein- schließlich bei Rechtsetzungsvorhaben, • Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wis- senschaftliche Einrichtungen, • Beratung durch geeignete Öffentlich- keitsarbeit, die Durchführung von und Teilnahme an Tierschutz- und Weiter- bildungsveranstaltungen, Herstellung von Broschüren, Merkblättern etc. Einhaltung tierschutz- rechtlicher Bestimmungen • Abgabe von Stellungnahmen und Berichten zu Fragen des Tierschutzes,Mitwirkung an EU-, Bun- desrats- und Landtagsangelegenhei- ten zu Tierschutzfragen, • Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie tierschutzfachlichen und -recht- lichen Initiativen, • Beanstandung ihm bekannt gewor- dener Verstöße gegen tier- und arten- schutzrechtliche Vorschriften bei den zuständigen Behörden Stärkung von Tierschutz und Tierwohl im Land • Zusammenarbeit in Tierschutzfra- gen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbän- den sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen, • Stärkung der Belange und das Ver- ständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit, • Förderung der Gewinnung, Wahr- nehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung, • Verleihung des Tierschutzpreises zu verschiedenen Themenbereichen, • Auswertung von Gutachten und neuen wissenschaftlichen Erkennt- nissen zu Fragen des Tierschutzes und ihre Weitergabe an die Veteri- närverwaltung, die Tierschutzver- bände, die Politik und die Medien, • Vorschläge zu Erlassen, Landesver- ordnungen und -gesetzen sowie politischen Initiativen, • Vergabe und Auswertung von Gut- achten zu Tierschutzfragen, • Leitung des Landestierschutz- beirates
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL
Tags: Magdeburg ? Leipzig ? Sachsen-Anhalt ? Bürgerengagement ? Flechte ? Landesregierung ? Tierhaltung ? Tierschutzgesetz ? Verwaltungsvorschrift ? Bürgerbeteiligung ? Forschungsförderung ? Landgewinnung ? Schlachthof ? Veterinärmedizin ? Tiertransport ? Verbändeförderung ? Energie ? Interessenvertreter ? Studie ? Tierversuch ? Forschungskooperation ? Landwirtschaft ? Tierschutz ?
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Language: Deutsch
Issued: 2019-09-12
Modified: 2019-09-12
Time ranges: 2019-09-12 - 2019-09-12
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