Description: Haltung von Nutztieren Tierschutz und Tierwohl Tierschutz kostet Geld! Werden Nutztiere artgerechter gehalten, steigen die Preise der erzeugten Lebensmittel. Wussten Sie, dass … nur die weiblichen Kälber für die Milchproduktion „wertvoll“ sind, weil nur sie später einmal Milch geben. Die Bullenkälber der Milchrinderrassen weisen zumeist eine schlechte Mast- zunahme auf. Daher werden sie gleich nach der Geburt entweder verkauft oder geschlachtet. … männliche Küken unmittelbar nach dem Schlüpfen aussortiert, getötet und zu Tierfuttermitteln weiterverar- beitet werden? Es können schließlich nur weibliche Tiere Eier legen. … männliche Ferkel innerhalb der ersten acht Lebenstage immer noch be- täubungslos kastriert werden? Das Fleisch von Ebern kann mit der Ge- schlechtsreife der Tiere einen als un- angenehm empfundenen Geschmack und Geruch bekommen. … dass Werbebilder auf Käse- und Milchpackungen selten der Realität entsprechen? Die wenigsten Tiere grasen auf einer Weide. Wünschen Sie solch eine Milch, greifen Sie zu höher- preisigen (Bio-)Produkten. Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Legehennen im Freiland (Titel); MULE, Dr. Marco König Puten im Stall; tertman/Shotshop.com Kuheuter; Manuel Geisser/Shotshop.com Schwein im Stroh; MULE, Dr. Marco König Stand 09 / 2019 § 1 Tierschutzgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Tierschutz in der Nutztierhaltung Das Bewusstsein der Menschen, Tieren Schutz zu gewähren und ihr Wohlbefin- den zu fördern, hat stetig zugenommen. Die Diskussion zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung ist aktu- eller denn je. Seit 2002 ist der Tierschutz in Deutschland erklärtes Staatsziel und damit in der Verfassung verankert. Die Belange des Tierschutzes stehen da- mit gleichberechtigt zu anderen verfas- sungsmäßigen Schutzgütern, wie Religi- ons- oder Berufsfreiheit. Nach dem Tierschutzgesetz ist es bei der Haltung von Nutztieren aber durchaus zulässig, das Wohlbefinden von Tieren einzuschränken – solange dafür ein ver- nünftiger Grund besteht. Als vernünftiger Grund ist die Herstellung von Nahrungs- mitteln weitestgehend anerkannt. Allerdings gilt dies nicht für jede Erwä- gung der Wirtschaftlichkeit und Kosten- effizienz – hier ist immer eine Abwägung notwendig. Tierhalterpflicht – Gesetzliche Forderungen Leistungszucht Wenn die Zucht bei Nutztieren nur auf hohe Leistungen orientiert ist, können Leiden und Schäden verursacht werden. Dies verändert die Gesundheit und Robustheit der Tiere – sie erreichen oft nicht das Lebensalter von Artgenossen in anderen Haltungsformen. Beispiele dafür sind: Tierschutzgesetz Nach dem Tierschutzgesetz muss derjeni- ge, der ein Tier hält oder betreut, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen ent- sprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Masthühner – einseitige Zucht nur auf schnelle Gewichtszunahme - Skelettsystem kann die Körpermasse nicht mehr tragen, - es ist keine artgerechte Bewegung möglich, - als Folge oft Entzündungen oder Kno- chenbrüche Nutztierhaltungsverordnung Ställe müssen so beschaffen sein, dass • bedarfsgerechte Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere, • Schutz vor Witterungseinflüssen, • Schutz vor Beutegreifern, • ausreichende Beleuchtung und • eine Optimierung von Schadgaskon- zentrationen und Lärmimmissionen möglich sind. Vorgaben zur Versorgung von Nutztieren • ausreichendes und sachkundiges Be- treuungspersonal, • tägliche Inaugenscheinnahme, • separate und bei Bedarf tierärztliche Versorgung von kranken Tieren, • regelmäßige Reinigung und Desinfek- tion der Stallanlagen. Schriftliche Dokumentation Eigenkontrollsystem mit Hilfe von Tier- wohlindikatoren u.a. zu • täglichen Kontrollen, • tiermedizinischen Behandlungen und • Anzahl und Ursachen von Tierverlusten. Für die Haltung von Kälbern, Legehennen, Masthühnern, Schweinen und Kaninchen gelten zusätzlich spezielle altersgruppen- und nutzungsspezifische Anforderungen. Milchkühe – einseitige Zucht auf hohe Milchleistung Legehennen – einseitige Zucht auf hohe Legeleistung Ökologische Tierhaltung Für diese Haltungsform gilt die EU- Verordnung Ökologischer Landbau (VO (EG) 834/2007). Die Tierhalter müssen zusätzliche, über die Mindestanforderun- gen hinausgehende Kriterien einhalten, die meist eine deutliche Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen bedeuten, insbesondere bei: • den allgemeinen Haltungsbedingun- gen wie Einstreu, Auslaufhaltung, Außenklimakontakt, Fußbodenbe- schaffenheit, • dem Platzbedarf der Tiere, • der Verwendung bestimmter Futter- mittel und • der tierärztliche Behandlung kranker Tiere. Eingriffe an Nutztieren Übrigens: Das Kürzen von Schnäbeln bei Legehennen wird seit 2017 gemäß einer freiwilligen Vereinbarung der deutschen Geflügelhalter nicht mehr durchgeführt. Eingriffe an Nutztieren erfolgen zum Teil ohne medizinische Notwendigkeit. Beispiele dafür sind: - Enthornen von Kälbern in den ersten sechs Lebenswochen, - Kupieren (Amputieren der Schwanz- spitze) bei Ferkeln oder - Kürzen von Schnäbeln bei Puten. Als Gründe dafür gelten: • Senkung der Verletzungsgefahr für Artgenossen oder landwirtschaftliche Mitarbeiter sowie die • Anpassung von Tieren an bestehende Haltungssysteme.
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Language: Deutsch
Issued: 2019-09-12
Modified: 2019-09-12
Time ranges: 2019-09-12 - 2019-09-12
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